Anbringung eines aussenliegenden Sonnenschutzes

Domanda di costruzione · Vordergasse 50, 8213 Neunkirch

Progetto

Progetto
Anbringung eines aussenliegenden Sonnenschutzes
Luogo
Vordergasse 50, 8213 Neunkirch
Comune
Neunkirch
Cantone
Sciaffusa
Fondi
1977
EGRID
CH415480087924

Procedura

Pubblicata
29 mag 2026
Opposizioni
fino al 18 giu 2026
Atti consultabili presso
Gemeinde Neunkirch Bahnhofstrasse 1 8213 Neunkirch

Opposizione

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Parti

Istante

Stockwerkeigentümerschaft Ochsner, Glauser, Hedinger (STWEG O3)
Gawaplast AG

CHE-103.092.855 · Gewerbestrasse 8, 8212 Neuhausen am Rheinfall