Publikation Heckenrückschnitt, Oberrieden
Approvazioni di piani · Oberrieden · 17 ott 2025
Pubblicazione
- Tipo
- Approvazioni di piani
- Sottotipo
- Costruzione di strade
- Cantone
- Zurigo
- Comune
- Oberrieden
- Pubblicato da
- Gemeinde Oberrieden - Abteilung Tiefbau und Umwelt
- Pubblicato
- 17 ott 2025
- Numero di pubblicazione
- VE-ZH01-0000002202
Testo
- Titolo
- Publikation Heckenrückschnitt
Betrifft: 8810 Horgen, 8942 Oberrieden, 8800 Thalwil, 8803 Rüschlikon
Winterdienst 2025 / 2026
Rückschnitt von Pflanzen
Aufruf an die Grundeigentümer/innen:
Damit ein reibungsloser Winterdienst gewährleistet ist, werden die Grundeigentümer/innen und Liegenschaftenverwalter/innen, gestützt auf die Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) vom 17. April 2019, auf Folgendes aufmerksam gemacht:
- Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Pflanzen sind auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. - Das Ast- und Blattwerk von Bäumen hat über bestehenden Strassen einen Lichtraum von mindestens 4,50 Meter Höhe zu wahren. Bei Rad- und Fusswegen kann derselbe bis auf eine Höhe von 2,65 Meter verkleinert werden.
Diese Vorschriften haben Gültigkeit für alle öffentlichen und privaten Strassen, Plätze, Rad- und Fusswege, die nicht ausschliesslich privatem Gebrauch dienen (Verkehrserschliessungsverordnung VErV, §20).
Die Besitzerinnen und Besitzer von Liegenschaften werden ersucht, die Pflanzen entsprechend unter Schnitt zu halten und auf vorschriftsgemässen Rückschnitt zu achten. Bei Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit müssten die notwendigen Arbeiten auf Kosten der Besitzerin/des Besitzers durch die Gemeinde in Auftrag gegeben werden.
Rimedi giuridici
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchdurchgeführt. fünfter Text