Die Regierung ist unter Vorbehalt der Befugnisse des Grossen Rates die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons.
Jedes Regierungsmitglied ist Vorsteherin oder Vorsteher eines Departementes der kantonalen Verwaltung und untersteht als solche oder solcher der Regierung als Gesamtbehörde.