Quartierplan Oberlindenberg-Falken, Teiländerung
Piano d'utilizzazione · Wolfhalden
Documento
- Tipo
- Piano d'utilizzazione
- Comune
- Wolfhalden
- Cantone
- Appenzello Esterno
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- Regierungsrat
- Adottato
- 21 giu 1983
- In vigore dal
- 21 giu 1983
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Wolfhalden con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
CH73_17_GE_Quartierplan Oberlindenberg-Falken, Teiländerung.pdfApri in una nuova scheda
Testo
PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES VON APPENZELL A.RH.
21. Juni 1983 lu
Gemeinde Wolfhalden: Genehmigung einer Teiländerung des Quar tierplans Oberlindenberg-Falken Dem Bericht der Baudirektion vom 31. Mai 1983 ist zu entneh men: Mit Schreiben vom 26. April 1983 ersucht der Gemeinderat Wolf halden um die regierungsrätliche Genehmigung einer Teilände rung des Quartierplans Oberlindenberg-Falken. Im Zusammenhang mit der Korrektion der Staatsstrasse Dorf-Fal ken ist auf Parzelle Nr. 280 die Anlegung einer Böschung er forderlich, welche die Ueberbauungsmöglichkeit nach Auffassung des Grundeigentümers gemäss dessen Einsprache gegen den Trot toireinbau erheblich einschränkt. Im Zuge der Einsprachever handlungen empfahl die kantonale Bauverwaltung eine Teilände rung des Quartierplans Oberlindenberg-Falken, um die Ueberbau barkeit der Parzelle Nr. 280 mit einer teilweisen Reduktion des Baulinienabstandes auf 2 m entlang der bestehenden Privat strasse sicherzustellen. In materieller Hinsicht ist gegen diese Aenderung nichts ein zuwenden. Nachdem diese Teiländerung vom 16. Februar 1983 bis 19. März 1983 ö�fentlich aufgelegt war und keine Einsprache erhoben wurde, steht der Genehmigung auch in formeller Hinsicht nichts entgegen. Weil die Quartierplanänderung auf Veranlassung des Kantons er folgt ist, kann auf die Erhebung einer Staatsgebühr verzichtet werden. Gestützt auf Art. 111 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 125 Abs. 1 EG zum ZGB und auf Art. 3 des Gesetzes über die Verwaltungsge bühren beantragt die Baudirektion: 1. Die Teiländerung des Quartierplans Oberlindenberg-Falken sei zu genehmigen.
-2-
2. Es sei lID Sinne der Erwägungen auf die Erhebung einer Staatsgebühr zu verzichten. Beschluss:
Zustimmung zu den Anträgen der Baudirektion.
Auszug an
Landamrnannamt Baudirektion Kantonales Planungsamt (2 Expl.) * Kantonale Bauverwaltung (4 Expl.) * Gemeinderat Wolfhalden (2 Expl.) * *Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk
Mostra tutto il testo
#m Auftrag des Regierung�rßlfes Der IRa#schrGJibcw: