Kasernenareal, Öffentliche Auflage, Basel

Pianificazione del territorio · Basel · 30 mag 2026

Pubblicazione

Tipo
Pianificazione del territorio
Sottotipo
Pianificazione dell'utilizzazione/piani particolareggiati
Cantone
Basilea Città
Comune
Basel
Pubblicato da
Städtebau und Architektur des Kantons Basel-Stadt - Städtebau
Pubblicato
30 mag 2026
Termine
30 giu 2026
Numero di pubblicazione
RP-BS20-0000000115
Url residential share plan
https://oereb.bs.ch/s/pub/3748

Testo

Piano
Kasernenareal
Section plot
Parzelle 20 der Sektion VII des Grundbuches der Stadt Basel

Zonenänderung, Linienänderung, Änderung des Wohnanteilplans sowie Aufhebung eines Bebauungsplans im Bereich Kasernenstrasse, Klybeckstrasse, Klingentalgraben, Unterer Rheinweg und Klingentalweglein (Kasernenareal)

Seit der Anpassung des Bebauungsplans Nr. 125 für das Kasernenareal im Jahr 2014 stand fest, dass der Hof der Kaserne dereinst verallmendiert und der Bebauungsplan aufgehoben werden soll. Mit Abschluss der Sanierungen des Kasernenhauptbaus im Jahr 2022 liegen die notwendigen Grundlagen vor, um diese planungsrechtlichen Massnahmen umzusetzen. Gemeinsam mit der Aufhebung des Bebauungsplans und der Verallmendierung des Hofs wird der Perimeter der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse (NöI) angepasst sowie die Zweckbestimmung dieser Zone definitiv festgesetzt. An der Art der Nutzung der Kaserne und des Hofs ändert sich durch die vorliegenden Massnahmen nichts. Von Montag, 1. Juni 2026 bis Dienstag, 30. Juni 2026 liegen folgende Dokumente öffentlich auf: - Zonenänderung - Linienänderung - Änderung des Wohnanteilplans - Aufhebung eines Bebauungsplans

Die Dokumente können werktags von 08.00 bis 12.15 Uhr und von 13.15 bis 17.00 Uhr im Lichthof des Bau- und Verkehrsdepartements, Münsterplatz 11, eingesehen werden. Telefonische Anfragen werden während dieser Zeit unter der Telefonnummer 061 267 92 25 entgegen genommen. Die Unterlagen sind auch unter www.bs.ch/bvd/planauflagen-und-anordnungen/nutzungsplanungsondernutzungsplanung einsehbar.

Städtebau und Architektur des Kantons Basel-Stadt - Städtebau Münsterplatz 11 4001 Basel

Rimedi giuridici

Mit der Planauflage wird gemäss Art. 116 Abs. 2 Bau- und Planungsgesetz auch eine Planungszone begründet. Einsprachen der Berechtigten und Anregungen der interessierten Öffentlichkeit zu den Entwürfen oder der Planungszone sind bis zu der vermerkten Frist schriftlich und begründet bei Städtebau & Architektur, Münsterplatz 11, 4001 Basel, einzureichen.