Erschliessungsplan Mittelschneisingen

Piano d'utilizzazione speciale · Schneisingen

Documento

Numero
1997-000259
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Schneisingen
Cantone
Argovia
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
12 feb 1997
In vigore dal
12 feb 1997

Carta

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File

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Testo

SNP-4318-1997-E.pdf

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Gemeinde Schneisingen

Sondernutzungsvorschriften

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Genehmigungsinhalt

Erschliessungsblan Mittelschneisingen

Mostra tutto il testo

Baulinie tür Hauptbauten

Situationspian 1:500 mit Sondernutzungsvorschriften

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Die Gestaltung hat nach einem einheitlichen Konzept zu erfolInterne Fusswegverbindung: « gen. Die genaue Lage wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt. Gemeinschattliche Parkierung: Die Parkplätze sind in einer gemeinschaftlichen unterirdi— schen Sammelgarage mit Zufahrt von der Dorfstrasse anzuordnen. Die Schulstrasse ist mit Aus-

nahme der Besucherparkplätze, die Hofacher—Strasse mit Ausnahme der Einzeizufahrt im 6551“chen Bereich, mit keinen weiteren Parkplätzen zu erschliessen. Bei einer allfälligen Etappierung

sind die nötigen Anschlussbauwerke und Provisorien für spätere Uberbauungen sicherzustellen.

Die H'OhenkotGfl und die genaue Lage werden im Boubewr'ir'igungsverfahren

mögliche Zufahrt: Die Zufahrten sind auf die Fusswegverbindung und die Besucherparkplätze abzustimmen.

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[I]]Illl beschränkte Zutahrt tür gewerbliche Nutzungen: Für Anlieferungen. Kunden und Besucher. Besucherparkplätze . Bäume: Einheimische Bäume zur Gestaltung und Gliederung des Strassenraumes.

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festgelegt.

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Erschliessungsplanperimeter

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Geringtügtge Abweichungen: Mit Ausnahme der Boulinie sind geringfügige Abweichungen gegenuoer den Festlegungen des Erschliessungsplanes möglich, wenn dadurch der Zweck ces Erschliessungsplane. md die städtebauliche Qualität gewahrt bleiben und eine bessere

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Gesamtiösung und Etapprerung erreicht wird.

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Dorfkernzone

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Dortkernzone 2. Etappe

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Wohnzone 2 Geschosse

Vorprüfungsberlcht vom:

20.8.19%

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Mitwirkungsbericht vom : Öffentliche Auflage vom:

23.9. - 22.10.1996

Beschlossen vom Gemeinderat am:

16.12.1996

Der Gemeindeammann

Der

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Gebäude unter kantonalem Denkmalschutz:

Bei einer zukünftigen Bebauung im Umge-

bungsschutzbereich des Gebäudes Nr. 43 besteht ein Mitspracherecht der kantonalen Denkmalpflege.

Archäologie: im Gebiet Mitteischneisingen ist mit archäologischen Funden und Befunden zu rechnen. Jegliche Bodenerngriffe mussen der Kantonsarchäoiogie frühzeitig angezeigt werden. deschreiber

Bestehende Strassentiöchen

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Sammelstrasse

Erschliessungsstrasse

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Gehweg

Kanalisation mit Angabe Rohmurchme;ser in mm

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taatsschreiber:

Wasser mit Angabe Rohrdurchmesser in mm

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Elektrisch

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Orientierungsinhalt

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Büro für Raumplanung, Umweltfraéen, Architektur Limmatauweg 9 5408 Ennetbaden 056 203 40 20

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Kandeiaber

Fernwärmeleitung

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Kabelverteilkabine VK Kabelfernsehen

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

12. Februar 1997

Art. Nr.

259

Gemeinde Schneisingen; Erschliessungsplan "Mittelschneisingen" mit Sondernutzungsvorschriften; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei Baudepartement/Vortrag vom 23. Januar 1997

Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Mittelschneisingen" mit Spezialbauvorschriften der Gemeinde Schneisingen vom 16. Dezember 1996 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug (mit Bericht vom 23. Januar 1997 der Abteilung Raumplanung)  Gemeinderat 5425 Schneisingen  Baudepartement  Rechtsabteilung BD  Abteilung Raumplanung (mit Akten)  Abteilung Verkehr BD  Staatskanzlei Staatsschreiber:

Versand: