Datenschutz von Schülerinnen und Schülern
Der Datenschutz von Schülerinnen und Schülern regelt Erhebung, Nutzung, Weitergabe und Sicherheit von Noten, Gesundheits- und Förderdaten.
Der Datenschutz von Schülerinnen und Schülern richtet sich in der Schweiz nach eidgenössischem und kantonalem Datenschutzrecht; öffentliche Schulen unterstehen meist kantonalen Regeln für öffentliche Organe. Schulen bearbeiten sensible Informationen wie Beurteilungen, Disziplinarakten, Gesundheitsdaten, sonderpädagogische Berichte, Bilder und digitale Lerndaten. Die Bearbeitung braucht eine Rechtsgrundlage oder, wo erforderlich, eine gültige Einwilligung, muss einem bestimmten schulischen Zweck dienen, verhältnismässig sein und gesichert werden. Eltern und je nach Alter und Urteilsfähigkeit auch Lernende haben Informations-, Auskunfts-, Berichtigungs- und Schutzrechte gegen unnötige Weitergabe.