Glossar / Arbeitsrecht

Lohnfortzahlung bei Krankheit

Das schweizerische Arbeitsrecht sieht Lohnfortzahlung vor, wenn Arbeitnehmende ohne eigenes Verschulden wegen Krankheit arbeitsunfähig sind und die Voraussetzungen des Arbeitsverhältnisses erfüllt sind. Dauer und Höhe hängen von Dienstalter, Vertrag, Gesamtarbeitsvertrag und einer allfälligen Krankentaggeldversicherung ab. Viele Arbeitgeber ersetzen die gesetzliche Lohnfortzahlung durch eine Versicherung, die während einer bestimmten Zeit einen Prozentsatz des Lohns bezahlt. Arbeitnehmende müssen informieren und oft ein Arztzeugnis vorlegen. Streit über Arbeitsunfähigkeit, Missbrauch oder Koordination mit Unfall-, Invaliditäts- oder Mutterschaftsleistungen ist häufig.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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