Glossar / Öffentliches Beschaffungsrecht

Selektives Verfahren

Im schweizerischen öffentlichen Beschaffungsrecht dient das selektive Verfahren dazu, zunächst die Eignung der Bewerbenden zu prüfen und anschliessend nur die ausgewählten Anbieter zur Offertstellung einzuladen. Es unterscheidet sich vom offenen Verfahren, weil nicht alle Interessierten ein vollständiges Angebot einreichen können. Die Vergabestelle muss Eignungskriterien, Auswahlmethode und eine allfällige Begrenzung der Anbieterzahl vorgängig bekanntgeben. Gleichbehandlung, Transparenz, Wettbewerb und Rechtsschutz bleiben massgebend.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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