Erschliessungsplan Wynenmatten

Piano d'utilizzazione speciale · Gränichen

Documento

Numero
2006-001135
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Comune
Gränichen
Cantone
Argovia
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
30 ago 2006
In vigore dal
30 ago 2006

Carta

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Testo

SNP-4006-2006-E.pdf

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Kanton Aargau

Sondernutzungsplan

Gemeinde Gränichen

Kanton Aargau Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung

Wynenmatten nach Art. 21 BauG

Situationsplan 1:500

ACKERMANN+WERNLI

Vermessungs- und Ingenieurbüro Bleichemattstrasse 43 KK

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5000 Aarau

Dat: 29.1

Ersetzt Plan: Teil des Planes Nr. 1 von 1959

Lrtmi

um. 1

" E & Entwurf: Geprüft: ky db/ACAD we Nov. 2001 29.11.2005 29.11.2005

Überholt durch Plan:

| .2005 Projektnamen: 5722_373_10

Mitwirkungsbericht vom: 15. Februar 2006

Vorprüfungsbericht vom: 23. November 2005

Öffentliche Auflage vom: 9. Januar bis 7. Februar 2006

Beschlossen vom Gemeinderat am: 20. Februar 2006

Der Gemeindeammann: /

Genehmigung:

.

Der Gemeindeschreiber:

4.

Genehmigung durch den Regierungsrat

Aarau, den

30. August 2006

/

Der Staatsschreiber:

Legende Erschliessungsplan

1. Genehmigungsinhalt

Es werden folgende farbig angelegten Elemente genehmigt

—h-Yh—— u

rot

rot

blau/rot

blau/rot

orange

2. Orientierungsinhalt

Bez] Bemmsrz]

„—u\\?D=-—- |ERRPFIENGLIEEIEIBENERN|

blau

blau

rot

grau

farbig gerastert hellgelb dunkelviolett helviolett dunkelgrau grün

schwarz

blau dunkelgrün grün / hellgrün violett

grün

violett dunkelblau

dunkelblau

Baulinien

Strassenlinien, zugleich Sockellinie ( Enteignungsrecht Art.132 BauG) Strassenlinien aufgehoben

Baulinien aufgehoben

Spezialvorschriften

Rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungsdatum Rechtskräftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatum Baulinien, die Gegenstand einer anderen Vorlage sind Bestehende Strassen / Wege / Gehwege

Bestehende Belagsfläche

Erschliessungsstrasse

Fusswege mit beschränktem Fahrverkehr

Gehwege / Fusswege

Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler Grünstreifen, bepflanzte Flächen

Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäs Zonenplan Gewässer

Bestehende und neu zu pflanzende Bäume

Wald / Hecke

Gemeindegrenze

Perimeter

Provisorische Parzellengrenze

Sicherheitsabstand gemäss Leitungsverordnung

1 y- Linie gemäss NISV - Standortdatenblatt

\ \ \ 4

\ L--- 4-1

Anschluss Überbauungsplan Wynenmatten-Holte %,, ° " 1 u & 2 Nordstrasse 2459 he) ° O ®) d T N | E“ S 1 0 1 \ \ | NL Nm Dieser Planausschnitt ist ein Teil des kommunalen Überbauungsplanes Wynenmatten-Holte von 1959 % % bo DO 0" ®) [e} ‚eo o Q a ° { n 3095

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrats Sitzung:

30. August 2006

Art. Nr. 2006-001135

Gemeinde Gränichen; Erschliessungsplan "Wynenmatten"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1

Verfahrensdaten

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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

15. Februar 2006 23. November 2005 9. Januar bis 7. Februar 2006 20. Februar 2006 20. Juni 2006 27. März 2006

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2

Rechtsschutzverfahren

Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.

Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 31. August 1998 und die Teiländerung Wynenmatten vom 29. November 2004, die vom Grossen Rat am 8. November 2005 genehmigt worden ist. 3.

Die Vorlage im Überblick

3.1

Vorlage

Die 2004 neu eingezonte Gewerbezone im Gebiet Wynenmatten, südlich der Autobahn, soll erschlossen werden. Die Nutzung der Gewerbezone wird durch die Hochspannungsleitung, die geplante Umfahrung von Suhr (NK 241) und den Lärm der Autobahn begrenzt. Der Erschliessungsplan legt unter Berücksichtigung dieser Randbedingungen die Erschliessung und Überbauung fest. 3.2

Gegenstand der Genehmigung

Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt des Erschliessungsplans mit Sondernutzungsvorschriften.

Versand: 8. September 2006

-2-

Erwägungen 4.

Beurteilung der Vorlage

4.1

Überprüfungsbefugnis

Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). 4.2

Raumplanerische Beurteilung

Mit dem Erschliessungsplan wird die im Bauzonenplan festgelegte Sondernutzungsplanpflicht für die Gewerbezone umgesetzt. Das Erschliessungskonzept berücksichtigt insbesondere die örtliche Situation mit der bestehenden Hochspannungsleitung, der angrenzenden Autobahn A1 und der geplanten NK 241 sachgerecht. 4.3

Erschliessung

Die bestehende Stichstrasse Wynenmattenweg wird verlängert. Ein Wendeplatz wird im Rahmen der Überbauung festgelegt (Sondernutzungsvorschrift). Gegenüber der NK 241 wird ein Abstand von 2 m festgelegt. Dies entspricht dem Entwurf des kantonalen Nutzungsplans und dem Gebot des haushälterischen Umgangs mit dem Boden. 4.4

Lärmschutz

Im Erschliessungsplan sind keine Lärmschutzmassnahmen nötig, da der Lärmschutz bei der Einzonung mit der Ergänzung von § 9 Abs. 6 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) berücksichtigt worden ist: "In der Gewerbezone Wynematte ist für Räume mit lärmempfindlicher Nutzung durch entsprechende Anordnung oder andere geeignete Massnahmen sicherzustellen, dass die Summe aller Dämpfungen bezogen auf den Emissionspegel der Nationalstrasse (Quellenwert Lr) mindestens 33 dB(A), bei Räumen in Betrieben (Art. 2 Abs. 6 lit. B LSV) mindestens 28 dB(A), beträgt."

4.5

Hochspannungsleitung

In der BNO ist bei der Einzonung zur Hochspannungsleitung folgendes festgelegt worden: "In der Gewerbezone Wynematte sind in dem im Bauzonenplan speziell bezeichneten 'Bereich mit eingeschränkter Nutzung' nur Bauten und Anlagen zulässig, in denen sich Personen nicht während längerer Zeit aufhalten, wie z. B. Lager, Garagen, Parkplätze, etc. Die Gebäudehöhe richtet sich nach den Bestimmungen der Leitungsverordnung (LEV)."

Im Erschliessungsplan sind ein "Sicherheitsabstand gemäss Leitungsverordnung" und eine "1 Mikro-Tesla-Linie gemäss NISV - Standortdatenblatt" zur Orientierung dargestellt. Die erforderlichen Abstände sind im Bundesrecht festgelegt. Daher ist die orientierende Darstellung der Abstände im Plan sachgerecht. 4.6

Hochwasserschutz

Die Parzellen 2583 und 2584 sind von Hochwasser gefährdet. Kanton und Bund haben im Rahmen von Sofortmassnahmen Hochwasserschutzdämme erstellt. In absehbarer Zeit werden die restlichen Massnahmen zusammen mit dem Ausbauprojekt Wyna realisiert. Bis zur Bauausführung sind aufgrund des geringen Risikos keine speziellen Massnahmen vorgesehen. Im Erschliessungsplan sind daher keine Massnahmen erforderlich.

-3-

4.7

Gesamtbeurteilung

Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan Wynenmatten der Gemeinde Gränichen vom 20. Februar 2006 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt einen Tag nach der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Gemeinderat, Lindenplatz 1, 5722 Gränichen  Departement Bau, Verkehr und Umwelt  Rechtsabteilung BVU

-4-

 

Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten) Staatskanzlei (Amtsblatt)

Staatsschreiber: