Augenschein
Der Augenschein ermöglicht der entscheidenden Behörde, Beweisergebnisse unmittelbar wahrzunehmen statt nur über Urkunden oder Aussagen. Im schweizerischen Verfahren kann er Grundstücke, Gebäude, Maschinen, beschädigte Gegenstände, körperliche Zustände, digitale Umgebungen oder Abläufe betreffen. Die Behörde hält Feststellungen häufig in Protokollen, Fotos oder anderen Dokumentationen fest; Parteien dürfen in der Regel nach den Verfahrensregeln teilnehmen. Der Augenschein ist besonders nützlich bei räumlichen Verhältnissen, physischen Eigenschaften oder Funktionsweisen. Sein Beweiswert hängt von sorgfältiger Dokumentation und der Trennung von Beobachtung und Würdigung ab.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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