Fassadenrenovation und Abbruch Geräteschuppen

Domanda di costruzione · Gächlingen

Progetto

Progetto
Fassadenrenovation und Abbruch Geräteschuppen
Cantone
Sciaffusa
Fondi
306

Procedura

Pubblicata
26 dic 2025
Opposizioni
dal 26 dic 2025 al 26 gen 2026
Atti consultabili presso
Gemeinde Gächlingen Gemeindehausplatz 3 8214 Gächlingen

Opposizione

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Parti

Istante

Claudia und Daniel Bleuler

Mülistrasse 4, 8214 Gächlingen