Fällen von zwei kommunal geschützten (einheimischen) Bäumen mit Ersatzpflanzung Standort: Dorfstrasse 16, Kirchdorf, Parzellen Nr. 165 Schutzobjekt: Geschützte Baumgruppe, in der Umgebung eines schützenswerten K-Objektes, Baugruppe B, Ortsbilderhaltungsgebiet Ausnahmen: - Fällen eines kommunal geschützten Baums (Art. 523 GBR i.A.v. Art. 41 NSchG) - Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 57 SV) Auflage- und Einsprachefrist: 19. Januar 2026 Auflagestelle: Gemeinde Kirchdorf (BE), Kirchgasse 2, 3116 Kirchdorf BE Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/246583 Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Dorfstrasse 16, 3116 Kirchdorf BE · Kirchdorf (BE) · pubblicata il 17 dic 2025
Abbattimento di alberi