eBau Nr. 2024-12509 ___________________ Bauvorhaben: Neubau einer Mobilfunkanlage (neuer Mast mit Antennen und Systemtechnik), Mobilstandard 3G, 4G und 5G/ MEDO ___________________ Standort: Kesslergasse 31c, 3045 Meikirch, Parzellen-Nrn. 628, Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’594’068 / 1’206’954 ___________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: keine ___________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Bauten in Waldnähe, Art. 25, 26 und 27 KWaG ___________________ Auflagestelle: Gemeinde Meikirch, Wahlendorfstrasse 10, 3045 Meikirch ___________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/81015; eBau Nummer: 2024-12509 ___________________ Auflage- und Einsprachefrist: 16. Mai 2025 ___________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ___________________ Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). ___________________ Ostermundigen, 16. April 2025 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Kesslergasse 31c, 3045 Bern · Meikirch · pubblicata il 16 apr 2025
Nuova costruzione, Antenna di telefonia mobile