Erschliessungsplan Sägematte mit Bachverlegung
Piano d'utilizzazione speciale · Staffelbach
Documento
- Numero
- 2004-001412
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Staffelbach
- Cantone
- Argovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 22 set 2004
- In vigore dal
- 22 set 2004
Carta
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Testo
SNP-4284-2004-E.pdf
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Kanton Aargau
Gemeinde Staffelbach
Baudepartement Kanton Aargau
= i e | » 58 = rsch | leSS U n S la n Abteilung Raumentwicklung rot Baulinien u. 88 j tem ä 31% “E 5 u OTANGE Baulinien gegenüber Werkleitungen | 0 | = 647 = PR u. 3455 ägematte mit Bachverlegung I Niveaulinie A - B für Parzellen 645 und 654 .. Gemäss Art.17 BauG rot Strassenlinien, zugleich Sockellinie (Enteignungsrecht Art. 132 BauG) 2 . Platz REN f . i 8 % NY 1419 Situ ationsplan 1 ‚500 — 1. blau Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen mit Beobachtungsdistanz B } B > 5 973 i und Knotensichtweite A 18 h Sn > ö ie: III lo... Horizont 465.00 EEE magenta Sichtzone R 5 = SS en 5° B3 Sr = i =) 8 N a 8 = © A------ B st Niveaulinien = Erdgeschosskoten & ! 2 is W G 3 Distanzen Ss = N g S ® 5 Die Niveaulinien gelten nur, wenn das gewachsene Terrain tiefer liegt 263 = & Q S grün Terrainveränderungen zur Sicherung des Hochwasserschutzes mit a & nn Er; Terrainhöhen & 8 8 8 8 8 & naturnahen Massnahmen möglich 3 ee = 20 Se er, 00 7 At 17 2 a 2. Orientierungsinhalt V } / Fl vi „u /2-— schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäs Zonenplan v7 r—- er ‘cz +7 | 8 er 2 : gerastert Bestehende Belagsfläche v7 | S ; 0 M! N i Datum: Entwurf: G hnet: ‘ 3 + = j en db balAutocAD gelb Erschliessungsstrassen 5.00 | A = NS > 5 01.07.2003 | 01.07.2003 | 26.03.2004 ji >= g$ ACHERN EERNLL Ersetzt Plan: Überholt durch Plan: orange Bewirtschaftungsweg (Schotterrasenweg) | E> 3 H PR-| ir Aula a „| Bl ; Niveaulinie C - D für Parzelle 646 a grau Bestehende Strassen / Wege / Gehwege Q in a a en 2 SH Beeren SS 2 Trottoir Niveaulinie neues Terrain 471.10 hellviolett Bi S > Mitwirkungsbericht vom: 25. Juni 2004 alige Gehweg & | 9 4 — u i hellblau Gewässer | eo. Vorprüfungsbericht vom: 30. April 2004 | h DJ RER hellblau neue Bachparzelle | Öffentliche Auflage vom: 24. Mai 2004 bis 22. Juni 2004 10 - Horizont 465.00 grau Uferschutzstreifen 8 e) Q Distanzen s 8 E 2 8 en ee ee schwarz Kanalisation bestehend Der Gemeindeammann: h = o © Q Q i schwarz Bacheindolung aufgehoben Terrainhöhen S S S S S 4. hellblau Bachverlegung mit Eindolung und Bachöffnung 8 er Genehmigung durch den Regierungsrat . Genehmigung: Aarau,den 22. Sentembei 2004 > grun Parzellen Zu/Wegfahrt. Die genaue Lage wird mit den WG 2 Bauprojekten der Hochbauten festgelegt. 1189 80 Der Staatsschreiber: ® rot Kommunales Schutzobjekt 633 a | 638
1. Genehmigungsinhalt Es werden folgende farbig angelegten Elemente genehmigt
Legende Erschliessungsplan
| ne
Terrainanpassungen für Hochwasserschutz und Niveauangleichung gemäss Niveaulinien A-B und C-D.
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BAA -
Querschnitte 1:200
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates Sitzung:
22. September 2004
Art. Nr. 2004-001412
Gemeinde Staffelbach; Erschliessungsplan "Sägematte"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1.
Verfahren
1.1
Verfahrensdaten
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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
25. Juni 2004 30. April 2004 24. Mai 2004 – 22. Juni 2004 28. Juni 2004 28. Juli 2004 27. Juli 2004
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2
Rechtsschutzverfahren
Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.
Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage
Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 24. April 1995. 3.
Die Vorlage im Überblick
3.1
Vorlage
Die Parzellen Nrn. 654, 645 und 646 sind der Wohn- und Gewerbezone WG2 zugeordnet und liegen im Nahbereich des Dorfzentrums mit Anschluss an den öffentlichen Verkehr. Der Individualverkehr ist über zwei Stichstrassen an die Kantonsstrasse K327 und an die Kirchgasse angeschlossen. Die Ein- und Ausfahrt an die K327 der "alten Säge" bleibt unverändert. Weitere Ein- und Ausfahrten auf die K327 sind nicht vorgesehen. Der Erschliessungsplan regelt die Erschliessung und Anbindung an das übergeordnete Strassennetz. Die Strasse mit Direktanschluss an die K327 sieht eine Breite von 4 m mit Aufweitung auf 5.50 m im Einmündungsbereich vor. Gleichzeitig bildet sie die Zufahrt zur hinterliegenden Landwirtschaftszone. Die Lage der rückwärtigen Parzellenzufahrten ist im Situationsplan aufgezeigt. Die Strasse im nordöstlichen Teil des Planungsgebiets erschliesst eine kleine Teilfläche mit einer Stichstrasse von 3.50 m Breite mit Anschluss an die Kirchgasse.
Versand: 27. September 2004
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Entlang der Suhre wird eine Teilfläche bezeichnet, die für Terrainveränderungen zur Sicherung des Hochwasserschutzes zur Verfügung stehen soll. Der eingedolte Bach im Bereich der Einmündung der Kirchgasse in die K327 wird verlegt und teilweise offen geführt. Dies verbessert die Überbauungsmöglichkeiten erheblich. 3.2
Gegenstand der Genehmigung
Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt gemäss Legende des Erschliessungsplans. Erwägungen 4.
Beurteilung der Vorlage
4.1
Überprüfungsbefugnis
Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2
Raumplanerische Beurteilung
Mit dem vorliegenden Erschliessungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschliessung und Bebauung der noch ca. 0.8 ha grossen, weitgehend unüberbauten Wohn- und Gewerbezone WG2 geschaffen. Die Strasse (Bereich Parzellen Nrn. 645/654) schliesst über den bestehenden Gehweg an die K327 an. Die Reduktion der Sichtzone (Beobachtungsdistanz auf 3.50 m) ist angesichts des schwachen Fussgängeraufkommens vertretbar. Die Sichtzonen entsprechen den Empfehlungen der Abteilung Verkehr "Sicht an Knoten und Ausfahrten". Die Festlegungen des Erschliessungsplans sind situationsgerecht und entsprechen den Mindestanforderungen an Nutzungspläne. Der Erschliessungsplan ist mit den Vorgaben des Baugesetzes vereinbar. 4.3
Gesamtbeurteilung
Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Sägematte" der Gemeinde Staffelbach vom 28. Juni 2004 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.
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Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug Gemeinderat, Dorfstrasse 386, 5053 Staffelbach Baudepartement Rechtsabteilung BD Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten) Abteilung Verkehr BD Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: