Bauzonen- und Kulturlandplan Hintermatt

Nutzungsplan · Niederrohrdorf · Aufgehoben am 10.08.2022

Dokument

Nummer
2006-000162
Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Niederrohrdorf
Kanton
Aargau
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
RR
Beschlossen
15.02.2006
In Kraft seit
15.02.2006
Aufgehoben
10.08.2022

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Text

Protokoll des Regierungsrates Sitzung:

15. Februar 2006

Art. Nr. 2006-000162

Gemeinde Niederrohrdorf; Bauzonenplanänderung "Hintermatt", Änderung Bauund Nutzungsordnung; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1

Verfahrensdaten

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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss der Gemeindeversammlung Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

26. Januar 2005 23. Dezember 2004 17. März – 15. April 2005 24. Juni 2005 9. Dezember 2005 11. Januar 2006

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2

Zuständigkeit zur Genehmigung

Der Regierungsrat ist für die Genehmigung der eingereichten Vorlage zuständig. Sie fällt nicht unter die Ausnahmen, welche gemäss § 1 des Dekrets über das Genehmigungsverfahren für allgemeine Nutzungspläne und -vorschriften vom 10. November 1998 durch den Grossen Rat zu genehmigen sind. 1.3

Rechtsschutzverfahren

Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.

Die Vorlage im Überblick

2.1

Ausgangslage und Planungsziele

Im Gebiet Hintermatt besteht heute ein Gärtnereibetrieb, der die gesamte von der Bauzonenplanänderung betroffene Landfläche bewirtschaftet. Das Gebiet ist im rechtskräftigen Bauzonenplan der, W3-, WG- und Industriezone zugewiesen. Es umfasst eine Fläche von ca. 3.8 ha. Der Gärtnereibetrieb soll nächstens aufgegeben werden. Die Grundeigentümer wollen das Gebiet zur Baureife bringen. Aufgrund der beabsichtigten Nutzung wird es grossenteils in eine gestaltungsplanpflichtige Wohnzone umgezont. Entlang dem Mühlibach wird eine Grünzone ausgeschieden. Die Gemeinde hat den Gestaltungsplan "Hintermatt" bereits beschlossen und zusammen mit der vorliegenden Zonenplanänderung zur Genehmigung eingereicht.

Versand: 23. Februar 2006

-2-

2.2

Vorprüfung

Die abschliessende Vorprüfung erfolgte mit Bericht vom 23. Dezember 2004 ohne Vorbehalte. Im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens wurde die Zweckmässigkeit der Umzonung durch die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Abteilung Raumentwicklung eingehend geprüft. Im Ergebnis soll das Wohngebiet von Niederrohrdorf mit einem gut an den öffentlichen Verkehr angeschlossenen und gegenüber dem Gewerbegebiet durch einen Grünraum abgegrenztes Neubaugebiet arrondiert werden. Erwägungen 3.

Beurteilung der Vorlage

3.1

Allgemeine Beurteilung

3.1.1 Überprüfungsbefugnis Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz [BauG]). 3.1.2 Übereinstimmung mit dem Richtplan Die Vorlage ist mit dem Richtplan vereinbar. 3.1.3 Änderung Bauzonenplan Die Zonenplanänderung erweitert die Einwohnerkapazität der Gemeinde in der Grössenordnung von rund 300 Einwohnern. Aufgrund der mittel- bis längerfristigen Entwicklungsabsichten der Gemeinde ist die vorgenommene Umzonung gestützt auf die nachfolgenden Begründungen vertretbar:  

  

Es handelt sich nicht um eine Neueinzonung, sondern um eine Umzonung einer rechtskräftigen Bauzone. Die Festlegung einer Gestaltungsplanpflicht über das gesamte Gebiet dient der haushälterischen Nutzung der umgezonten Fläche und der guten Einpassung der künftigen Überbauung in die Umgebung. Der gleichzeitig zur Genehmigung eingereichte Gestaltungsplan befasst sich eingehend mit diesen Aspekten. Das Gebiet Hintermatt ist günstig an den öffentlichen Verkehr angebunden (unmittelbarer Anschluss an die neu eröffnete Station Mellingen-Heitersberg). Gemeinde liegt innerhalb des Agglomerationsraums von Baden. In Niederrohrdorf findet zur Zeit eine rege Bautätigkeit statt. Ein Teil der 1999 genehmigten Wohn- und Mischzonenreserven ist in der Zwischenzeit überbaut worden.

Die Ausscheidung der Grünzone dient dem Schutz und der Freihaltung des Mühlibachs. 3.1.4 Änderungen Bauordnung Die durch die Umzonung bedingten Anpassungen an der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) sind sachgerecht. 3.2

Gesamtbeurteilung

Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung.

-3-

Beschluss: 1. Die Bauzonenplanänderung "Hintermatt" sowie die Änderung der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Niederrohrdorf vom 24. Juni 2005 werden genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt einen Tag nach der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Gemeinderat, Bremgartenstrasse 2, 5443 Niederrohrdorf  Departement Bau, Verkehr und Umwelt  Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten)

-4-

   

Rechtsabteilung BVU Departement Finanzen und Ressourcen Abteilung Landwirtschaft DFR Staatskanzlei (Amtsblatt)

Staatsschreiber:

Bauzonen- und Kulturlandplan Hintermatt, Niederrohrdorf | Lexipedia