Bösingenfeldstrasse 24, 3178 Bösingen

Freiburg

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Einträge mit dieser Adresse

Baugesuche, SHAB-Verfahren, Amtsblattmeldungen und Schutzrechte, die diese Adresse für eine ihrer Parteien nennen.

eBau Nr. 2023-8019 ___________________ Bauvorhaben: Neubau Erlebnisweg Laupen (ca. 4 Kilometer über bestehende Wege) mit Startposition am Bahnhof, 8 Zwischenposten und Zielposition am Läubliplatz (Thema Handel und altes Handwerk im Zusammenhang mit Wald) ___________________ Standort: Bahnhof, Schloss, Laupenholz, Läubliplatz, 3177 Laupen, Parzellen-Nrn. 5, 24, 53, 79, 136, Nutzungszonen: Altstadtzone ASZ2/ Zone für öffentliche Nutzung ZöN M (Schloss Laupen)/ Strassenareal in der Altstadtzone ASZ1/ Wald, Koordinaten: 2’585’196 / 1’194’601 ___________________ Schutzzone/ -objekt: - Ortsbilderhaltungsgebiet OSG - archäologisches Schutzgebiet - schützenswertes K-Objekt - Baugruppe A - Schutzvertrag vom 30.12.2013 (Kanton) ___________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: keine ___________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Unterschreitung Waldabstand, Art. 25, 26 und 27 KWaG - nicht forstliche Kleinbaute im Wald, 14 WaV und Art. 35 KWaV - Unterschreitung Strassenabstand, Art. A147 GBR i.V.m. Art. 81 SG ___________________ Hinweise: - Im Inventar historischer Verkehrswege Schweiz IVS - Laupen im Inventar historischer Ortsbilder Schweiz ISOS ___________________ Auflagestelle: Gemeinde Laupen, Neuengasse 4, 3177 Laupen BE ___________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/198650; eBau Nummer: 2023-8019 ___________________ Auflage- und Einsprachefrist: 28. März 2025 ___________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ___________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ___________________ Ostermundigen, 26. Februar 2025 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · Verein Erlebnisweg Laupen (Gesuchsteller) · 26.02.2025

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