Bau eines Gerätehäuschens, Abbruch eines bestehenden Schopfes

Domanda di costruzione · 8260 Stein am Rhein · In periodo di opposizione

Progetto

Progetto
Bau eines Gerätehäuschens, Abbruch eines bestehenden Schopfes
Luogo
8260 Stein am Rhein
Cantone
Sciaffusa
Fondi
1551

Procedura

Pubblicata
30 ott 2026
Opposizioni
fino al 30 nov 2026
Atti consultabili presso
Einwohnergemeinde Stein am Rhein - Hochbau Mühlenstrasse 4 8260 Stein am Rhein

Opposizione

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Parti

Istante

Jürg Hochstrasser

im Rebberg 16, 8451 Kleinandelfingen