Erschliessungsplan Jurablick Glashütten
Piano d'utilizzazione speciale · Murgenthal
Documento
- Numero
- 2006-001695
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Comune
- Murgenthal
- Cantone
- Argovia
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 6 dic 2006
- In vigore dal
- 6 dic 2006
Carta
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Testo
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ORIENTIERUNGSINHALT
Bereich Ausnahmebewilligung Lärmschutz
779 hellgelb Quartiererschliessungsstrasse Er violett Fusswege . hellgrau Private Zufahrt ; gerastert Bestehende Strassen nz grün Wald ei] hellblau | blau FI magenta Bestehende Kanalisation ED] magenta Konzept Kanalisationserschliessung FI mau Konzept Meteorwassererschliessung hellblau Aufzuhebende Wasserversorgung ===] schwarz Geplante Parzellierung ——n Äquidistanz 0.5m ER schraffiert gemäss LSV Art. 30 — bau Waldbaulinie RRB vom 28.06.2000 &@ schwarz Best. Bäume Aer. Ausfahrt
öffentliche Dienste und Anlieferungen
177
Restauran m Öwen
BA 2.50 / 60)
BA 2.50 / 60)
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Se
Bestehende Wasserversorgung mit Löschschutz Konzept Wasserversorgung mit Löschschutz
Brig
GENEHMIGUNGSINHALT Baulinien für Hauptbauten
rot
rot Baulinien für Klein- und Anbauten gemäss Art. 18 ABauV
Strassen- und Weglinien (Enteignungsrecht, Art. 132 BauG)
rot
BI WI
magenta Konzept Kanalisationserschliessung (Enteignungsrecht, Art.132 BauG) blau Konzept Meteorwassererschliessung (Enteignungsrecht, Art. 132 BauG) hellblau Sichtzonen: In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen den Höhen 0.8 und 3.0m gewährleistet sein [BAZSOTE0) hellblau Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A der Sichtzonen e—h schwarz Keine Einzelausfahrten auf K302
Kanton Aargau
Kanton Aargau Departement Bau, Verkehr und Umwelt
i 5 Abtei Raumentwicklung Erschliessungsplan Jurablick Glashütten gemäss Art. 17 BauG
Gemeinde Murgenthal
Sondernutzungsplan
Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 6. Dezember 2006
Situationsplan 1 : 500
Mitwirkungsauflage vom Mitwirkungsbericht vom Vorprüfungsbericht vom 72.406 Öffentliche Auflage vom _....... T.E.0b...... Beschlossen vom Gemeinderat am
Der Gemeindeammann.
Der Gemeindeschreiber
‚Datum [oez [cep. [Massstab | Plannummer zus m mr [2.08.06 __ Jad su Planformat Bez ce Sen HE | u ROSE ARE er
Leberngasse 1 CH-4603 Olten T:062 206 24 24 F:062 206 24 25 E-Mail: [email protected]
FREY+GNEHM AG
Bautechnik, Raumplanung, Umweltschutz
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrats Sitzung:
06. Dezember 2006
Art. Nr. 2006-001695
Gemeinde Murgenthal; Erschliessungsplan "Jurablick", Glashütten; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1.
Verfahren
1.1
Verfahrensdaten
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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
2. Oktober 2006 12. Juli 2006 7. August – 5. September 2006 2. Oktober 2006 4. Oktober 2006 30. Oktober 2006
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2
Rechtsschutzverfahren
Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.
Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage
Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 28. Juni 2000. 3.
Die Vorlage im Überblick
3.1
Vorlage
Mit dem Erschliessungsplan "Jurablick" werden im Wesentlichen die Bereiche der Strassen- und Fusswegerschliessung sowie die Bauabstände ab Strassenrand festgelegt. Aufgezeigt wird das Konzept der Abwasser- und Wasserversorgung innerhalb der noch unüberbauten Parzelle Nr. 2189. Rund 2/3 der unüberbauten Fläche soll über eine neue, 5 m breite Strasse an die Kantonsstrasse K 302 angeschlossen werden. Beim Anschluss an die K 302 sind die notwendigen Sichtzonen eingetragen. Zusätzliche Direktausfahrten auf die K 302 sind nicht möglich. Die bestehende Bänigasse erschliesst die Restfläche der Parzelle Nr. 2189. Im Bereich der Parzelle Nr. 1440 schliesst diese an die Aarburgerstrasse/K 302 an. Zwischen der neuen Erschliessungsstrasse und der Bänigasse ist eine 3.50 m breite Fusswegverbindung vorgesehen, welche auch öffentlichen Diensten und der Anlieferung dienen soll.
Versand: 8. Dezember 2006
-2-
3.2
Gegenstand der Genehmigung
Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage:
Erschliessungsplan
Erwägungen 4.
Beurteilung der Vorlage
4.1
Überprüfungsbefugnis
Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). 4.2
Raumplanerische Beurteilung
Das Erschliessungskonzept ist raumplanerisch zweckmässig. Ein Neuanschluss der unüberbauten Parzelle Nr. 2189 ist vertretbar. Begründet wird dies durch die nicht optimale Einmündung der Aarburgerstrasse in die K 302. Die Strassenbreiten genügen den Anforderungen zur Erschliessung der Bauzonen. Der Gasthof "Löwen" ist in seiner Substanz kommunal geschützt. Gemäss dem Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) ist auch der Umgebungsbereich von Bauten freizuhalten. Die Lage der Strassen- und Wegführung trägt diesem Aspekt genügend Rechnung. 4.3
Gesamtbeurteilung
Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Jurablick", Glashütten, der Gemeinde Murgenthal vom 2. Oktober 2006 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt einen Tag nach der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt.
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3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug Gemeinderat, Hauptstrasse 46, 4853 Murgenthal Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten) Rechtsabteilung BVU Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: