Aufhebung Flurweg Eichliwaldstrasse, Winterthur
Approvazioni di piani · Zurigo · 1 dic 2023
Pubblicazione
- Tipo
- Approvazioni di piani
- Sottotipo
- Costruzione di strade
- Cantone
- Zurigo
- Pubblicato da
- Stadt Winterthur - Departement Bau und Mobilität / Tiefbauamt
- Pubblicato
- 1 dic 2023
- Numero di pubblicazione
- VE-ZH01-0000001514
Testo
Der Stadtrat von Winterthur hat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 beschlossen:
Der Flurweg-Nr. 25, Kat.Nr. VE2773, Eichliwaldstrasse, Winterthur-Veltheim, wird aufgehoben und unentgeltlich ins Gesamteigentum der einfachen Gesellschaft Stadt Winterthur und André Hagenbucher abgetreten.
Rechtliche Hinweise:
Publikation gemäss § 115 Landwirtschaftsgesetz.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Publikation nach § 7 Gemeindegesetz (GG).
Gegen den Festsetzungsbeschluss des Stadtrates kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Citati nella pubblicazione
Swiss zip code
8400
Town
Winterthur
Rimedi giuridici
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchdurchgeführt. fünfter Text