Verlängerung einer Mauer (aus Natursteinen)
Domanda di costruzione · Unspunnenstrasse 11, 3812 Wilderswil
Progetto
- Progetto
- Verlängerung einer Mauer (aus Natursteinen)
- Luogo
- Unspunnenstrasse 11, 3812 Wilderswil
- Cantone
- Berna
- EGRID
- CH788746352405
- Protezione
- ISOS-Gebiet mit Erhaltungsziel A und erhaltenswertes Nachbargebäude (K-Objekt)
- Deroghe richieste
- - Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) - Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG) / Nichtforstliche Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV) - Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG) - Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV) - Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
Procedura
- Pubblicata
- 9 ago 2023
- Opposizioni
- fino al 11 set 2023, 30 giorni
- Atti consultabili presso
- Gemeinde Wilderswil, Gewerbeweg 1, 3812 Wilderswil Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kan-tons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend
Opposizione
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli