Quartierplan Im Grund

Piano d'utilizzazione · Walzenhausen

Documento

Tipo
Piano d'utilizzazione
Comune
Walzenhausen
Cantone
Appenzello Esterno
Livello
Comune
Approvato da
Regierungsrat
Adottato
19 ott 1982
In vigore dal
19 ott 1982

Carta

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CH73_19_GE_Quartierplan Grund.pdfApri in una nuova scheda

Testo

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES VON APPENZELL A.RH.

19. Oktober 1982 lu

Gemeinde Walzenhausen; Genehmigung des Quartierplans Grund Dem Bericht der Baudirektion vom 4, Oktober 1982 ist zu ent­ nehmen: Mit Schreiben vom 1. September 1982 ersucht der Gemeinderat Walzenhausen um die regierungsrätliche Genehmigung des Quar­ tierplans Grund. Der Plan wurde vom 7. Juli bis 6. August 1982 öffentlich auf­ gelegt. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Der Erlass des Planes erfolgte gemäss dem im EG zum ZGB ge­ regelten Verfahren. Damit steht der regierungsrätlichen Ge­ nehmigung in formeller Hinsicht nichts entgegen. In materieller Hinsicht hat das Planungsamt in Zusammenarbeit mit dem Kantonsingenieur und der Fachstelle für Gewässerschutz den Quartierplan und die Sonderbauvorschriften einer eingehen­ den Vorprüfung unterzogen und gewisse Aenderungen und Ergän­ zungen empfohlen. Der Plan und die Vorschriften wurden darauf vor der Auflage entsprechend überarbeitet. Dabei h2t sich für das neu eingeführte Gebiet P eine Lücke bezüglich Gewässer­ schutzvorschriften ergeben: Art. 15 Abs. 1 der Sonderbauvor­ schriften gilt ebenso für das Gebiet P wie für das Gebiet A. Da sich die betroffene Parzelle Nr. 161 im Eigentum des Kan­ tons befindet, steht der Ergänzung nach dem Auflageverfahren nichts im Wege. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Genehmigung des Quartierplans und der Sonderbauvorschriften auch in mate­ rieller Hinsicht nichts entgegensteht. Gestützt auf Art. 111 Abs. 3 und Art. 124 Abs. 3 EG zum ZGB beantragt die Baudirektion, der Quartierplan Grund und die Sonderbauvorschriften seien un­ ter dem Hinweis, dass Art. 15 Abs. 1 auch auf das Gebiet P an­ wendbar sei, zu genehmigen.

-2Beschluss:

Zustimmung zum Antrag der Baudirektion.

Amtsblatt.

Auszug an

Landarnmannamt Baudirektion Kantonales Planungsamt (2 Expl.) * Kantonale Bauverwaltung (4 Expl.) * Gemeinderat Walzenhausen (2 �xpl.) * *Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk und Quartierrichtplan

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