Reklameanlage an Gebäudefassade

Domanda di costruzione · Gächlingerstrasse 3, 8213 Neunkirch

Progetto

Progetto
Reklameanlage an Gebäudefassade
Luogo
Gächlingerstrasse 3, 8213 Neunkirch
Comune
Neunkirch
Cantone
Sciaffusa
Fondi
2014
EGRID
CH615480087953

Procedura

Pubblicata
16 ago 2024
Atti consultabili presso
Gemeinde Neunkirch - Baureferat Bahnhofstrasse 1 8213 Neunkirch

Opposizione

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Parti