Anbringung eines aussenliegenden Sonnenschutzes
Domanda di costruzione · Vordergasse 50, 8213 Neunkirch
Progetto
- Progetto
- Anbringung eines aussenliegenden Sonnenschutzes
- Luogo
- Vordergasse 50, 8213 Neunkirch
- Comune
- Neunkirch
- Cantone
- Sciaffusa
- Fondi
- 1977
- EGRID
- CH415480087924
Procedura
- Pubblicata
- 29 mag 2026
- Opposizioni
- fino al 18 giu 2026
- Atti consultabili presso
- Gemeinde Neunkirch Bahnhofstrasse 1 8213 Neunkirch
Opposizione
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Parti
Istante
Stockwerkeigentümerschaft Ochsner, Glauser, Hedinger (STWEG O3)
Gawaplast AG
CHE-103.092.855 · Gewerbestrasse 8, 8212 Neuhausen am Rheinfall