Quartierplan Im Grund
Piano d'utilizzazione · Walzenhausen
Documento
- Tipo
- Piano d'utilizzazione
- Comune
- Walzenhausen
- Cantone
- Appenzello Esterno
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- Regierungsrat
- Adottato
- 19 ott 1982
- In vigore dal
- 19 ott 1982
Carta
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File
CH73_19_GE_Quartierplan Grund.pdfApri in una nuova scheda
Testo
PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES VON APPENZELL A.RH.
19. Oktober 1982 lu
Gemeinde Walzenhausen; Genehmigung des Quartierplans Grund Dem Bericht der Baudirektion vom 4, Oktober 1982 ist zu ent nehmen: Mit Schreiben vom 1. September 1982 ersucht der Gemeinderat Walzenhausen um die regierungsrätliche Genehmigung des Quar tierplans Grund. Der Plan wurde vom 7. Juli bis 6. August 1982 öffentlich auf gelegt. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Der Erlass des Planes erfolgte gemäss dem im EG zum ZGB ge regelten Verfahren. Damit steht der regierungsrätlichen Ge nehmigung in formeller Hinsicht nichts entgegen. In materieller Hinsicht hat das Planungsamt in Zusammenarbeit mit dem Kantonsingenieur und der Fachstelle für Gewässerschutz den Quartierplan und die Sonderbauvorschriften einer eingehen den Vorprüfung unterzogen und gewisse Aenderungen und Ergän zungen empfohlen. Der Plan und die Vorschriften wurden darauf vor der Auflage entsprechend überarbeitet. Dabei h2t sich für das neu eingeführte Gebiet P eine Lücke bezüglich Gewässer schutzvorschriften ergeben: Art. 15 Abs. 1 der Sonderbauvor schriften gilt ebenso für das Gebiet P wie für das Gebiet A. Da sich die betroffene Parzelle Nr. 161 im Eigentum des Kan tons befindet, steht der Ergänzung nach dem Auflageverfahren nichts im Wege. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Genehmigung des Quartierplans und der Sonderbauvorschriften auch in mate rieller Hinsicht nichts entgegensteht. Gestützt auf Art. 111 Abs. 3 und Art. 124 Abs. 3 EG zum ZGB beantragt die Baudirektion, der Quartierplan Grund und die Sonderbauvorschriften seien un ter dem Hinweis, dass Art. 15 Abs. 1 auch auf das Gebiet P an wendbar sei, zu genehmigen.
-2Beschluss:
Zustimmung zum Antrag der Baudirektion.
Amtsblatt.
Auszug an
Landarnmannamt Baudirektion Kantonales Planungsamt (2 Expl.) * Kantonale Bauverwaltung (4 Expl.) * Gemeinderat Walzenhausen (2 �xpl.) * *Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk und Quartierrichtplan
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i'm Auftrag des Regiemngsr21foSi Der Ratschreiber: