Erschliessungsplan Spezialzone Trieschfeld
Piano d'utilizzazione speciale · Buchs (AG)
Documento
- Numero
- 1968-002380
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Buchs (AG)
- Cantone
- Argovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- GR
- Adottato
- 16 ott 1968
- In vigore dal
- 16 ott 1968
Carta
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File
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Testo
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KOMMUNALER
UBERBAUUNGSPLAN | \/ I A Spezialzone Trieschfeld
Weg-und Baulinienplan 1:500
Verfasser: Ä | Datum TEntw. |6ez. | Geprüft | Grösse | Res. Nr TH.RIMLI DIPL.ARCH.| ,_. | 5000 AARAU 8. April1967 |. -| Bo_| 60/126 |
' Ersetzt Plan Nr. Überholt durch Plan Nr. | Plan Nr
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BAUVERWALTUNG | !
5033 Bun 28 Ben Ia ._ : — s
Öffentliche Planauflage vom 8.April 68 bis 8.Mai I968 Genehmigt von der Gemeindeversammlung am I7. Juni 68
Der Gemeindeammann ZI : \
Genehmigungsvermerk: er
Vom Grossen Rat penshmigt Aarau, den 16. Okt, 1968 {
Im Auftrage des Grossen Rates Der Staatsschreiber:;
1.) MN 1 I
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"Erläuterungen ° zum kommunalen Überbauungsplan e
Zeichen Farbe Text -
> ‘Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur ouf die farbig angelegten Linien und
Flächen. > rum blau Vom Grossen Rat :öder Regierungsrat ‚genehmigte Baulinien. —,— ri: Zu genehmigende Baulinien. 2 a ep blau .Aufzuhebende Baulinien. - ER : ee rot Projsktiarte Biiofshien,dia aceh nicht genehmigt werden aclien. rot j Zu genehmigende Weg 2 und’ Sockellinien. ————- rot Projektierte Weglinien,die noch nicht genehmigt werden sollen.
nn Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzanen.
[2 2.2003. Sellblao Sichtzone. x ä Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedigungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60m — 3.00m über Fahrbahn frei bleiben. Vereinzelte hochstämmige Bäume können ünter der Bedingung ‚dass sienicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit auf mindestens 3.00m aufgeschnitten wird, zugelassen werden.
——— grün Austritts— und Ausfahrverbot Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei denim Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Oberbauung und
Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.
Ausfahrverbot Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Oberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Oberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.
wustumerem biou Von der Gemeindeversammlung beschlossene Zonengrenzen. mem TOt Zu genehmigende neue Zonengrenzen. —— {grün Grenze der Ausnützungsziffern
dunkelgrau bestehende Wege
En Hauptsrasse
geib Nebenstrasse
Sn " Gehweg
lila PER
hellgrau Seitenfreiheit
feldgrau Refugien, Bushaltestelle, Verzögerungs-und Beschleunigungsspur, Parkplätze
grün Bepflanzte Flächen
LLIELLIDL
von Aarau ! /
Absender
Bauverwaltung 85033 Buchs/AG
Gemäss Telefon/Bespreghüng/Brief vom SZ X Auf Ihren Wunsch
Zur Orientierung/zur Stellungnahme
X Mit der Bitte um Rückgabe
Mit bestem Dank zurück
Bitte besprechen mit Bitte anrufen
Beilage:
FAVORIT
Kurzbrief
Ihre Ref. Unsere Ref.
Betrifft: Trlscu eich
BE 17 Her AG
a N Arad Cnevaucu SOOO _ Oarau
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nach Zürich
FRIEDHOFERWEITER
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Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
16. Oktober 1968
Gelleinae Buchs; Teilüberbauungs„Jian una Richtplan Trieschfeld; Genehmigung.
Der Rat zient aie rubr. Vorlage des Regieruntsrates vom 15. August 196b in deflanellung. Für die Strassenbaukommission erstattet deren Prasi ent, herr Aarin Frey, Mellingen, Bericht. Die Diskussion wird nicht benützt. hierauf wird mit 113 Stimmen ohne Ge enstimme
beschlos
s en:
Der Teilüberbauungs- und Richtplan Trieschfeld der Gemeinde Buchs wird genehmigt.
Protoko
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auszug an den Regierungsrat
Der Präsident:
Der Staatsschr ib r: