Schulhausstrasse 1, 3302 Moosseedorf

Bern

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Einträge mit dieser Adresse

Baugesuche, SHAB-Verfahren, Amtsblattmeldungen und Schutzrechte, die diese Adresse für eine ihrer Parteien nennen.

eBau Nrl 2025-2783 ___________________ Bauvorhaben: Abbruch Bootshaus und Neubau Bootshaus inkl. Self Service Verleihsystem ___________________ Standort: Seerosenstrasse 52c, 3202 Moosseedorf, Parzelle Nr. 2092 und 1167, Nutzungszone: Überbauungsordnung (UEO) Nr. 20 «Camping Seerose», Koordinaten: 2’602’716 / 1’207’975 ___________________ Schutzzone/ -objekt: archäologisches Schutzgebiet ___________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: kein häusliches Abwasser, das Sauberabwasser wird versickert ___________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GschV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG - unter Anwendung der gemischt-geringfügigen Änderung nach Art. 122 Abs. 7 BauV vom 27. Januar 2025 zur Überbauungsordnung (UEO) Nr. 20 «Camping Seerose» - Antrag zur vorzeitigen Baubewilligung, Art. 37 Abs. 1 BauG / vorzeitiger Baubeginn, Art. 39 Abs. 3 BewD ___________________ Auflagestelle: Gemeinde Moosseedorf, Schulhausstrasse 1, 3302 Moosseedorf ___________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/247262 eBau Nummer: 2025-2783 ___________________ Auflage- und Einsprachefrist: 07. November 2025 ___________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ___________________ Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ___________________ Ostermundigen, 08. Oktober 2025 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · Stiftung Nutzung Moossee (Gesuchsteller) · 08.10.2025

eBau Nr. 2024-14535 ____________________ Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für einen saisonalen Jurtenbetrieb (Saunanutzung vom November bis März) mit 4 Jurten, Holzzuber, Sanitärcontainer und Bauzaunabtrennung / Neubau dauerhafte Terrassenerweiterung des Gastrobetriebes (bestehende Sitzplatzzahl bleibt erhalten) ____________________ Standort: Badweg 23a, 3302 Moosseedorf, Parzelle Nr. 15, Nutzungszone: Zone für Sport und Freizeit ZSF 4 (Strandbad), Koordinaten: 2’603’640 / 1’207’540 ____________________ Schutzzone/ -objekt: - Kantonales Naturschutzgebiet «Grosser Moossee» - Wildschutzgebiet Zone 1c - Archäologisches Schutzgebiet ____________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: das Schutzabwasser wird in die Gemeindekanalisation abgeleitet, das Sauberabwasser wird über die Schulter entwässert ____________________ Ausnahmen: - Eingriff in kantonales Naturschutzgebiet, Art. 18 NHG, Art. 6 NSchG und Ziffer 4 des Regierungsratsbeschlusses (RRB) vom 09. April 2009 - Eingriffe in die Ufervegetation, Art. 22 NHG - Lebensräume, Bauen im Gewässerraum (inkl. Uferbereich), Art. 6.7 GBR - Unterschreitung Strassenabstand, Art. 3.18 GBR i.V.m. Art. 81 SG ____________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG ____________________ Auflagestelle: Gemeinde Moosseedorf, Schulhausstrasse 1, 3302 Moosseedorf ____________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/238799 eBau Nummer: 2024-14535 ____________________ Auflage- und Einsprachefrist: 10. Oktober 2025 ____________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ____________________ Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ____________________ Ostermundigen, 10. September 2025 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baugesuch · Gemeinde Moosseedorf (Gesuchsteller) · 10.09.2025

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