Grundwasserschutzzonenplan Buschtobel (ehem. "Hof")
Zone di protezione delle acque sotterranee · Oberegg
Documento
- Tipo
- Zone di protezione delle acque sotterranee
- Comune
- Oberegg
- Cantone
- Appenzello Interno
- Livello
- Cantone
- Autorità
- Amt für Umwelt
- Approvato da
- Amt für Umwelt
- Approvato
- 17 ott 2014
- In vigore dal
- 17 ott 2014
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Planungsbericht
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Appenzell Ausserrhoden
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Kanton Appenzell Innerrhoden
BEZIRK OBEREGG
GEMEINDE REUTE
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Wasserversorgung Berneck
GRUNDWASSERSCHUTZZONEN UM DIE QUELLFASSUNGEN HOF NR. 10 + 11 (AUCH QUELLEN SIDLER GENANNT)
HYDROGEOLOGISCHER I TECHNISCHER BERICHT
Schutzzonenreglement und Schutzzonenplan als Beilagen
St.Gallen, 18. Januar 2012 Inkl. Ergänzungen Vorprüfung bis 22. August 2013
GEOLOGIEBÜRO LIENERT & HAERING AG 9015 St.Gallen-Winkeln
8592 Uttwil (TG)
Schoretshuebstr. 23 Telefon 071 371 17 33 071 371 29 70 Fax E-Mail [email protected]
Im Müsli 37 / Postfach 61 Telefon 071 461 22 82 Fax 071 461 22 83 E-Mail [email protected]
www.haering-geo.ch
Grundwasserschutzzonen um die Quellen Hof Nr. 10 + 11
Seite I
INHALTSVERZEICHNIS 1.
EINLEITUNG
1
1.1 1.2 1.3 1.4 1.5
Situation Quellleitungsnetz WV Berneck Selektion Grundwasserschutz Auftrag / Ausgeführte Arbeiten
1 1 1 2 2
2.
DIE QUELLEN HOF NR. 10 + 11 (SIDLERQUELLEN)
3 3 4
2.1 Technische Daten 2.2 Trinkwasserbedarf / Quellschüttungen 3.
4
WASSERQUALITÄT
4 5
3.1 Allgemeines 3.2 Zusammenfassung der Trinkwasseranalysen 4.
GEOLOGISCHE UND HYDROGEOLOGISCHE VERHÄLTNISSE
5
5.
MARKIERVERSUCHE
6
5.1 Bestimmung der Grundwasser-Strömungsverhältnisse 5.2 Markierversuche 5.2.1 Versuchsanordnung Auswertung der Wasserproben 5.2.2 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen der Markierversuche 5.2.3
6 7 7 8 9
DIE GRUNDWASSERSCHUTZZONEN
10
6.1 Dimensionierung der Schutzzonen 6.1.1 Allgemeine Bemerkungen Zone S1 (Fassungsbereich) 6.1.2 Zone S2 (Engere Schutzzone) 6.1.3 Zone S3 (Weitere Schutzzone) 6.1.4 6.2 Gefahrenherde 6.3 Nutzungseinschränkungen
10 10 10 10 11 11 11
6.
7.
ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN
12
Li GEOLOGIEBURO LIENERT & HAERING AG
Quellen Hof 10 + 11 Sz 2013
Grundwasserschutzzonen um die Quellen Hof Nr. 10 + 11
Seite II
ANHANG Nr. 1: Verwendete Unterlagen Ni. 2: Wasserbeschaffung Wasserversorgung Berneck Nr. 3: Schüttungsmessungen Quellen Hof Nr. 10 + 11 Nr. 4: Trinkwasser-Untersuchungen Quellen Hof Nr. 10 + 11, inkl. Grenz- und Toleranzwerte sowie Erläuterungen Nr. 5: Markierversuche im Einzugsgebiet der Quellen Hof Nr. 10 + 11; Daten Nr. 6: Markierversuche im Einzugsgebiet der Quellen Hof Nr. 10 + 11; Situation 1 : 2`000 Nr. 7: Erläuterungen zu den Grundwasserschutzzonen
BEILAGEN •
Schutzzonenreglement AR für die Quellfassungen Hof Nr. 10 + 11
•
Schutzzonenreglement Al für die Quellfassungen Hof Ni. 10 + 11
•
Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Hof Nr. 10 + 11, Umgrenzungsplan 1 : 1000, Plan Nr. 3303-0384.1
GEOLOGIEBURO LIENERT & HAERING AG
Quellen Hof 10 + 11 Sz 2013
Grundvvasserschutzzonen um die Quellen Hof Nr. 10 + 11
1.
EINLEITUNG
1.1
Situation
Seite 1
Die Wasserversorgung (WV) Berneck versorgt rund 3'600 Personen sowie mehrere Gewerbe- und Industriebetriebe mit Trink- und Brauchwasser. Die durchschnittliche Wasserbeschaffung betrug in den letzten zehn Jahren rund 430'000 m3/Jahr, der durchschnittliche Wasserverbrauch rund 291'000 m3/Jahr. Zur Sicherstellung des Wasserbedarfs nutzt die WV Berneck in erster Linie das frei zufliessende Quellwasser. In den letzten Jahren mussten verschiedene Quellen aufgrund technischer oder qualitativer Mängel vom Netz getrennt und in den Bach abgeleitet werden. Der deshalb abnehmende jährliche Quellertrag betrug im Jahr 2000 noch über 200'000 m3/Jahr (im Schnitt knapp 400 I/min) und liegt aktuell knapp unter 100'000 m3/Jahr (im Schnitt '180 limin). Heute wird der Trinkwasserbedarf zu 75% mit dem Bezug vorn Wasserwerk Au-Balgach-Rebstein-Widnau (ABRW) sowie für die Zone Hostet mit dem Bezug von der WV Oberegg gedeckt.
1.2
Quellleitungsnetz WV Berneck
Die WV Berneck besitzt (neu) insgesamt vier Druckzonen und ebenso viele Reservoire. Die Quellen der WV Berneck werden in die Reservoire Husen (Quellen Klee; Quelle Hof Nr. 19), Held (Quellen Hof Nr. 10 — 18), Büriswilen (Quellen Mäss Nr. 5 + 6; Quellen Sternen Nr. 7) und Rötiberg (Quellen Burgstall Nr. 28; Quellen Kalkofen Nr. 30; Quellen Buechholz Nr. 32, 37, 38, 39) abgeleitet. Die Quellen Burgstall, Kalkofen und Buechholz werden in der Quellwasserstation Hinterburg entkeimt und direkt in das Versorgungsnetz der Zone Rötiberg eingeleitet. Die Quellen Hof werden schon seit Jahren in den Bach abgeleitet. Das frei zufliessende Quellwasser ist auch unter dem Aspekt Notwasserversorgung zu betrachten, da das Quellwasser ohne Energieaufwand ins Verteilnetz gespeist werden kann. Die Anlagen in den Quellgebieten Büriswilen und Hof sind generell überaltert und entsprechen dem Stand der Technik vor rund 80 — 100 Jahren und damit im Wesentlichen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Lebensmittelanlagen bzw. den SVGW1-Richtlinien, welche gemäss Lebensmittelverordnung als rechtsverbindlich gelten. Die Quellen im Gebiet Kalkofen und Buchholz wurden neu gefasst und nach den SVGW-Richtlinien erstellt.
1.3
Selektion
Für die Quellen in den Gebieten Hof — Husen und Klee — Husen wurde 2004 durch die Firma Merkl AG (heute Wälli AG Ingenieure) bzgl. der Nutzung für die Trinkwasserversorgung eine Studie erstellt. Weiter genutzt werden sollen die Quellen Hof Nr. 10, 11 und 19 sowie die Quelle Klee Nr. 22, Die Quelle Klee wurde im Jahre 2009 neu gefasst und eine neue Brunnenstube gesetzt.
1
SVGVV = Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches
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Quellen Hof 10 + 11 Sz 2013
Grundwasserschutzzonen um die Quellen Hof Nr. 10 + 11 1.4
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Grundwasserschutz
Im vorliegenden Bericht werden die Quellen Hof Nr. 10 + 11 (auch Quellen Sidler Nr. 10 + 11 genannt) im Gebiet Hof (Gemeinde Reute) behandelt, welche eine mittlere Gesamtschüttung von rund 42 1/min aufweisen. Dies entspricht einem Ertrag von ca. 60 m3/Tag bzw. rund 22'000 m3/Jahr. Öffentliche Wasserversorgungen müssen gemäss Art. 20 des Gewässerschutzgesetzes (Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer, GSchG) zum Schutz des Grundwassers Schutzzonen um Grundwasser- und Quellfassungen ausscheiden. Die Schutzzonen haben die Aufgabe, das Grundwasser im Einzugsgebiet von Trinkwasserfassungen vor Verunreinigungen zu schützen. Die Dimensionierung der Schutzzonen ist vor allem von den Strömungsverhältnissen, d.h. von den Fliessrichtungen und den Fliessgeschwindigkeiten des Grundwassers abhängig. Zum Schutz des Quellwassers beauftragte die Politische Gemeinde Reute bereits Ende der 80er-Jahre Dr. Otto Lienert, die Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Hof der WV Berneck auszuscheiden. Seit der Erstellung der Schutzzonenunterlagen 1988 haben verschiedene Grundlagen für die Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen eine Änderung erfahren. Am 1. November 1992 trat z.B. das revidierte Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) und am 1. Januar 1999 die Gewässerschutzverordnung (GSchV) in Kraft. In der überarbeiteten Wegleitung Grundwasserschutz (2004; Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft; heute Bundesamt für Umwelt, BAFU) wird das Ausscheidungsverfahren umfassend erläutert.
1.5
Auftrag / Ausgeführte Arbeiten
Ende Juni 2011 beauftragte Alfred Huber, Technischer Betriebsleiter der WV Berneck, unser Büro, die vorhandenen Schutzzonenunterlagen unter Berücksichtigung der Gewässerschutzverordnung und der Wegleitung Grundwasserschutz zu überarbeiten. Die anstehenden Aufgaben haben wir mit Alfred Huber diskutiert und das weitere Vorgehen besprochen. Anlässlich der Feldbegehung am 5. September 2011 wurden die spezifischen Quelldaten erhoben. Die Quellfassungen wurden durch das Büro VVälli AG Ingenieure geortet und eingemessen. Um die Strömungsverhältnisse des Grundwassers abzuklären und die Dimensionierung der Grundwasserschutzzonen detaillierter bestimmen zu können, wurden im Oktober 2011 im Einzugsgebiet der Quellen Hof Nr. 10 + 11 Markierversuche durchgeführt. Der Scheibenstand der Schiessanlage Reute liegt neu in der Zone S2. Am 31. Mai 2012 fand diesbezüglich eine Besprechung mit den Vertretern der Gemeinde, dem AFU sowie dem unterzeichnenden Geologen statt. Gestützt auf die durchgeführten Markierversuche wurde entschieden, die Grundwasserschutzzonen anzupassen. Die Grundwasserschutzzonen wurden gemäss der GSchV und der Wegleitung ,Grundwasserschutz' ausgeschieden und im Schutzzonenplan (Beilage) festgehalten. Die Dimensionierung der Schutzzonen oblag dem Geologiebüro Lienert & Haering, der Schutzzonenplan wurde vom Büro VVälli AG Ingenieure erstellt. Gestützt auf die neuen Grundlagen musste auch das kantonale Schutzzonenreglement überarbeitet werden. Das ausgearbeitete Schutzzonenreglement (Beilage) basiert auf dem kantonalen Muster-Schutzzonenreglement. GEOLOGIEBÜRO LIENERT & HAERING AG
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Grundwasserschutzzonen um die Quellen Hof Nr. 10 + 11
Seite 3
2.
DIE QUELLEN HOF NR. 10+ 11 (SIDLERQUELLEN)
2.1
Technische Daten
Die Quellen Hof Nr. 10 + 11 befinden sich rund 500 m ESE vom Dorfzentrum von Reute in steilem, bewaldetem Gebiet unmittelbar an der Kantonsgrenze zwischen Reute AR und Oberegg Al. Gefasst wurden die Quellen Hof Nr. 10 + 11 im Jahr 1978. Die Fassungsleitungen wurden am 5. September 2011 durch die Firma Wälli AG Ingenieure, Heiden, geortet und eingemessen. Die Brunnenstube (Koordinaten: 761'715/ 254'178) liegt auf Parzelle Nr. 338 (derzeitiger Grundeigentümer: Robert Baumgartner, Scheibenstrasse 15, 8590 Romanshorn) in steilem Gelände am Waldrand zwischen Steingacht (oben) und Hof (unten) auf ca. 680 m ü.M. Die Brunnenstube ist mit einer eisernen Fronttüre mit Vorhängeschloss versehen und verfügt über keinen Trockeneinstieg. In die Brunnenstube münden aus südlicher Richtung zwei PVC-Rohre 0 100. Die Fassungsleitung 1 (Quelle Hof Nr. 10) weist eine Länge von 7.15 m auf, die Leitung 2 (Quelle Hof Nr. 11) eine Länge von 9.20 m.
Abb. 2.1 und 2.2: Brunnenstube der Quellen Hof Nr. 10 + 11 (Foto L&H 5.9.2011) Die Quellen werden z.Z nur durch die privaten Bezüger genutzt. Das Wasser der Quelle Hof Nr. 11 geht momentan direkt in den Überlauf. Mit dem Wasser der Quellen Hof Nr. 10 werden durch zwei private Ableitungen die Gebäude Assek. Nr. 64 und 65 auf der Parzelle Nr. 340 ohne eine Aufbereitung versorgt. Das überschüssige Quellwasser wird momentan in den Bach abgeleitet. Früher wurde es zum Reservoir Held abgeleitet, wo die Trübung überwacht und das Quellwasser mittels UV-Bestrahlung aufbereitet wurde. Das Quellenrecht zu Gunsten der Wasserversorgung Berneck ist im Grundbuch mit einem Dienstbarkeitsvertrag mit Datum 30. Juni 1967 eingetragen. Gemäss einem Grunddienstbarkeitsvertrag mit Datum vom 3. Juli 1943 hat der jeweilige Eigentümer der Parzelle Nr. 339 ein Quellenrecht und das Recht auf eine Brunnenabwasserleitung. Die Parzelle Nr. 340 hat im Grundbuch mit einem Dienstbarkeitsvertrag vom 13. November 1987 ebenfalls ein Quellenrecht. Der Quellschacht erfüllt die heutigen Anforderungen an Lebensmittelanlagen bzw. die SVGW-Richtlinien, welche gemäss Lebensmittelverordnung als rechtsverbindlich gelten, nur teilweise und sollte mittelfristig gemäss SVGW-Richtlinien saniert werden.
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Quellen Hof 10 + 11 Sz 2013
Grundvvasserschutzzonen um die Quellen Hof Nr. 10 + 11 2.2
Seite 4
Trinkwasserbedarf / Quellschüttungen
VVasserbeschaffunq / Wasserbedarf 2010 Die WV Berneck deckte ihren Wasserbedarf mit den eigenen Quellen (rund 95'000 rn3) und zur Hauptsache mit dem Bezug vom Wasserwerk ABRVV (321000 m3). Die Zone Hostet wird von der WV Oberegg mit rund 6'600 m3 versorgt. Die Wasserbeschaffung der WV Berneck belief sich damit im Jahr 2010 auf rund 422'500 m3. Der Trink- und Brauchwasserbedarf in Berneck betrug 2010 im Mittel ca. 810 m3 pro Tag, bzw. knapp 300'000 m3/Jahr (vgl. Anhang Nr. 2). Ein grösserer Anteil des benötigten Wasserbedarfs (rund 53000 m3/Jahr) wird von der Firma Spiess AG bezogen. Daneben werden von der WV Berneck z.Z. rund 3'600 Personen und weitere Gewerbebetriebe versorgt. Dies ergibt einen durchschnittlichen Trinkwasserverbrauch von 185 I pro Tag und Person. Quellschüttunq Die Schüttungen der Quellen Hof Nr. 10 + 11 wurden seit 1989 im Rahmen der Abklärungen mehrmals gemessen (vgl. Anhang Nr. 3). Aus den Einzelmessungen ergibt sich für die Quelle Hof Nr. 10 ein mittlerer Quellertrag von ca. 18 1/min und für die Quelle Hof Nr. 11 rund 24 1/min. Gemeinsam liefern die Quellen Hof Nr. 10 + 11 durchschnittlich 42 1/min bzw. rund 22'000 m3/Jahr, womit bei normalen Witterungsverhältnissen rund 5% des gesamten Wasserbedarfs gedeckt werden könnten. Der minimale Gesamtquellertrag in den Quellen Hof Nr. 10 + 11 von 1.4 1/min wurde im August 1993 gemessen, der maximale Gesamtquellertrag von 90 1/min im Februar 1995. Die Quellschüttungen sind starken Schwankungen unterworfen. Berechnung Quelleinzugsgebiet Bei der Station Eggen-Lachen auf rund 930 m ü.M. beträgt das langjährige Mittel 1'560 mm Niederschlag pro Jahr. Die Quellen Hof Nr. 10 + 11 und das Einzugsgebiet liegen rund 670 800 m ü.M. Rund 1/3 des Niederschlags versickert in den Boden bzw. in den Grundwasserleiter. Daraus lässt sich eine Grundwasserneubildung von ca. 10 1/min pro ha berechnen, das Einzugsgebiet der Quellen Hof Nr. 10 + 11 beträgt somit ca. 4 ha.
3.
WASSERQUALITÄT
3.1
Allgemeines
Die chemischen und physikalischen Eigenschaften des Grundwassers werden durch das Locker- und Festgestein sowie durch die Bodenschichten im Einzugsgebiet beeinflusst. Ferner können menschliche Einflüsse, vor allem Abgänge aus Haushalt, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft, die Wasserqualität beeinflussen. Im schweizerischen Lebensmittelbuch, in der Hygieneverordnung und in der Verordnung über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln werden für die einzelnen Untersuchungsparameter Erfahrungs- und Toleranzwerte für Trinkwasser angegeben. Die Erfahrungswerte bezeichnen Konzentrationen, die in der Regel auf wenig oder nicht anthropogen beeinflusstes Grund- und Quellwasser hindeuten. Toleranzwerte sind Höchstkonzentrationen von Stoffen, bei deren Überschreitung das Trinkwasser von der Vollzugsbehörde beanstandet wird.
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Grundwasserschutzzonen um die Quellen Hof Nr. 10 + 11 3.2
Seite 5
Zusammenfassung der Trinkwasseranalysen
Für die Beurteilung der chemischen Qualität ist von den Quellen Hof Nr. 10 + 11 je eine Wasseranalyse vom September 2011 (vgl. Anhang Nr. 4) vorhanden. Mit einer Gesamthärte von 28.9 bzw. 29.3 °fH ist das Quellwasser als ziemlich hart zu taxieren. Die analysierten chemischen Parameter belegen eine einwandfreie chemische Qualität. Blei, welches aufgrund einer Schiessanlage im Einzugsgebiet der Quellen untersucht wurde, konnte nicht nachgewiesen werden. Zur Beurteilung der bakteriologischen Qualität standen uns von den Quellen Hof Nr. 10 + 11 je fünf bakteriologische Proben zur Verfügung. Die bakteriologische Qualität musste bei allen vorhandenen Analysen beanstandet werden. Die Belastungen dürften durch die Bewirtschaftung der Wiesen und Weiden verursacht sein. Es konnten die Fäkalbakterien Escherichia Coll und Enterokokken nachgewiesen werden, welche aus den Exkrementen von Warmblütern (Wild, Vieh) stammen. Gemäss Lebensmittelbuch dürfen im Trinkwasser weder Escherichia Coli noch Enterokokken nachweisbar sein. Aufgrund der hydrogeologischen Verhältnisse kann eine bakteriologische Verunreinigung auch nach der Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen nicht ausgeschlossen werden. Zur Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität muss das Quellwasser auch nach der Umsetzung der Schutzzonenbestimmungen aufbereitet werden. Im Interesse einer optimalen Trinkwasserkontrolle und unter Berücksichtigung der im Lebensmittelgesetz verlangten Selbstkontrolle, bzw. der Produktehaftpflicht sollte das Quellwasser (vor und nach der Aufbereitung) regelmässig (2 — 3 Mal pro Jahr) untersucht werden.
4.
GEOLOGISCHE UND HYDROGEOLOGISCHE VERHÄLTNISSE
Die Topographie zwischen Reute und Berneck wird geprägt durch W - E ziehende Molassezüge der Unteren Süsswassermolasse. Diese Gesteine wurden vor etwa 20 bis 30 Mio. Jahren als Kies, Sand und Silt durch Flüsse aus den aufsteigenden Alpen in die Seen des damals noch flachen Vorlands geschüttet. Durch Konsolidation, d.h. durch den Druck der überlagernden Sedimente, wurden diese Ablagerungen zu Gestein verfestigt. Die Molassefelsen werden von Nagelfluh, Sandstein und Mergel aufgebaut. Nördlich der Linie RiethofSchachen-Blaubach stehen Sandsteinschichten des Aquitaniens an, welche mit 30 bis 40° gegen NW einfallen. Zwischen diesen Schichten und den südlich folgenden Sandsteinschichten (ebenfalls Aquitanien) der Gäbris-Aufschiebung ist ein ca. 0.7 km breiter sandigmergeliger Zug des Stampian eingekeilt, dessen Schichtplatten mit 30 — 50° gegen Süden einfallen. Die Quellen Hof Nr. 10 + 11 liegen innerhalb des sandig-mergeligen Zuges des Stampian. Die Sandsteinschichten der Gäbris-Überschiebung fallen mit ungefähr 30 - 400 gegen Süden bzw. Südosten. Während der letzten Eiszeit (VVürm - Eiszeit) war dieses Gebiet von Eismassen überdeckt. Heute findet man deshalb an einigen Stellen Reste von Grundmoränen der VVürm - Eiszeit, die über dem Molassefels liegen. Die Moränen bestehen zum grössten Teil aus lehmigem Material und sind aufgrund des hohen Ton-Siltgehalt eher schlecht durchlässig.
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Grundwasserschutzzonen um die Quellen Hof Nr. 10 + 11
Seite 6
Die oben aufgezeichnete tektonische Gliederung ist geologisch zwar interessant, praktisch bestehen aber die Böden - mit Ausnahme der erwähnten Moränen - aus einer relativ dünnen Humusschicht über verwittertem Sandstein oder sandigem Mergel. Die Verwitterung hat diese Gesteine wieder in die Ausgangsstoffe Sand und Lehm zerlegt. Wegen der geringen Tiefe der Verwitterungsschicht - sie dürfte im Mittel 2 bis 3 m betragen - zirkuliert das versickernde Niederschlagswasser ziemlich oberflächlich. Die im Boden stattfindende Selbstreinigung ist damit herabgesetzt. Durch die Deckschichten eindringende Verschmutzungen, z.B. Gülle, können bis zur Fassung durchschlagen. Die mechanische Beanspruchung des Molassefelsens während der Faltungsphasen der Alpen hat zu einer teilweisen Auflockerung dieser Gesteine bis in grosse Tiefen geführt. Es haben sich Klüfte gebildet, welche das Wasser tief in das Gestein eindringen lassen. Oft fliesst dieses Wasser in den Klüften so rasch, dass für die Selbstreinigung nur wenig Zeit bleibt.
5.
MARKIERVERSUCHE
5.1
Bestimmung der Grundwasser-Strömungsverhältnisse
Die Strömungsverhältnisse des Grundwassers lassen sich mit Hilfe von Markierversuchen zuverlässig bestimmen. Die Markierstoffe werden unter Berücksichtigung der hydrogeologischen Gegebenheiten und des Gefahrenpotentials in Versickerungsstellen bzw. Oberflächengewässer eingeimpft. Die Strömungsrichtungen und die Abstandsgeschwindigkeiten des Grundwassers können mit Wasserproben aus der Quellfassung bestimmt werden. Ein Speziallabor untersucht die Wasserproben quantitativ auf Farbstoffrückstände, wobei festgehalten wird, wann und in welchen Konzentrationen die eingeimpften Farbstoffe in der Fassung aufgetreten sind. Der Transport eines Markierstoffes im Grundwasser erfolgt durch die Fliessbewegung des Wassers. Der Stoff breitet sich erfahrungsgemäss allmählich aus und verteilt sich auf ein immer grösseres Volumen des durchströmten Mediums. Dieser ist das makroskopische Ergebnis der Bewegung von Teilchen des Markierstoffes durch die Hohlraumsysteme und der verschiedenen physikalischen Vorgänge innerhalb der Poren. Die Abstandsgeschwindigkeit eines Wasserteilchens ist der Quotient aus dem horizontalen Abstand zweier Messpunkte (Eingabestelle des Farbstoffes - Entnahmestelle der Wasserproben) geteilt durch die Fliesszeit. Da sich die maximale Abstandsgeschwindigkeit aus dem Zeitpunkt des ersten Auftretens des Farbstoffes in der Entnahmestelle ergibt, wird diese Geschwindigkeit wesentlich durch die Nachweisempfindlichkeit und die zeitlichen Abstände der Probenentnahmen bestimmt. Die Dimensionierung der Schutzzone S2 erfolgt in der Regel aufgrund der dominierenden Verweilzeit, welche beim Erreichen des Konzentrationsmaximums (Peak) erreicht wird (Wegleitung Grundwasserschutz). In der Farbstoffdurchgangskurve werden die an der Beprobungsstelle gemessenen Farbstoffkonzentrationen gegenüber der Zeit nach Einspeisung aufgetragen. Die Kurve dient unter anderem der Visualisierung der verschiedenen Fliesszeiten (maximale / dominierende / mittlere Fliesszeiten).
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Grundwasserschutzzonen um die Quellen Hof Nr. 10 + 11 5.2
Seite 7
Markierversuche
5.2.1 Versuchsanordnung Im Oktober 2011 wurden im Einzugsgebiet der Quellen Hof Nr. 10 + 11 und der nahegelegenen Quelle Hof Nr. 19 Markierversuche durchgeführt. Dazu wurden nach der Entnahme der Nullproben am 24. bzw. 25. Oktober 20112 insgesamt sechs Markierstoffe unter Berücksichtigung der hydrogeologischen Verhältnisse und möglicher Verschmutzungsherde im näheren Einzugsgebiet der Quellen in Sondierschlitze eingeimpft (vgl. Anhang Nr. 6). Die eingeimpften Farbstoffe wurden mit 1 — 2 m3 Wasser nachgespült. Die Markierversuche im Oktober 2011 wurden in einer trockenen Zeit durchgeführt. In der Quelle Hof Nr. 10 blieb die Schüttung trotz der Trockenzeit konstant bei ca. 10 1/min. In der Quelle Hof Nr. 11 hingegen nahm die Schüttung von 30 1/min auf ca. 5 1/min ab. Von den insgesamt sechs Impfstellen lagen drei im möglichen Einzugsgebiet der Quellen Hof Nr. 10+ 11: Der Sondierschlitz Impfstelle A wies eine Tiefe von ca. 1.1 m auf und hatte eine Fläche von 2.0 auf 0.7 m. Dabei wurde folgendes Grabenprofil aufgenommen: 0.00 — 0.25 m 0.25 — 0.45 m 0.45 — 1.10 m
Humus lokal humoser Boden mit vermoderten organischen Beimengungen leicht tonig, siltiger Fein- bis Mittelsand mit Kies und einzelnen Steinen, feucht
Das angefärbte Wasser versickerte nur zögerlich innert Tagen. Der Sondierschlitz Impfstelle B war ca. 1.1 m tief und hatte eine Fläche von ca. 2.0 auf 0.7 m. Das Grabenprofil sieht folgendermassen aus: 0.00 — 0.20 m 0.20 — 1.00 m ab 1 m
Humus sandiger Kies mit Steinen, trocken Fels (mit Wasserzutritt)
Das angefärbte Wasser versickerte nur zögerlich innert Tagen. Der dritte Sondierschlitz Impfstelle C hatte eine Tiefe von 1.35 m und eine Fläche von 2.0 auf 0.7 m. Folgendes Grabenprofil wurde aufgenommen: 0.00 — 0.15 m 0.15 — 1.35 m ab 1.35 m
Humus tonig, siltiger Feinsand Sandsteinfels
Das angefärbte Wasser versickerte innert Stunden. Die Distanzen der Impfstellen zu den Quellen Hof Nr. 10 + 11 und die eingesetzten Farbstoffe sind in folgender Tabelle zusammengefasst:
2
Die Farbstoffe bei den Impfstellen A und B konnten erst am 25. Oktober eingeimpft werden, da für das Nachspülen mit dem Wasser eine Schneckenpumpe benötigt wurde.
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Quellen Hof 10 + 11 Sz 2013
Grundwasserschutzzonen um die Quellen Hof Nr. 10 + 11 Impfstellen Distanz zu • Quelle Hof Nr. 10 • Quelle Hor Nr. 11 Farbstoff Farbstoff-Menge
Seite 8
A
B
C
334 m 332 m Pyranin 600 g
215 m 212 m Amidorhodamin 200 g
235 m 235 m Eosin 300 g
Tabelle 5.1: Angaben zu den Impfstellen Zur Bestimmung der Abstandsgeschwindigkeiten und der Fliessrichtungen entnahm Jakob Frei, Wasserwart der WV Berneck, vom 24. Oktober bis 25. November 2011 in der Brunnenstube der Quellen Hof Nr. 10 + 11 je 29 Wasserproben in folgenden Zeitintervallen: 1.Woche Montag Dienstag - Donnerstag Freitag - Sonntag 2.+ 3. Woche Montag- Samstag Sonntag 4. + 5. Woche Montag, Mittwoch, Freitag Dienstag, Donnerstag, Samstag, Sonntag
24. — 30. Oktober 2011 Je 2 Proben Je 2 Proben Je 1 Probe 31. Oktober— 13. November 2011 Je 1 Probe Keine Probe 14.— 25. November 2011 Je 1 Probe
07:30 (Nullprobe); 17:30 7:30; 17:30 7:30 7:30
7:30
Keine Probe
Tabelle 5.2: Protokoll der Probenahmen Die Proben wurden im Labor Dr. Heinz Otz, Bellmund, auf Farbstoffrückstände analysiert. 5.2.2 Auswertung der Wasserproben Quelle Hof Nr. 10: Bereits am 27. Oktober, zwei Tage nach der Impfung, wurde in der Quelle Hof Nr. 10 zum ersten Mal der Farbstoff Amidorhodamin (Impfstelle B) nachgewiesen (vgl. Anhang Nr. 5). Die Farbstoffkonzentration stieg bis zum 2. November an und erreichte nach acht Tagen ein Maximum von 195 pg/m3. Anschliessend nahm die Farbstoffkonzentration kontinuierlich gegen Null (18. November) ab. Am 14. November, 20 Tage nach der Impfung, wurde auch der Farbstoff Pyranin (Impfstelle A) zum ersten Mal in der Quelle Hof Nr. 10 nachgewiesen. Bis zum Versuchsende nahm die Konzentration auf 88 pg/m3 zu. Quelle Hof Nr. 11: Am 28. Oktober, drei Tage nach der Impfung, wurde der Farbstoff Amidorhodamin (Impfstelle B) zum ersten Mal in der Quelle Hof Nr. 11 nachgewiesen (vgl. Anhang Nr. 5). Die Farbstoffkonzentration stieg bis zum 1. November an und erreichte einen ersten Höchstwert bei 198 pg/m3. Danach nahm die Farbstoffkonzentration kurzzeitig ab und erreichte dann nach vierzehn Tagen ein Maximum von 258 pg/m3. Anschliessend nahm die Farbstoffkonzentration ab und war bei Versuchsende noch mit einer Konzentration von 8 pg/m3 nachweisbar.
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Am 14. November, 20 Tage nach der Impfung, konnte in der Quelle Hof Nr. 11 zum ersten Mal der Farbstoff Pyranin (Impfstelle A) nachgewiesen werden. Bis zum Versuchsende nahm die Konzentration auf 110 pg/m3 zu. 300 -
250
-
Pyranin
-
Amidorhodamin
— A— 11 Pyranin
Farbstoflkonzentrafion (ug/m3)
-
11 Amkiorhodamin
200
150
100
50
Abb. 5.1: Farbstoffnachweis in den Quellen Hof Nr. 10 + 11 Der Farbstoff Eosin (Impfstelle C) konnte weder in den Wasserproben der Quelle Hof Nr. 10 noch in der Quelle Hof Nr. 11 nachgewiesen werden. Unter Berücksichtigung der Resultate der Impfstellen A + B sowie der Markierversuche im Einzugsgebiet der Quelle Hof Nr. 19 kann davon ausgegangen, dass aufgrund der geologischen Strukturen keine hydraulische Verbindung zur Quelle Nr. 10 besteht und das Gebiet deshalb ausserhalb der Grundwasserschutzzonen zu liegen kommt. 5.2.3 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen der Markierversuche Die folgende Tabelle zeigt die aufgrund der Markierversuche ermittelten maximalen und mittleren Fliessgeschwindigkeiten. Impfstellen Fliessgeschwindigkeiten Quelle Hof Nr. 10 Quelle Hof Nr. 11
A max/mit 16.9/10.8 16.8/10.8
max/mit 95.6/27.6 75.7 / 15.4
max/mit
Tabelle 5.3: Nachgewiesene Fliessgeschwindigkeiten Die Markierversuche belegen hohe Fliessgeschwindigkeiten bzw. hydraulische Verbindungen von Westen nach Osten. Diese Verbindungen entstehen einerseits durch Klüfte im Fels, in welchen Wasser schnell zirkulieren und grosse Distanzen zurücklegen kann und andererseits durch oberflächennahe Zirkulation in den Deckschichten.
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Der in der Impfstelle A eingesetzte Farbstoff Pyranin war zwei Tage nach der Einimpfung im Reservoir des nördlich gelegenen Bauernhofs sichtbar. Dieser Nachweis belegt eine hydraulische Verbindung von Süden nach Norden, welche auch bei den Markierversuchen im Einzugsgebiet der Quelle Hof Nr. 19 ermittelt wurde. Die fehlende hydraulische Verbindung von der Impfstelle C und den Quellen Hof Nr. 10 + 11 sowie die Resultate der weiteren Markierversuche in der näheren Umgebung bestätigen die generelle Fliessrichtung von Westen nach Osten sowie von Süden nach Norden. Eine hydraulische Verbindung von Osten nach Westen kann mit den Resultaten aus den Markierversuchen weitgehend ausgeschlossen werden.
6.
DIE GRUNDWASSERSCHUTZZONEN
6.1
Dimensionierung der Schutzzonen
6.1.1 Allgemeine Bemerkungen Umfangreiche Informationen zu den Themen ,Ziel und Zweck der Schutzzonen', Dimensionierungsgrundsätze'„Einschränkungen in den Schutzzonen' und ,Anforderungen an den Schutzzonenplan' finden sich im Anhang Nr. 7 unter ,Erläuterungen zu den Grundwasserschutzzonen'. Die Grundwasserschutzzonen liegen zur Hauptsache auf Gemeindegebiet von Reute, Appenzell Ausserrhoden, und teilweise auf Gebiet vom Bezirk Oberegg, Appenzell Innerrhoden. 6.1.2 Zone S1 (Fassungsbereich) Die Zone Si soll verhindern, dass Trinkwasserfassungen sowie deren unmittelbare Umgebung beschädigt oder verschmutzt werden. Es sollten keinerlei Fremdstoffe (z.B. tierische Dünger) direkt in die Fassung gelangen, ohne dass Eliminations- oder Reinigungsvorgänge wirksam werden können. Die Schutzzone Si wurde mit einem Radius von 10 m ab Fassung ausgeschieden. Innerhalb dieser Fläche sind nur Nutzungen zulässig, die der Wasserversorgung dienen. Der unverletzten Humusdecke und dem Wald kommen eine wichtige Schutz- und Reinigungsfunktion zu. Die Zone Si ist mit geeigneten Massnahmen zu markieren. 6.1.3
Zone S2 (Engere Schutzzone)
Massgebend für die Dimensionierung der Zone S2 ist die mittlere Verweildauer in der Zone S2. Die Gewässerschutzverordnung (GSchV, Anhang 4 Ziffer 123) verlangt, dass 'die Fliessdauer des Grundwassers vom äusseren Rand der Zone S2 bis zur Grundwasserfassung mindestens zehn Tage beträgt'. Zudem muss der Abstand von der Zone Si bis zum äusseren Rand der Zone S2 in der Zuströmrichtung mindestens 100 m betragen.
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Der Abstand von der Zone S1 zur Zone S2 wurde unter Berücksichtigung der hydrogeologischen Verhältnisse, der Resultate der Markierversuche und der Topgraphie gegen Westen mit rund 300 m ausgeschieden. Hangparallel musste ein Abstand von der Zone S1 zur Zone S2 mit 100 m eingehalten werden. Aufgrund der nicht nachgewiesenen Verbindung von Osten zu den Quellfassungen wurde die Zone S2 im Osten mit weniger als 100 m ausgeschieden. 6.1.4 Zone S3 (Weitere Schutzzone) Die Zone S3 bildet eine Pufferzone um die Zone S2. Sie gewährleistet den Schutz vor Anlagen und Tätigkeiten, die ein besonderes Risiko für das Grundwasser bedeuten (z.B. Materialabbau, Gewerbe- und Industriebetriebe) und soll es ermöglichen, dass bei unmittelbar drohender Gefahr (z.B. bei einem Unfall mit einem Gefahrengut) für die erforderlichen Interventions- oder Sanierungsmassnahmen genügend Zeit und Raum zur Verfügung stehen. Unter Berücksichtigung der Topographie und der Resultate der Markierversuche wurde der Abstand vom äusseren Rand der Zone S2 bis zum äusseren Rand der Zone S3 stromaufwärts mit einem Abstand von 100 bis 132 m ausgeschieden.
6.2
Gefahrenherde
Scheibenstand Schiessanlagen werden im Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragen. Gemäss Wegleitung Grundwasserschutz sind Schiess- und Scheibenstände in der Zone S2 nicht erlaubt. In Absprache mit der Gemeinde Reute wird das AFU die Sanierung oder Stilllegung des Scheibenstandes prüfen. Die Prüfung hat ergeben, dass der Scheibenstand und der umliegende belastete Boden innert drei Jahren nach Inkrafttreten des Reglements zu sanieren ist.
6.3
Nutzungseinschränkungen
Bodenbewirtschaftuno und Dünguno In der Zone S2 dürfen keine flüssigen Hofdünger (Gülle) oder Klärschlamm3 ausgebracht und Holzschutzmittel4 verwendet werden. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln muss nach den Angaben des Bundes erfolgen' . Wir empfehlen, für die Einhaltung des Flüssigdüngerverbots die Zone S2 mit geeigneten Mitteln (z.B. mit Pfählen in Hülsen) zu markieren. Westlich des Litenbaches befindet sich in der Zone S2 ein Riedgebiet. Gemäss der Umweltgesetzgebung des Bundes ist eine Düngung in Riedgebieten und Mooren oder anderen, unter Naturschutz stehenden Flächen nicht erlaubt.
Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) vom 18. Mai 2005; Anhang 2.6 ChemRRV vom 18. Mai 2005; Anhang 2.4 5 ChemRRV vom 18. Mai 2005; Anhang 2.4 und Pflanzenschutzmittelverordnung vom 18. Mai 2005 3
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7.
Seite 12
ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die WV Berneck versorgt rund 3600 Personen sowie mehrere Gewerbe- und Industriebetriebe mit Trink- und Brauchwasser. Die durchschnittliche Wasserbeschaffung betrug in den letzten zehn Jahren rund 430'000 m3/Jahr, der durchschnittliche Wasserverbrauch rund 291'000 m3/Jahr. Zur Sicherstellung des täglichen Wasserbedarfs nutzt die WV Berneck in erster Linie das frei zufliessende Quellwasser. Der Quellertrag liegt aktuell knapp unter 100'000 m3/Jahr. Heute wird der Trinkwasserbedarf zu 75% mit dem Bezug vom Wasserwerk ABRW sowie für die Zone Hostet mit dem Bezug von der WV Oberegg gedeckt. In einer Studie der Firma Merkl AG bzgl. der Nutzung für die Trinkwasserversorgung wird festgehalten, dass die Quellen Hof Nr, 10, 11 und 19 sowie die Quelle Klee Nr. 22 weiter genutzt werden sollen. Die Quellen Hof Nr. 10 + 11 im Gebiet Hof (Gemeinde Reute) weisen eine mittlere Schüttung von rund 42 1/min auf (= ca. 60 m3/Tag, rund 22'000 m3/Jahr). Öffentliche Wasserversorgungen müssen gemäss Art. 20 des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers Schutzzonen um Trinkwasserfassungen ausscheiden. Die Schutzzonen haben die Aufgabe, das Grundwasser im Einzugsgebiet von Trinkwasserfassungen vor Verunreinigungen zu schützen. Die Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Hof wurden bereits 1989 ausgeschieden. Seit der Erstellung der Schutzzonenunterlagen haben verschiedene Grundlagen für die Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen eine Änderung erfahren. Im Sommer 2011 beauftragte Alfred Huber unser Büro, die Grundwasserschutzzonen um die Quellen Hof Nr. 10 + 11 zu überarbeiten. Zur Abklärung der Dimensionierung der Schutzzonen wurden im Oktober 2011 im Einzugsgebiet der Quellen Hof Nr. 10 + 11 Markierversuche durchgeführt. Die Dimensionierung der Schutzzonen ist vor allem von den Fliessverhältnissen, d.h. von den Fliessrichtungen und den Fliessgeschwindigkeiten des Grundwassers abhängig. Unter Berücksichtigung der hydrogeologischen Verhältnisse, der Resultate der Markierversuche und der Topographie wurde der Abstand von der Zone S1 zur Zone S2 mit 100 bis 300 m und von der Zone S2 zur Zone S3 mit 100 bis 132 m ausgeschieden. In chemischer Hinsicht ist das Quellwasser soweit untersucht von guter Qualität. In bakteriologischer Hinsicht mussten die Wasserproben wegen zum Teil starker bakteriologischer Belastung beanstandet werden. Die nachgewiesenen Fäkalbakterien Escherichia Coli und Enterokokken stammen aus den Exkrementen von Warmblütern (Vieh). Aufgrund der geringmächtigen Deckschicht kann eine bakteriologische Verunreinigung auch nach der Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen nicht ausgeschlossen werden. Zur Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität muss das Quellwasser auch nach der Schutzzonenausscheidung aufbereitet und in qualitativer Hinsicht überprüft werden. Der Fassungsanlage erfüllt die heutigen Anforderungen an Lebensmittelanlagen bzw. die SVGW-Richtlinien nur teilweise und sollte mittelfristig gemäss SVGVV-Richtlinien saniert werden.
St.Gallen, 22. August 2013
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Christoph Haering Dipl. Geologe ETH/SIA GEOLOGIEBÜRO LIENERT & HAERING AG
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Grundwasserschutzzonen um die Quellen Hof Nr. 10 + 11
Anhang
ANHANG Nr. 1: Verwendete Unterlagen Nr. 2: Wasserbeschaffung Wasserversorgung Berneck Nr. 3: Schüttungsmessungen Quellen Hof Nr. 10 + 11 Nr. 4: Trinkwasser-Untersuchungen Quellen Hof Nr. 10 + 11, inkl. Grenz- und Toleranzwerte sowie Erläuterungen Nr. 5: Markierversuche im Einzugsgebiet der Quellen Hof Nr. 10 + 11; Daten Nr. 6: Markierversuche im Einzugsgebiet der Quellen Hof Nr. 10 + 11; Situation 1 : 2'000 Nr. 7: Erläuterungen zu den Grundwasserschutzzonen
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Grundwasserschutzzonen um die Quellen Hof Nr. 10 + 11
Anhang Nr. 1
VERWENDETE UNTERLAGEN BUNDESAMT FÜR UMWELT, BAFU Wegleitung Grundwasserschutz • 2004: DR. M. KOBEL + PARTNER AG • 2007/2010: Grundwasserschutzzonen für die Quellfassungen der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde Berneck; Quellfassung Klee Nr. 22 GEMEINDE REUTE UND BEZIRK OBEREGG Grundbuchangaben GEOLOGIEBÜRO LIENERT & HAERING AG • 2007/2010: Wasserversorgung Reute: Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Halegg GESETZGEBUNG DES BUNDES Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (SR 814.20, Gewässerschutzgesetz, GSchG) • 1991/93: • 1998: Gewässerschutzverordnung (SR 814.201, GSchV) • 2005: Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen vom 18. Mai 2005 (SR 814.81; Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV) • 2005: Verordnung vom 18. Mai 2005 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (SR 916.161; Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV) INGENIEURBÜRO MERKL AG Quellengruppe Hof— Husen; Klee — Husen; Beurteilung der Quellen in technischer und • 2004: finanzieller Hinsicht KANTON APPENZELL AUSSERRHODEN • Gewässerschutzkarte • Gemeinde Reute / Bezirk Oberegg; Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen für die Quellfassungen Hof; Vorprüfung KANTONALES AMT FÜR GESUNDHEITS- UND VERBRAUCHERSCHUTZ (AFGVS), ST.GALLEN HEUTE AMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND VETERINÄRWESEN (AVSV) • Bakteriologische Trinkwasseranalysen LIENERT OTTO • 1989: Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen um die Quellfassung Hof SCHWEIZERISCHER VEREIN DES GAS- UND WASSERFACHES (SVGW) • 1989: Richtlinien für Projektierung, Ausführung und Betrieb von Quellfassungen • 2005: Richtlinien für die Qualitätsüberwachung in der Trinkwasserversorgung SCHW. GEOTECHNISCHE KOMMISSION Geotechnische Karte der Schweiz 1 : 200000, Blatt Nr. 2 Luzern-Zürich-St.Gallen-Chur, • 1963: , inkl. Erläuterungen • 1993: Hydrogeologische Karte der Schweiz 1 : 100000, Blatt Bodensee„ inkl. Erläuterungen WASSERVERSORGUNG BERNECK Archivunterlagen
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Anhang Nr. 2
Grundwasserschutzzonen um die Quellen Hof Nr. 10 + 11
Wasserbeschaffunq der Wasserversorgung Berneck Bezug ABRW
Total
Verluste
m3/Jahr
m3/Jahr
m3/Jahr
Wasserverbrauch m3/Jahr
m3/Jahr
Bezug Oberegg ma/Jahr
2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08
206738 191'634 129273 185'174 163'440 127'161 110'504 107027
1896 2'072 2331 2180 2'658 1769 1545 1773
219'900 236'270 298710 225'986 267'025 294202 307'023 337788
428'534 429976 430'314 413'340 433'123 423'132 419'072 446'588
137'581 149'205 128'697 136'989 143'534 126714 124'047 141'543
290'953 280771 301'617 276'351 289'589 296'418 295'025 305'045
2010
94'860
6'635
320'992
422'487
126'695
295792
Minimum Maximum Mittel
94'860 206738 146'201
1545 6'635 2'540
219'900 337788 278655
428'534 430'314 429'608
124047 149205 136'039
280771 301'617 291'114
Jahr
Quellzulauf
500'000 id Quellzulauf
u Bezug Oberegg
c Bezug ABRW
450'000 400'000 350'000 300'000 250'000 200'000 150'000 100'000 50'000 ,
ö o o 0
N
Cs1
a E) 0
N
, M
a c\I o 0
N
Geologiebüro Lienert & Haering AG
710
10 0
N
CD 0 N
co o 0
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r-o co 0
0 N
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0 N
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csi
Quellen Hof 10 + 11 Sz 2013
Anhang Nr. 3
Grundwasserschutzzonen um die Quellen Hof Nr. 10 + 11
Schüttungsmessuncien Quellen Hof Nr. 10 + 11 Summe
Quelle
10
11
Datum
1/min
1/min
1/min
m3/Tag
17. Feb 89 10. Feb 95 23. Nov 95 7. Mai 96 10. Dez 96 16.Jun 97 17.Nov 97 12. Mrz 98 8. Apr 99 1. Feb 00 21. Aug 00 5. Feb 02 12. Dez 02 6. Apr 03 28. Aug 03 24. Apr 07 12. Aug 08 1. Okt 09 4. Mrz 10 16. Mai 11 30. Mai 11 15. Jun 11 27. Jun 11 11. Jul 11 5. Sep 11 24. Okt 11
12.0 24.0 56.2 0.0 43.6 0.0 0.0 55.2 33.0 60.0 21.0 3.0 17.6 18.0 1.4 19.2 17.5 8.2 10.5 9.0 9.0 7.4 9.6 8.5 8.6 10.0
0.0 66.0 21.6 18.0 24.0 6.6 9.6 25.8 24.0 26.4 22.9 21.0 31.8 54.0 0.0 0.0 18.4 5.8 13.8 16.0 21.0 16.5 50.0 60.0 37.5 30.0
12.0 90.0 77.8 18.0 67.6 6.6 9.6 81.0 57.0 86.4 43.9 24.0 49.4 72.0 1.4 19.2 35.9 14.0 24.3 25.0 30.0 23.9 59.6 68.5 46.1 40.0
17.3 129.6 112.0 25.9 97.3 9.5 13.8 116.6 82.1 124.4 63.2 34.6 71.1 103.7 2.0 27.6 51.7 20.2 35.0 36.0 43.2 34.4 85.8 98.6 66.4 57.6
0.0 60.0 17.8
0.0 66.0 23.9
1.4 90.0 41.7
2.0 129.6 60.0
Minimum Maximum Mittel
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m3/Jahr
736 47'304 21897
Quellen Hof 10 + 11 Sz 2013
Grundwasserschut77onen um die Quellen Hof Nr. 10 + 11
Anhang Nr. 4
TRINKWASSER - UNTERSUCHUNGEN QUELLEN HOF NR. 10 + 11 Probedatum Quelle Allgemeine Parameter 1/min Schüttung °C Wassertemperatur Aussehen Farbe Geruch TE/F Trübung pH-Wert pS/cm Leitfähigkeit effi Gesamt-Härte ofil Karbonat-Härte mg KMn04/I Oxidierbarkeit mg C/I TOC mg C/I DOC Bakteriologische Analyse KBE/m1 20 °C Gesamt-Keimzahl KBE/m1 30 °C KBE/100 ml Escherichia Coli KBE/100 ml Enterokokken
21. Aug 00 10 11 29
2'400 65 58
Anorganische Verbindungen und Metalle NH4 mg/I Ammonium NO2 mg/I Nitrit NO3 mg/I Nitrat Cl mg/I Chlorid SO4 mg/I Sulfat PO4 mg/I Phosphat Fe mg/I Eisen gelöst Mn mg/I Mangan gelöst Ca mg/I Calcium Magnesium Mg mg/I Blei Pb mg/I
10
24
2'300 70 64
r
16. Mai 11 11
15. Jun 11 10 11
10
11. Jul 11
9 8.7 klar
16 9 wenig trüb
7.4 9.8 klar
16.5 9.2 klar
8.5 9.8 klar
60 9.6 klar
0.9
11.9
0.1
0.2
0.5
266
267
266
267
>3'000 »30 30
1
>3000 »30 »30
40 >30 4
70 >30 5
I I
19. Sep 11 10 11
11
11 9.7 klar
100 9.4 klar
0.7
1.5
3.4
267
267
309 28.9 27.9
313 29.3 28.2
0.99
1.33
0.91
1.18
>3'000 »30 »30
>3000 »30 »30
I
I I !
1'900 >30 >30
1 I I
>3000 >30 >30
8 6 6
9 7 6
87 18 n.n.
89 17 n.n.
Erfahrungswert bzw. Toleranzwert überschritten: Geologiebüro Lienert & Haering AG
Quellen Hof 10 + 11 Sz 2013
Grundwasserschutzzonen um die Quellen Hof Ni. 10 + 11 Schweizerisches Lebensmittelbuch SLMB
Grenz- und Toleranzwerte Parameter
All emeine Parameter Wassertemperatur Trübung
Einheit
Leitfähigkeit Oxydierbarkeit DOG
Erfahrungswert für Trinkwasser
°C
8-15
TE/F
bis 0.5
Fremd- und Inhaltsstoffverordnung FIV
Hygieneverordnung HyV
Gewässerschutzverordnung GSchV
Toleranzwert
Toleranzwert
zusätzliche Anforderungen an Grundwasser, das als Trinkwasser verwendet wird
Grenzwert
1
6.8 - 8.2
pH-Wert Sauerstoff-Sättigung
Anhang Nr. 4
p.S/cm
200 - 800
%
über 60
KMnO, mg/1
bis 3
C mg/1
bis 1.0
2
Bakteriologische Analyse 100
Aerobe mesophile Keime: an der Fassung
KBE/m1
Aerobe mesophile Keime: nach Aufbereitung
KBE/m1
20
Aerobe mesophile Keime: im Netz
KBE/ml
300
Escherichia Coll
KBE/100 ml
0
Enterokokken
KBE/100 ml
0
Anorganische Verbindungen und Metalle Ammonium
NH4 mg/I
Nitrit
NO2 mg/1
bis 0.01
0.1
Nitrat
NO3 mg/I
bis 25
40
Chlorid
Cl mg/I
bis 20
0.1
Sulfat
SO4 mg/I
bis 50
Phosphat Eisen gelöst
PO, mg/I
bis 0.05 bis 0.05
Eisen gesamt
Fe mq/I Fe mg/I
Mangan gelöst
Mn mg/I
25 40
1 0.3
bis 0.02
Mangan gesamt
Mn mg/I
Calcium
Ca mg/I
bis 200
0.05
Magnesium
Mg mg/I
50- 125
Schwermetalle Blei
Pb mg/I
bis 0.001
0.01
Quecksilber Zink
Hg mg/I Zn mg/I
bis 0.0001 bis 0.1
0.001 5
Kupfer
Cu mg/I
bis 0.02
1.5
Cadmium
Cd mg/I
bis 0.0005
Chrom (VI)
Cr mg/I
bis 0.001
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0.01 gesamt 0.02 gesamt
0.02
0.005 gesamt
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Anhang Nr. 4
ERLÄUTERUNGEN ZU DEN TRINKWASSERANALYSEN ALLGEMEINE PARAMETER Viele dieser Parameter werden bei Routineuntersuchungen gemessen. Die Untersuchungen sind zum grössten Teil einfach durchzuführen und erlauben eine grobe Beurteilung der Wasserqualität. Bei einzelnen hohen Werten muss dann gezielt nach der Ursache gesucht werden. Temperatur, Geruch, Geschmack Ein gutes Trinkwasser sollte geruchlos und geschmacklos sein und eine Temperatur von 8 bis 15 °C aufweisen. Echtes Grundwasser hat zudem eine relativ konstante Temperatur. Temperaturschwankungen deuten auf den Einfluss von Oberflächenwasser hin. Kurzfristige, plötzliche Temperaturschwankungen können die Infiltration von Fremdwasser anzeigen. Trübung [Erfahrungswert: <0.5 TE/F] Trinkwasser sollte nicht getrübt sein. Sporadisch auftretende Trübungen, vor allem nach heftigem Regen, deuten auf eine ungenügende Filterwirkung des Bodens hin. Eine anhaltende Trübung des Wassers kann ein Anzeichen für Korrosion im Leitungsnetz sein. pH-Wert [Erfahrungswert: 7 - 8] Der pH-Wert zeigt an, ob das Wasser chemisch neutral, sauer oder alkalisch ist. Der pH-Wert eines Trinkwassers sollte im neutralen Bereich liegen und dem Gleichgewichtswert des Kalk-Kohlensäuregleichgewichtes entsprechen. Ein Trinkwasser mit zu tiefem pH-Wert enthält überschüssige, aggressive Kohlensäure und kann Korrosionen in Leitungen und Installation verursachen. Zudem können allfällige im Boden gebundene Schwermetalle bei tiefem pH gelöst werden. Ein Wasser mit zu hohem pH-Wert (über dem Gleichgewichtswert) neigt zu Kalkausscheidung. Leitfähigkeit Die Leitfähigkeit ist ein Mass für den Gehalt des Wassers an Mineralien, Salzen und leitfähigen Schmutzteilchen. Je höher die Leitfähigkeit ist, desto grösser ist die Konzentration dieser Stoffe. Sehr hohe Leitfähigkeiten können auf Deponien hinweisen. Die Leitfähigkeit ist der traditionelle Parameter, der Langzeit-Beobachtungen über die Veränderung des Wassers ermöglicht. Gesamthärte Die Gesamthärte umfasst den Gehalt an Erdalkali-lonen (v.a. Calcium und Magnesium) einer Wasserprobe. Die Summe aller Calcium- und Magnesiumsalze von 0 - 7 wird als sehr weich, von 7 - 15 als weich, von 15 - 25 als mittelhart, von 25 - 32 als ziemlich hart, von 32 - 42 als hart und über 42 als sehr hart bezeichnet. Der Gesamthärtegehalt ist der wesentliche Parameter für die Dosierung von Waschmitteln und die Planung und Kontrolle von Enthärtungsanlagen. Eine hohe Gesamthärte deutet auf eine lange Verweilzeit des Wassers im Untergrund hin. Karbonathärte, Säureverbrauch, Alkalinität Die Karbonathärte ist die Summe aller Bikarbonate und Karbonate. In natürlichem Grund- und Quellwasser liegt Kalk in seiner löslichen Form als Hydrogencarbonat vor. Durch die Bestimmung des Säureverbrauches einer Probe lässt sich näherungsweise die Konzentration an löslichem Kalk berechnen und in Härtegraden ausdrücken. Je grösser die Karbonathärte ist, desto besser ist das Wasser gegen Säuren gepuffert. Sauerstoff Der Gehalt an Sauerstoff ist vom hygienischen Standpunkt aus an und für sich ohne Bedeutung. In sauerstoffarmen Grundwasser können Redox-Reaktionen auftreten, die vor allem Nitrate, Eisen- und Manganverbindungen beeinflussen. Es können sich dabei Nitrit, Ammonium und lösliche Eisen-, bzw. Manganverbindungen bilden. Der Sauerstoffgehalt ist somit im Grundwasser ein wichtiges Qualitätsmerkmal und für die Beurteilung von Korrosionsvorgängen im Leitungsnetz eine Schlüsselmessgrösse. Oxidierbarkeit, KMn04-Verbrauch [Erfahrungswert: <3 mg/I; Toleranzwert: 6 mg/I] Die Oxidierbarkeit, d.h. der Gehalt an oxidierbaren Stoffen (v.a. organische Verbindungen) ist ein Mass für die Belastung des Wassers. Die Oxidierbarkeit unbelasteter Gewässer liegt zwischen 2 und 4 mg KMn04-Verbrauch pro I. Erhöhte Werte können natürlichen Ursprungs sein (Moorböden), zeigen in der Regel aber Verschmutzungen an.
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Anhanc Nr. 4
DOC [Erfahrungswert: 1.0 mg/I] Der Gehalt an DOC (gelöster organischer Kohlenstoff) ist ein Mass für die Wasserbelastung durch organische Verbindungen. Erhöhte DOC-Konzentrationen können natürlichen Ursprungs sein (Moorböden). Falls dies ausgeschlossen werden kann, deuten sie auf Verschmutzungen durch Industrieabwasser oder Deponien hin. Bei einem hohen DOC- Gehalt können zudem vermehrt Schwermetalle mobilisiert und transportiert werden.
ANORGANISCHE VERBINDUNGEN UND METALLE [Erfahrungswert: 0.05 mg/I; Toleranzwert: 0.5 mg/I] Ammonium Nitrit [Erfahrungswert: 0.01 mg/I; Toleranzwert: 0.1 mg/I] Die Stickstoffverbindungen Ammonium und Nitrit sind in einem guten Trinkwasser nicht nachweisbar. Das Vorhandensein von Spuren dieser Verbindungen ist in der Regel ein Hinweis auf eine Verschmutzung (z.B. ausgewaschene Düngemittel). Ein erhöhter Ammonium-Gehalt ist giftig für Fische und beeinträchtigt die Chlorierung des Wassers. Nitrit ist für den Menschen giftig. Im Magen wird Nitrit in krebserregende Nitrosamine umgewandelt. Zudem kann Nitrit die Aufnahme von Sauerstoff ins Blut behindern (vor allem bei Säuglingen). Nitrat [Erfahrungswert: <25 mg/I; Toleranzwert: 40 mg/I] Nitrat ist ein natürlicherweise in den meisten Trinkwassern vorkommender Inhaltsstoff. Nitrat selbst ist nicht gesundheitsgefährdend. Problematisch werden erhöhte Gehalte dann, wenn das Nitrat im menschlichen Körper bakteriell zu Nitrit (NO2) umgewandelt wird, das vor allem für Säuglinge schädlich ist. Wasser mit hohem Nitratgehalt liefert einen wesentlichen Beitrag zum Gesamtnitratgehalt der Nahrung. Die Trinkwasserbelastung mit Nitrat ist daher so gering wie möglich zu halten. Pflanzen können den für das Wachstum nötigen Stickstoff meist nur in der Form von Nitrat, Nitrit und Ammonium aufnehmen. Der im Handelsdünger vorhandene Stickstoff (als Nitrat) kann direkt von den Pflanzen aufgenommen werden. Für Pflanzen verfügbarer Stickstoff kann auch über komplexe, durch Mikroorganismen geförderte Reaktionen aus organisch gebundenem Stickstoff freigesetzt werden. Der organisch gebundene Stickstoff wird v.a. in der Form von leicht abbaubarem Nährhumus (Hofdünger, Gründünger, Ernterückstände, Klärschlamm, Kompost) auf den Boden ausgebracht. Überschüssiges Nitrat, das von den Pflanzen nicht aufgenommen werden kann, gelangt durch Auswaschung ins Grundwasser. Einmal ins Grundwasser gelangtes Nitrat ist Art äusserst beständig und kann nur unter ganz bestimmten Bedingungen (sauerstoffarmes Wasser, genügend organisches Material) durch Mikroorganismen abgebaut werden. Der Hauptgrund der zunehmenden Nitratgehalte im Grundwasser ist in der Intensivierung der Landwirtschaft und dem damit verbundenen stark angestiegenen Einsatz von Handels- und Hofdünger zu sehen. Die Hauptursachen der Nitratauswaschung ins Grundwasser sind: Hohe Sickerwassermengen (Niederschläge, Verdunstung, Art des Bewuchses) Flachgründige und grobkörnige Böden, grosse Poren im Boden Geringe biologische Aktivität des Bodens, geringer Humusgehalt Mengenmässig unangepasste und generell überhöhte Düngung Düngung zum falschen Zeitpunkt (Herbst und Winter, durchnässter Boden) Landwirtschaftliche Kulturen, geordnet nach abnehmender Nitratauswaschung: Intensivgemüse> Feldgemüse> Hackfrucht> Mais > Getreide > Grünland > Wald Bracheperioden des Bodens, besonders Winterbrache Grünlandumbruch, Waldrodung, Aufforstung = Art der Bodenbewirtschaftung
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Anhang Nr. 4
Chlorid [Erfahrungswert: 20 mg/I; Toleranzwert: 200 mg/I] Reine natürliche Trinkwasser unserer Gegend enthalten praktisch keine Chloride oder zumindest Gehalte von weniger als 10 mg/I Cl. Erhöhte Werte deuten auf eine Beeinflussung durch Düngemittel, Abwasser, Deponien oder Streusalz hin. Ab einer Konzentration von 80 mg/I fördern Chloride Korrosionen in den Leitungen, Gehalte über 200 mg/I machen sich im Geschmack bemerkbar. Sulfat [Erfahrungswert: 10 - 50 mg/I; Toleranzwert: 200 mg/I] Die Sulfatkonzentrationen der meisten Quell- und Grundwässer liegen unter 50 mg/I. Wasser aus bestimmten geologischen Formationen (Gips) kann jedoch stark erhöhte Werte aufweisen. Erhöhte Sulfatgehalte können auch auf eine Beeinflussung durch eine Bauschuttdeponie hinweisen. Erhöhte Sulfatkonzentrationen sind gesundheitlich unbedenklich, falls die Magnesium-Konzentration 50 mg/I nicht überschreitet. Phosphat [Erfahrungswert: 0.05 mg/I] Phosphate sind in einem natürlichen Wasser normalerweise nicht nachweisbar. Ein erhöhter Gehalt kann auf Überdüngung oder eine Belastung durch Abwasser hinweisen. In der Regel sind dann noch andere Messgrössen erhöht, die eine Verschmutzung signalisieren. Calcium [Erfahrungswert: 40 - 125 mg/I] Calcium ist für den Menschen essentiell (Knochensubstanz). In der Natur kommt Calcium vor allem als Calciumkarbonat (Kalk) vor. Im Wasser kann sich das Calciumkarbonat auflösen und bestimmt so die Karbonathärte des Wassers. In kalkreichen Formationen kann die Konzentration durchaus höher sein. [Erfahrungswert: 0.05 mg/I; Toleranzwert: 0.3 mg/I] Eisen Mangan [Erfahrungswert: Mangan 0.02 mg/I; Toleranzwert: 0.05 mg/I] In sauerstoffarmem resp. sauerstoffreiem Wasser kann Eisen und Mangan in erhöhter Konzentration auftreten. Im Kontakt mit Luftsauerstoff treten Trübungen, Verfärbungen und mit der Zeit auch Ausfällungen auf, und es kommt zu Ausschwemmungen von gallertartigen Produkten. In normalem sauerstoffhaltigem Grundwasser sind Eisen und Mangan nicht nachweisbar. Erhöhte Eisenwerte sind hier jeweils ein Hinweis auf Korrosionen des Leitungsmateriales. Aluminium [Erfahrungswert: 0.05 mg/I; Toleranzwert: 0.2 mg/I] Aluminium ist ein häufiges Element im Boden. Bei der Wasseraufbereitung wird Aluminium als Flockungsmittel eingesetzt. Bei tiefem pH (unter 5) kann Aluminium Pflanzen und Fische schädigen. Magnesium [Erfahrungswert: 5 - 30 mg/I; Toleranzwert: 50 mg/I] Magnesium ist ein häufiges Element im Gesteinsuntergrund (Dolomit). Hohe Konzentrationen von Magnesium können den Wassergeschmack beeinflussen.
BAKTERIOLOGISCHE ANALYSE Gewisse Mikroorganismen verursachen beim Menschen verschiedene Krankheiten. Falls Abwasser ins Trinkwasser gelangt, können Typhus-, Cholera-, Kinderlähmungserreger und andere übertragen werden. Aus praktischen Gründen ist es nicht möglich, die Trinkwasseranalysen auf alle möglichen Erreger zu untersuchen. Daher wird nur kontrolliert, ob Indikatororganismen anwesend sind, die auf eine fäkale Verunreinigung schliessen lassen. Als lndikatororganisnnen dienen die Fäkalbakterien Escherichia Coli und Enterokokken. Gelegentlich werden ergänzende Untersuchungen vorgenommen (Gesamtkeinnzahl, aerobe mesophile Keime, Endowüchsige Keime). Es sollten weder Escherichia Coli noch Enterokokken nachweisbar sein (Toleranzwert).
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Quellen Hof 10 + 11 Sz 2013
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Anhang Nr. 5
Quelle Impfstelle Farbstoff Datum
Zeit
10 B Amidorhodamin ug/m3
10 C Eosin ug/m3
0 23 62 95 115 149 167 195 182 171 155 122 96 105 83 58 36 19 8 0
11 A Pyranin ug/m3
11 B Amidorhodamin 3 ug/m
0 3 21 43 62 87 110
0 33 107 121 134 198 180 165 178 202 228 258 210 191 163 124 95 56 39 22 13 8
11 C Eosin ug/m3
24.Okt 11
0 6 12 35 55 74 88
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kein Nachweis
7:30 17:30 25.Okt 11 7:30 17:30 26.Okt 11 7:30 17:30 27.Okt 11 7:30 17:30 28.Okt 11 7:30 29.Okt 11 7:30 30.Okt 11 7:30 31.Okt 11 7:30 1.Nov 11 7:30 2.Nov 11 7:30 3. Nov 11 7:30 4.Nov 11 7:30 5. Nov 11 7:30 7. Nov 11 7:30 8. Nov 11 7:30 9. Nov 11 7:30 10.Nov 11 7:30 11.Nov 11 7:30 12.Nov 11 7:30 14. Nov 11 7:30 16. Nov 11 7:30 18. Nov 11 7:30 21. Nov 11 7:30 23. Nov 11 7:30 25. Nov 11 7:30
10 A Pyranin ug/m3
kein Nachweis
Markierversuche im Einzugsgebiet der Quellen Hof Nr. 10 + 11; Daten
Quellen Hof 10 + 11 Sz 2013
N\
N
Markierversuche im Enzugsgebiet der Quellen Hof Nr. 10+11
Anhang Nr. 6
N
Versuchsdauer: 24. Oktober bis 25. November 2011; Situation 1: 2'000 Nachgewiesene Fliessrichtung des Grundwassers mit mittlerer Abstandsgeschwindigkeit in m/Tag
• 6 / 99.0
EP
41)
I
Entnahmestellen: Quellen Hof Nr. 10+11 1136
1137 ----------—
254200 0
\
7 0
1643
private Quelle
0
I 11254'100
1142
_
—N
II Impfstelle B: 200 g Amidorhodamin
Impfstelle A: 600 g Pyranin
—254'000
Impfstelle C: 300 g Eosin
_
788.8
?.53'900
// N
L /
783
CD CD
PD
CO
/ ‚/
///
1147 CD ' CD
a)
-
Grundwasserschutzzonen um die Quellen Hof Nr. 10 + 11
Anhang Nr. 7
ERLÄUTERUNGEN ZU DEN GRUNDWASSERSCHUTZZONEN A) Ziel und Zweck der Schutzzonen Grund- und Quellwasser sind ein wichtiger Bestandteil des Wasserkreislaufes und der verschiedenen Ökosysteme. Grundwasser ist mit einem Anteil von über 80 % der wichtigste und wertvollste Rohstoff für die Trinkwasserversorgung der Schweiz. Ein Schutz des Grundwassers ist von grosser Bedeutung, damit es auch kommenden Generationen in ausreichenden Mengen und guter Qualität zur Verfügung steht. Die zunehmende Gefährdung des Trinkwassers durch Überbauungen, Verkehrswege, Landwirtschaft und Chemikalien hat 1971 Parlament und Bundesrat zur Schaffung eines Gewässerschutzgesetzes veranlasst, das ermöglichen sollte, die lebenswichtigen Trinkwasservorkommen zu erhalten. Da es sich um ein elementares Nahrungsmittel handelt, wurde dem Schutz des Grundwassers rechtlich Priorität eingeräumt. Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) wurde 1991 revidiert und ergänzt. Die öffentlichen und privaten Gewässer mit Einschluss der Quelle unterstehen dem Schutz des eidg. Gewässerschutzgesetzes. Gestützt auf das Gewässerschutzgesetz trat am 1. Januar 1999 die Gewässerschutzverordnung (GSchV, 28. Oktober 1998) in Kraft. In Art. 29 der GSchV wird festgehalten, dass die Kantone zum Schutz der im öffentlichen Interesse liegenden Quellwasserfassungen Grundwasserschutzzonen (Art. 20 GSchG) ausscheiden. Grundwasserschutzzonen sollen Trinkwasserfassungen vor Beeinträchtigungen schützen. Sie sollen gewährleisten, dass die Entnahme von Wasser aus bestehenden Fassungen zum Zweck der Trinkund Brauchwasserversorgung heute und in Zukunft sichergestellt ist. In der Wegleitung Grundwasserschutz wird das Verfahren der Ausscheidung detailliert erläutert. Die Gefährdung einer Fassung nimmt mit zunehmender Entfernung vom Verschmutzungsherd ab, weshalb die Schutzzone S in drei Zonen mit abgestuften Vorschriften unterteilt wird.
B) Dimensionierungsgrundsätze Für die Dimensionierung der Zone S3 (Weitere Schutzzone) gelten folgende Regeln (Auszug aus der Wegleitung 'Grundwasserschutz', 2004): D Stromaufwärts soll der Abstand vom äusseren Rand der Zone S2 bis zum äusseren Rand der Zone S3 etwa so gross sein, wie der Abstand von der Zone S1 bis zum äusseren Rand der Zone S2. D
Stromabwärts soll die Zone S3 zumindest den Entnahmebereich bis zum unteren Kulminationspunkt umfassen. Es ist dies derjenige Punkt, von dem aus das Grundwasser auch bei ungünstigen Voraussetzungen nicht mehr zur Fassung zurückströmen kann.
Bei der Dimensionierung der Zone S2 (Engere Schutzzone) sind insbesondere die lokalen geologischen und hydrogeologischen Faktoren zu berücksichtigen. In Anhang 4 Ziffer 123 der GSchV steht: I Die Zone S2 soll verhindern, dass: a. Keime und Viren in die Grundwasserfassung oder -anreicherungsanlage gelangen; b. das Grundwasser durch Grabungen und unterirdische Arbeiten verunreinigt wird; und c. der Grundwasserfluss durch unterirdische Anlagen behindert wird. 2
Sie wird bei Lockergesteinsgrundwasser so dimensioniert, dass: a) die Fliessdauer des Grundwassers vom äusseren Rand der Zone S2 bis zur Grundwasserfassung oder -anreicherungsanlage mindestens zehn Tage beträgt; und
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Grundwasserschutzzonen um die Quellen Hof Ni. 10 + 11
Anhang Nr. 7
b) der Abstand von der Zone S1 bis zum äusseren Rand der Zone S2 in Zuströmrichtung mindestens 100 m beträgt; Bei der Bemessung der Schutzzone ist von der Entnahmemenge auszugehen, die aus hydrogeologischer Sicht bzw. aufgrund der Konzession über längere Zeit gefördert werden darf. Die Zone S1 (Fassungsbereich) umfasst die Fassungsanlage d.h. bei Vertikalfilterbrunnen den Brunnenschacht, bei Horizontalfilterbrunnen den Brunnenschacht und die Horizontalstränge sowie bei Quellfassung den Fassungsstrang mit Sickerrohren. Die Grösse der Zone S1 ist unter anderem vom Bautyp der Trinkwasserfassung (Vertikal-/Horizontalfilterbrunnen, Quellfassung) abhängig. Die Ausdehnung der Zone S1 sollte vom äusseren Rand eines Fassungselementes gemessen mindestens 10 m betragen. Bei Quellfassungen kann der Grenzabstand talseitig weniger als 10 m betragen, soll aber bergseitig zum Schutz vor Einschwemmungen umso grösser sein.
C) Einschränkungen in den Schutzzonen In der Zone S3 sind gemäss Anhang 4 Ziffer 221 der GSchV nicht zulässig: a. industrielle und gewerbliche Betriebe, von denen eine Gefahr für das Grundwasser ausgeht; b. Einbauten, die das Speichervolumen oder den Durchflussquerschnitt des Grundwasserleiters verringern; c. Versickerung von Abwasser, ausgenommen die Versickerung von nicht verschmutztem Abwasser von Dachflächen (...) über eine bewachsene Bodenschicht; d. wesentliche Verminderung der schützenden Deckschicht; e. Rohrleitungen, die dem Rohrleitungsgesetz vom 4. Oktober 1963 unterstehen; ausgenommen sind Gasleitungen; f. Kreisläufe, die Wärme dem Untergrund entziehen oder an den Untergrund abgeben; g. erdverlegte Lagerbehälter und Rohrleitungen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten; h. Lagerbehälter mit wassergefährdenden Flüssigkeiten mit mehr als 450 I Nutzvolumen je Schutzbauwerk; ausgenommen sind freistehende Lagerbehälter mit Heiz- oder Dieselöl zur Energieversorgung von Gebäuden oder Betrieben für längstens zwei Jahre; das gesamte Nutzvolumen darf höchstens 30 m3 je Schutzbauwerk betragen; i. Betriebsanlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten mit mehr als 2000 I Nutzvolumen. In der Zone S2 gelten gemäss Anhang 4 Ziffer 222 der GSchV folgende Einschränkungen: ,In der Zone S2 gelten die Anforderungen nach Ziffer 221; überdies sind ... nicht zulässig: a. das Erstellen von Anlagen; die Behörde kann aus wichtigen Gründen Ausnahmen gestatten, wenn eine Gefährdung der Trinkwassernutzung ausgeschlossen werden kann; b. Grabungen, welche die schützende Deckschicht nachteilig verändern; c. Versickerung von Abwasser; d. andere Tätigkeiten, die das Trinkwasser quantitativ und qualitativ beeinträchtigen können.' In der Zone S1 sind nur bauliche Eingriffe und andere Tätigkeiten zulässig, welche der Wasserversorgung dienen.
D) Anforderungen an den Schutzzonenplan Die Umgrenzungen der Schutzzonen S1, S2 und S3 lassen sich in eine «hydrogeologische» und eine «praktische» Umgrenzung unterscheiden. Die hydrogeologische Umgrenzung basiert auf hydrogeologischen Kriterien und richtet sich nach den Anforderungen der Gewässerschutzverordnung. Die praktische Umgrenzung umhüllt die hydrogeologische Umgrenzung und berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten wie Gelände- und Parzellenverhältnisse, Waldränder usw. Sie stellt im Schutzzonenplan die rechtskräftige Umgrenzung dar.
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Quellen Hof 10 + 11 Sz 2013
Basi legali
GS 814.300 · EG GSchG · Cantone
GS 814.310 · VEG GSchG · Cantone
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederazione
SR 814.201 · GSchV · Confederazione