Teilzonenplan Bühlerstrasse, Parz. Nr. 336

Nutzungsplan · Trogen

Dokument

Art
Nutzungsplan
Gemeinde
Trogen
Kanton
Appenzell Ausserrhoden
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
Regierungsrat
Beschlossen
15.11.1988
In Kraft seit
15.11.1988

Karte

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Text

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES VON APPENZELL A.RH. 1

5. November 1 9BB

F.

Gemeinde Trogen: Teil-zonenplan Bühl-erstrasse (parz, Nr. 336);

Genehmigung

Dem Bericht der nehmen:

Baudirektion vom 25. Oktober

1

Ganzen Text zeigen

9BB ist

zv ent-

Mit dem Teilzonenplan wird eine Fl_äche von ca. 600 m, von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Wohn- und Gewerbezone umgezont. Mit der Umzonung wird die bestehende Wohn- und Gewerbezone auf zweckmässige Art und weise arrondiert. Gegen die umzonung sind keine Einwände erhoben worden, und sie ers-cheint auch aus raumplanerischer Sicht als zweckmässig. Die vorliegende umzonung wurde als geringfügige Aenderung im sinne \"'on Art- 51 Al:s. 3 EG zurn RpG behandell. niä Zustimmung aer Eigentümer der angrenzenden Grundstücke liegt vor. Die Baudirektion beantragt, gestützt auf Art. 6 Abs. 1, Art. 50 Abs. 3 und Art. 51 Abs. 3 EG zum RpG, der Teirzonenplan Bühlerstrasse (Parz. Nr. 336) sei zv genehmigen. Beschluss:

Zustimmung zum Antrag der Baudirektion.

Amtsblatt. Auszug an

Baudirektion

Sekretariat der Baudirektion ( q Exp1. ) * Kant. Planungsamt (2 ExpI.)* Gemeinderat Trogen (Z Expl. ) * *Beilage: Teilzonenplan Bühlerstrasse mit Genehmigungsvermerk

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Versandt am 17 . November 1 9BB

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