Kulturlandplan
Piano d'utilizzazione · Wettingen
Documento
- Numero
- 2002-000612
- Tipo
- Piano d'utilizzazione
- Comune
- Wettingen
- Cantone
- Argovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- GR
- Adottato
- 21 mag 2002
- In vigore dal
- 21 mag 2002
Carta
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File
NUPLA-4045-2002-E.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
21. Mai 2002
Pfi/ek
Art. Nr.
2002-0612
(GR.02.104) Gemeinde Wettingen; Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland; Genehmigung mit Ergänzungen der Bau- und Nutzungsordnung; Publikation; Auftrag an Baudepartement und Staatskanzlei
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 3. April 2002. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Peter Zubler, Aarau. Die Kommission beantragt Beschlussfassung gemäss den Anträgen des Regierungsrates. Zur Botschaft und zu den Anträgen wird das Wort nicht verlangt. Antrag 1 wird in der ersten Abstimmung mit grosser Mehrheit zum Beschluss erhoben. In gesamthafter Abstimmung werden die Anträge 2 und 3 ebenfalls mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Beschluss: 1. Die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Wettingen vom 7. Dezember 2000 wird ergänzt mit: § 7 Abs. 1 (Ergänzung am Schluss) „....zulässig. Im Gebiet "Bahnhof" dürfen Fachmärkte bis maximal 20'000 m2 und Einkaufszentren bis maximal 10'000 m2 Nettoladenfläche erstellt werden.“ § 7 Abs. 2 (Ergänzung am Schluss) „....aufzuzeigen. Die maximal zulässige Nettoladenfläche für Einkaufszentren beträgt 7'000 m2.“ 2. Im Übrigen werden der Bauzonenplan, der Kulturlandplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Wettingen vom 7. Dezember 2000, bereinigt durch den Beschwerdeentscheid des Regierungsrates, genehmigt. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt, gleichzeitig mit dem Grossratsbeschluss über die Änderung des Lägernschutzdekretes und einschliesslich der bei der Abteilung Raumentwicklung vorgängig anzufordernden Änderungen aus dem
Versand:
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Rechtsschutzverfahren. Das Baudepartement wird beauftragt, die vom Beschluss 1 betroffenen Grundeigentümer zu informieren. Protokollauszug Baudepartement Abteilung Raumentwicklung BD Rechtsabteilung BD Gemeinderat 5430 Wettingen (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Präsident:
Staatsschreiber: