Bauzonenplan
Nutzungsplan · Gontenschwil · Aufgehoben am 18.01.2023
Dokument
- Nummer
- 1993-000969
- Art
- Nutzungsplan
- Gemeinde
- Gontenschwil
- Kanton
- Aargau
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- Genehmigt durch
- GR
- Beschlossen
- 30.03.1993
- In Kraft seit
- 30.03.1993
- Aufgehoben
- 18.01.2023
- Quelle
- ÖREBlex, Kanton Aargau
Karte
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Dateien
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Text
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau 7. April
Sitzung:
ek
1993
Art. Nr. 969
Grosser Rat; (6252) Gemeinde Gontenschwil; Bauzonen- und Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung; Aenderung der Bau- und Nutzungsordnung; Genehmigung mit Auflagen; Anpassung des kantonalen Gesamtplanes Baugebiet/Kulturland - Kenntnisnahme; Auftrag an Staatskanzlei Zum erwähnten Geschäft unterbreitet die Staatskanzlei einen Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates, Sitzung vom 30. März 1993. Beschluss:
1. Kenntnisnahme. 2. Auftrag an Staatskanzlei zur Publikation im Amtsblatt.
Protokollauszug an - (2) Baudepartement (mit Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates) - Staatskanzlei (RS) und (mit der erwähnten Beilage) an Abteilung Raumplanung BD - Gemeinderat 5728 Gontenschwil Staatsschreiber:
Ganzen Text zeigen
Abt. Raumplanung Nr.
E 19. April 1993 Chef
GK I R+0 1 bZ
eop;e: - S; - 71.ärbe-
1 6.
1993
Sekr.
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
30. März 1993
Me/ek
(6252) Gemeinde Gontenschwil; Bauzonen- und Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung; Aenderung der Bau- und Nutzungsordnung; Genehmigung mit Auflagen; Anpassung des kantonalen Gesamtplanes Baugebiet/Kulturland
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 16. Dezember 1992 samt dem Aenderungsantrag vom 3. März 1993 seiner Bau- und Planungskommission, dem der Regierungsrat zustimmt. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Hans Schneider, Zeiningen. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates, unter Berücksichtigung ihres Aenderungsantrages. Eintreten ist unbestritten. Zur Botschaft wird das Wort nicht verlangt. Martin Christen-Reber, Spreitenbach, stellt den Antrag, die Anträge 1.1 und 1.3 in der ursprünglichen Fassung des Regierungsrates zu beschliessen. Nach gewalteter Diskussion wird in der Abstimmung Antrag 1.1 in der Kommissionsfassung mit grosser Mehrheit der ursprünglichen Fassung des Regierungsrates vorgezogen. Martin Christen-Reber, Spreitenbach, zieht daraufhin seinen Antrag zu Antrag 1.3 zurück. Die übrigen Anträge bleiben unbestritten. In der anschliessenden gesamthaften Abstimmung wird mit eindeutiger Mehrheit beschlossen:
Es werden folgende Vorlagen der Gemeinde Gontenschwil im Sinne von Art. 26 RPG und § 147 BauG genehmigt:
1.1 Der revidierte Bauzonenplan der Gemeinde Gontenschwil vom 1. März 1991. 1.2 Der Kulturlandplan der Gemeinde Gontenschwil vom 1. März 1991, bereinigt aufgrund des Einspracheentscheides des Regierungs-
rates mit folgender Auflage: Die Gemeinde wird angewiesen, im ordnungsgemässen Verfahren zu prüfen, ob über die Grundstücke 355, 356 und 357 eine Materialabbauzone auszuscheiden sei. 1.3 Die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Gontenschwil vom 1.März 1991, mit der Auflage, dass für die Industriezone "Winterlig" Spezialbestimmungen für den Landschaftsschutz erlassen werden. 1.4 Die Aenderung der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Gontenschwil vom 19. Juni 1992 2. Die Gemeinde Gontenschwil wird aufgefordert, die Aenderungen gemäss den vorstehenden Ziffern 1.2 und 1.3 im ordentlichen Verfahren zu beschliessen und innert zwei Jahren dem Grossen Rat zur Genehmigung vorzulegen. 3. Der kantonale Gesamtplan Baugebiet/Kulturland ist entsprechend dem Bauzonenplan der Gemeinde Gontenschwil zu ändern.
Protokollauszug an - Regierungsrat - Staatskanzlei (RS) P äs
nt: Qki.
/-_
Staatsschreiber: i.V.