Publikation Umweltverträglichkeitsprüfung
Altri avvisi · Berna · 21 dic 2022
Pubblicazione
- Tipo
- Altri avvisi
- Sottotipo
- Altro avviso
- Cantone
- Berna
- Pubblicato da
- Kanton Bern - RSTA - Bern-Mittelland
- Pubblicato
- 21 dic 2022
- Numero di pubblicazione
- VE-BE90-0000000259
Testo
Bauherrschaft: Abwasserreinigungsanlage ARA Sensetal, Hirsriedweg, 3177 Laupen
Projektverfasser: HOLINGER AG, Kasthoferstrasse 23, 3006 Bern
Bauvorhaben: Erweiterung Abwasserreinigungsanlage (Anhang UVPV Ziffer 40.9, Abwasserreinigungsanlagen für eine Kapazität von mehr als 20'000 Einwohnergleichwerten): Neubau Betriebsgebäude für die Elimination von Mikroverunreinigungen (GAK-Filtration) / Photovoltaikanlage auf dem Dach/ kugelsichere Hauptfassade auf der Westseite/ temporäre Baupiste und Baustelleninstallationsplatz auf der Parzelle Nr. 63/ erfolgte Projektanpassung: Ökologische Ersatzmassnahmen Heckenpflanzung auf den Parzellen Nr. 1177 und 775 / Ökologische Ersatzmassnahmen Magerwiese auf den Parzellen Nr. 1177 und 775
Standort: Hirsriedweg 36, 3177 Laupen, Parzelle Nrn. 63, 715, 775, 1177, Nutzungszone: Zone für öffentliche Nutzungen ZöN A (Abwasserreinigungsanlage) und Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’584’870/1’196’150
Hinweise:
- Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG
- Unterschreiten Waldabstand, Art. 25, 26 und 27 KWaG
- Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Hecken und Feldgehölze, Art. 18 Abs. 1bis und 1ter NHG, Art. 18 JSG sowie Art. 27 NSchG
- Ausnahmebewilligung für technische Eingriffe in Lebensräume geschützter Pflanzen, Art. 20 NHG, Art. 20 NHV, Art. 15 NSchG sowie Art. 19 und 20 NSchV
- Ausnahmebewilligung für technische Eingriffe in Lebensräume geschützter Tiere, Art. 20 NHG, Art. 20 NHV, Art. 15 sowie Art. 25, 26 und 27 NSchV
- Fischereirechtliche Bewilligung, Art. 8 - 10 BGF sowie 8 - 10 und 13 FiG
- Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkung, Art. 26 Abs. 2 Bst. d und g KGV
Die zuständigen Fachstellen haben sich in ihren Stellungnahmen positiv zum Vorhaben geäussert. Das Vorhaben wurde als vereinbar mit dem geltenden Umweltrecht und damit als umweltverträglich beurteilt. Es wurde eine Gesamtbaubewilligung mit Bedingungen und Auflagen erteilt.
Der Entscheid der Leitbehörde, die UVP-Gesamtbeurteilung des Amtes für Umwelt und Energie und der Umweltverträglichkeitsbericht sowie die nachträglich eingereichten Dokumente «Ökologische Ersatzmassnahme» vom 28. Oktober 2022 und der Zusatzbericht «Ökologische Ersatzmassnahme» vom Oktober 2022 können während der Beschwerdefrist eingesehen werden.
Auflagestelle: Gemeinde Laupen, Neuengasse 4, 3177 Laupen (Hinweis: die Gemeindeverwaltung ist vom 23. Dezember 2022 ab 11.30 Uhr bis und mit 02. Januar 2023 geschlossen)
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20706 (eBau Nummer: 2022-3691)
Die Auflage und Beschwerdefrist beginnt mit der Publikation des Entscheids und dauert 30 Tage, das heisst bis am 20. Januar 2023.
Eine allfällige Beschwerde ist in vier Exemplaren bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismittel, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten.
Ostermundigen, 21. Dezember 2022 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland