Baustelleninformationen, Messen

Altri avvisi · Messen · 31 lug 2025

Pubblicazione

Tipo
Altri avvisi
Sottotipo
Avviso generale concernente costruzione, territorio, trasporti ed energia
Cantone
Soletta
Comune
Messen
Pubblicato da
Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau
Pubblicato
31 lug 2025
Termine
10 ago 2025
Numero di pubblicazione
BA-SO65-0000000388

Testo

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten an der Hauptstrasse in Messen, Ortsteil Oberramsern, sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

- Die Hauptstrasse im gesamten Ortsteil wird für den Durchgangsverkehr gesperrt. Eine Umleitung wird signalisiert.

- Der Ortsverkehr und der öffentliche Verkehr werden innerhalb der verschiedenen Bauetappen einspurig von Westen nach Osten geführt.

- Der öffentliche Verkehr kann mit Voranmeldung an der Lichtsignalanlage von Osten nach Westen fahren.

- Die Höchstgeschwindigkeit wird im Ortsteil auf 30 km/h verfügt.

- Die zu Fuss Gehenden werden durch die Baustelle geleitet.

- Die Ein- und Ausfahrten der Gemeindestrassen und der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt und/oder gesperrt.

- Die Bushaltestellen «Oberramsern» werden in beide Richtungen zeitweise verlegt.

Dauer:

Montag, 4. August 2025 bis Freitag, 4. Dezember 2026

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis I, Zuchwil, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Atti menzionati

Citati nella pubblicazione

Contatto

Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau Werkhofstrasse 65 4509 Solothurn

Rimedi giuridici

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.