Ersatz Gartenzaun

Domanda di costruzione · Othmar-Schoeck-Weg 7, 3600 Thun

Progetto

Progetto
Ersatz Gartenzaun
Luogo
Othmar-Schoeck-Weg 7, 3600 Thun
Comune
Thun
Cantone
Berna
EGRID
CH613524460758
Protezione
Schützenswert, K-Objekt, Vertrag vom 17.02.2002
Deroghe richieste
Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 25/26 BR 2022) Bauen innerhalb des Gewässerabstands/Gewässerraums (Art. 88 BR 2022) Bauen in der Uferschutzzone (Art. 6 SFG)

Procedura

Pubblicata
10 set 2025
Opposizioni
fino al 13 ott 2025, 30 giorni
Atti consultabili presso
www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun

Opposizione

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der zuständigen Leitbehörde einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Leitbehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt sind (Art. 35b BauG) Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Parti

Istante

Marcel Meier

Othmar-Schoeck-Weg 7, 3600 Thun