Kantonaler Nutzungsplan Kaies Bezirk Gonten 2016
Piano d'utilizzazione speciale · Appenzello Interno
Documento
- Tipo
- Piano d'utilizzazione speciale
- Sottotipo
- Discarica
- Cantone
- Appenzello Interno
- Livello
- Cantone
- Autorità
- Amt für Raumentwicklung
- Approvato da
- Grosser Rat
- Approvato
- 20 giu 2016
- In vigore dal
- 20 giu 2016
Carta
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Testo
KANTON APPENZELL I.RH.
BEZIRK GONTEN
Appenzell, 24. Februar 2016 / rev. 05. April 2016 Projekt Nr. 10.13-06
KANTONALER NUTZUNGSPLAN KAIES Deponie für sauberes Aushubmaterial (Deponie Typ A)
REGLEMENT Öffentliche Auflage:
vom:
bis:
Erlassen durch die Standeskommission am: Der regierende Landammann:
7. j
r)j
-3 )
Genehmigung durch den Grossen Rat am: Der Grossratspräsident:
/eJz«0
Der Ratschreiber:
INHALT A
Allgemeines
Art. 1
Art. 2
Art. 3 B
G
Geländegestaltung Folgenutzung Rekultivierung Nachbetriebsphase
Schutzmassnahmen
Art. 11
Art. 12
Art. 13
Art. 14 F
Eröffnung der Deponie Auffüllung
Wiederherstellung
Art. 7
Art. 8
Art. 9
Art. 10 E
Erschliessung
Betrieb der Deponie
Art. 5
31 altri articoli
Art. 6 D
Zweck, Deponietyp Geltungsbereich Inhalt des Nutzungsplans
Infrastruktur, Ver- und Entsorgung
Art. 4 C
Seite
Überwachung Emissionen Strassenzustand Oekol. Massnahmen
3 3 3 3
4 4
4 4 4
4/5 4 4 5 5
5/6 5 5 6 6
Aufsicht
6
Art. 15 Kontrolle der Deponie
Art. 16 Abnahme
Art. 17 Mängelbehebung
6 6 6
Weitere Bestimmungen
7
Art. 18
Art. 19
Art. 20
Art. 21 Kosten für Massnahmen
Finanzielle Sicherstellung Weitere Berechtigte Inkrafttreten
7 7 7 7
2
3
Kant. Appenzell. I.Rh., Bezirk Gonten, Deponie Kaies, Appenzell, Proj. Nr.
A
ALLGEMEINES
Art. 1 1 Die Deponie Kaies ist eine Deponie Typ A und dient der
Zweck / Deponietyp
Ablagerung von unverschmutztem Aushubmaterial (Aushub U) gemäss VVEA (Stand 1. Jan. 2016) Der kantonale Nutzungsplan Kaies regelt insbesondere den Deponiebetrieb und die Wiederherstellung der Deponie. 2
Art. 2 Der vorliegende Erlass gilt für den Perimeter der Deponie sowie
für die Zufahrtsstrasse.
Geltungsbereich
Art. 3 Inhalt des
Nutzungsplans
1 Der kantonale Nutzungsplan Kaies besteht aus dem vor-
liegenden Reglement Nr. 10.13-06, den dazugehörigen Plänen und dem technischen Bericht Nr. 10.13-05 2
Die Pläne enthalten folgende Angaben:
a)
Situationsplan 1:1000 (Plan Nr. 10.13-01) Parzellengrenzen Waldgrenzen best. Gewässer Deponieperimeter Höhenlinie des Ausgangszustandes Höhenlinie der Endgestaltung
b)
Betriebszustand 1:1000 (Plan Nr. 10.13-02) Parzellengrenzen Deponiefläche Deponieperimeter Deponieerschliessung (temporär) Oberbodendepots Zu-/Wegfahrt Lage der Profile Höhenlinie der Endgestaltung
C)
Rekultivierung und landwirtschaftliche Endgestaltung 1:1000 (Plan Nr. 10.13-03) Parzellengrenzen Deponieperimeter Lage der Profile Höhenlinien des Endzustandes Rekultivierung / Grünland Ökologische Massnahmen
C)
Schnittprofile 1:1000 (Pläne Nr. 10.13-04) gewachsenes Terrain Terrain nach Wiederherstellung
Kantonaler Nutzungsplan Kaies, Deponie Typ A für sauberes Aushubmaterial
Reglement
24.02.16 / rev. 05.04.16
Kant. Appenzell. I.Rh., Bezirk Gonten, Deponie Kaies, Appenzell, Proj. Nr.
B
4
INFRASTRUKTUR, VER- UND ENTSORGUNG
Art. 4 Erschliessung
C
Das Deponiegebiet wird über die Kantonsstrasse direkt in den Deponieperimeter erschlossen. In der Deponie erfolgt die weitere Erschliessung mit Werkpisten.
1
BETRIEB DER DEPONIE
Art. 5 Eröffnung
Deponie
Die Vorbereitungsarbeiten (Werkpiste, Abdecken, Anlegen der Humusdepots) sowie die Auffüllung werden in Angriff genommen, wenn der Nutzungsplan genehmigt ist und die erforderlichen Bewilligungen rechtsgültig sind.
Art. 6 Auffüllung
D
Die Auffüllung der Deponie (Deponie Typ A) mit unverschmutztem Aushub (Aushub U) erfolgt gemäss VVEA (Stand 1. Jan. 2016), nach dem vorliegendem Reglement und den dazugehörigen Plänen.
WIEDERHERSTELLUNG
Art. 7 Geländegestaltung
Die neu gestaltete Form des Geländes ist im Endgestaltungsplan und den Profilen festgelegt.
Art. 8 Folgenutzung
Die Folgenutzung nach der Wiederherstellung ist die gleiche wie vor der Auffüllung: Landwirtschaft.
Kantonaler Nutzungsplan Kaies, Deponie Typ A für sauberes Aushubmaterial
Reglement
24.02.16 / rev. 05.04.16
Kant. Appenzell. I.Rh., Bezirk Gonten, Deponie Kaies, Appenzell, Proj. Nr.
5
Art. 9 Rekultivierung
I Die Betreiberfirma ist für die fachgerechte Wiederherstellung und Rekultivierung verantwortlich. 2
Die Rekultivierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen erfolgt nach der „Rekultivierungsrichtlinie" des Fachverbandes der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie (FSKB) und den gültigen Richtlinien des Bundes und des Kantones.
Art. 10 Nachbetriebsphase
1 Die Nachbetriebsphase dauert 5 Jahre. Sie beginnt mit dem Abschluss der Rekultivierungsarbeiten. 2
In der Nachbetriebsphase sind die Landwirtschaftsflächen gemäss „Rekultivierungsrichtlinien FSKB" (Gestaltung der Folgebewirtschaftung) zu bewirtschaften.
E
SCHUTZMASSNAHMEN
Art. 11 Überwachung
1 Der Deponiebetrieb wird von qualifiziertem Personal überwacht. Ausserhalb der Öffnungszeiten wird die Deponieeinfahrt geschlossen.
2
Beim Betriebscontainer ist die Telefonnummer des Deponiebetreibers für Notfälle anzuschlagen.
3
Im Betriebscontainer sind Ölbindemittel, sowie Feuerlöscher bereit zu halten.
4
Material, welches nicht auf die Deponie eingebracht werden darf, muss in einer bereitgestellten Mulde aussortiert werden.
5
Art. 12 Emissionen
Staub-, Geruchs- und Lärmemissionen sind möglichst zu vermeiden. Bei Bedarf sind die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um allfällige Belästigungen auf ein minimales Mass zu beschränken.
Kantonaler Nutzungsplan Kaies, Deponie Typ A für sauberes Aushubmaterial
Reglement
24.02.16 / rev. 05.04.16
Kant. Appenzell. I.Rh., Bezirk Gonten, Deponie Kaies, Appenzell, Proj. Nr.
6
Art. 13 Strassenzustand
Die Kantonsstrasse ist stets in einem sauberen und verkehrssicheren Zustand zu halten. Dies ist mittels technischer Massnahmen sicherzustellen.
Art. 14 Oekologische
Massnahmen
Der Rahmen der ökologischen Massnahmen wird gemäss bewilligtem Plan ausgeführt.
1
Massgebend ist die Richtlinie „Naturschutz und Kiesabbau" des Fachverbandes für schweizerische Kies- und Betonindustrie (FSKB)
2
F
AUFSICHT
Art. 15 Kontrolle der
Deponie
1 Die Kontrolle über die Deponie obliegt dem Kantonalen Bauund Umweltdepartement (Amt für Umweltschutz). Deren Vertreter, sowie von ihnen Beauftragte können die Deponie jederzeit für notwendige Kontrollen betreten. VVährend der Betriebsphase sind von der Betreiberfirma wiederkehrende Begehungen mit den zuständigen Amtsstellen des Kantons durchzuführen, insbesondere dann, wenn wichtige Etappen vor dem Abschluss stehen.
2
Art. 16 Landschaftspflegerische Begleitung
Die landschaftliche und ökologische Gestaltung der Deponie ist von einer Fachperson zu begleiten.
Art. 17 Abnahme
Die Deponie wird nach Abschluss der Rekultivierungsarbeiten sowie vor Ende der Nachbetriebsphase (5 Jahre) durch das Amt für Umweltschutz abgenommen.
Art. 18 Mängelbehebung
Festgestellte Mängel sind durch die Betreiberfirma innert der dafür gesetzten Frist zu beheben. Die betroffenen Ämter führen die notwendigen Nachkontrollen durch.
Kantonaler Nutzungsplan Kaies, Deponie Typ A für sauberes Aushubmaterial
Reglement
24.02.16 / rev. 05.04.16
7
Kant. Appenzell. I.Rh., Bezirk Gonten, Deponie Kaies, Appenzell, Proj. Nr.
G
WEITERE BESTIMMUNGEN
Art. 19 Kosten für
Massnahmen
Die Kosten für die im vorliegenden Reglement vorgeschriebenen Massnahmen sind durch die Betreiberfirma zu tragen.
Art. 20 Finanzielle
Sicherstellung
1 Die Bewilligungsbehörde kann für die Sicherstellung der Auflagen, insbesondere für die Herstellung des Endzustandes eine Bank- oder Versicherungsgarantie verlangen. 2 Die Höhe der finanziellen Sicherheit, die an den Baukostenindex zu binden ist, wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt.
Art. 21 Weitere
Berechtigte
Die Betreiberfirma ermöglicht auch anderen Bau- und Transportunternehmern mit Sitz in Appenzell lnnerrhoden die Ablagerung von unverschmutztem Aushub zu marktkonformen Preisen.
Art. 22 Inkrafttreten
Der Kantonale Nutzungsplan Kaies tritt mit der Genehmigung durch die Standeskommission in Kraft.
Kantonaler Nutzungsplan Kaies, Deponie Typ A für sauberes Aushubmaterial
Reglement
24.02.16 / rev. 05.04.16