6_Q_25_ Quartierplan Neumattbünte

Piano d'utilizzazione speciale · Arlesheim

Documento

Numero
1101
Tipo
Piano d'utilizzazione speciale
Sottotipo
Piano di quartiere
Comune
Arlesheim
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
16 ago 2016
In vigore dal
16 ago 2016

Carta

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File

RRB_1101_20160816_anonym.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Gemeinde Arlesheim

Kanton Basel-Landschaft

EXEMPLAR AMT TÜn RAUMPLANUN G

06/ 0R/ 2s/ 0

Quartierplanung " Neumattbünte"

Q ua rtierp I an- Reg lement

lm pressum Ersteller

Stierli + Ruggli lngenieure + Raumplaner AG Unterdorßtrasse 38, Postfach 4415 Lausen 061 /926 84 30

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www.stierli-ruggli.ch inf o @ stierli-ruggli.ch Bearbeitung

Ralph Christen

Datei-Name

060 1 7_Reg0 1 _Genehmi gungseingabe.docx

Gemeinde Arlesheim

Quartierplanung "Neumattbünte"

i

ln haltsverzeich

nis

Erlass

s1

Zweck und Ziele der Quartierplanung

s2

Geltungsbereich ...........

s3

Bebauung

s4 s5 s6 s7 s8 ss

Art und Mass der Nutzung......

s 10

Realisierung

s 11

Ausnahmen und Abweichungen........

s 12

Schlussbestimmungen

Gestaltung der Bauten Nutzung und Gestaltung des Aussenraumes....

Erschliessung und Parkierung........... Energieeffizienz ........... Lärmschutz

Beschlüsse und Genehmigung .........

Quartierplan-Reglement

Quartierplanung " Neumattbünte"

Gemeinde Arlesheim

Erlass Die Einwohnergemeinde Arlesheim erlässt - gestützt auf $$ 2 - 7 und SS 37 ff. des Raum-

planungs- und Baugesetzes (RBG) vom L Januar 1998 - die Quartierplan-Vorschriften "Neumattbünte". Diese Quartierplan-Vorschriften bestehen aus dem Quartierplan-Reglement und dem Quartierplan (Situation und Schnitt, 1:500). Massgebende übergeordnete Gesetzgebungen (Kanton, Bund) sind zu beachten und wer-

den in diesem Quartierplan-Reglement nicht speziell erwähnt.

S

1

Zweck und Ziele der Quartierplanung

Zweck

Der Quartierplan "Neumattbünte" bezweckt eine geordnete haushälterische Nutzung des Bodens und die planerische Sicherstellung einer Wohnüberbauung unter Beachtung der

speziellen Lage und Umgebung gemäss den Zielsetzungen nach $ 1 Abs. 2.

'

Ziele

Mit dieser Quartierplanung werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:

a) Sicherstellung einer quartierverträglichen Siedlungsverdichtung auf der Grundlage eines Bebauungs- und Aussenraumkonzeptes;

b) Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Wohnüberbauung, welche sich gut in die vorhandene Topografie und in das benachbarte Siedlungsgebiet einpasst;

c) Ausbildung einer städtebaulichen Einheit für Neubauten mit ästhetischem Gesamteindruck durch Abstimmung von Architektur, Farbe und Materialien der Baukörper aufeinander;

d) Sicherstellung einer energieeffizienten Bauweise; e) Ausbildung einer naturnahen Aussenraumgestaltung;

f) Erhaltung der Baumbepflanzung im Umfeld der bestehenden Villa sowie ergänzende Baumpflanzung zur Ausbildung eines Grüngürtels.

S

2

Geltungsbereich

Geltungsbereich Die Quartierplan-Vorschriften gelten für das Areal innerhalb des Quartierplan-Perimeters.

Planelemente ausserhalb des Quartierplan-Perimeters haben lediglich orientierenden Charakter.

S

Hauptbauten

3

Bebauung

t E" dürf"n nur Hauptbauten in den im Quartierplan (Situation und Schnitt, 1:500) dafür definierten Baubereichen erstellt werden.

Baubereiche für

Die Baubereiche der Hauptbauten im Quartierplan (Situation und Schnitt, 1:500) begren-

Hauptbauten

zen Lage, Grösse, Höhe und Geschossigkeit der zulässigen Hauptbauten. Von den definierten Baubereichsbegrenzungen darf maximal um 0.5 m abgewichen werden. Sie bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates. Messweise der Gebäudehöhe

Die Gebäudehöhe für die Baubereiche der Hauptbauten wird gemessen bis Oberkante des fertigen Dachrandes bzw. des fertigen Dachfirstes. Die Definition der Gebäudehöhe erfolgt mittels Angabe in Meter über Meer (m ü. M.).

Quartierplan-Reglement

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Gemeinde Arlesheim

Quartierplanung

4

unterirdische Bauten

"

Neumattbünte"

Lage und Grösse der unterirdischen Bauten sind im Quartierplan (Situation und Schnitt, 1:500) festgelegt. Verschiebungen und Grössenänderungen sind zulässig, wenn sie nach aussen nicht nachteilig in Erscheinung treten und wenn das städtebauliche, aussenräumliche und erschliessungsmässige Gesamtkonzept dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Nebenbauten

Als Nebenbauten gelten eingeschossige und unbeheiãe Bauten wie überdachte Velounterstände, Einstellhallen-Liftausgänge, Schöpfe, Geråi,tehäuschen, überdachte Sitzplätze u. dgl.

Nebenbauten sind im Quartierplan (Situation und Schnitt, 1:500), mit Ausnahme eines Standortbereiches für einen Einstellhallen-Liftausgang, nicht festgelegt.

Weitere Nebenbauten können in Beachtung der Baulinien bzw. $ 54 RBV und von $ 57 RBV sowie den Bestimmungen zum Nutzungsmass gemäss $ 4 und den Bestimmungen zum Aussenraum gemäss $ 6 im Areal der Quartierplanung platziert werden.

S

4

Art und Mass der Nutzung

Nutzungsaft

Fur das Quartierplan-Areal gilt die Wohnnutzung gemäss S 21 Abs. 1 RBG. 2

Definition der baulichen Nutzung

Das Mass der baulichen Nutzung wird mittels der Bruttogeschossfläche (BGF) gemäss $ 49 Abs. 2 und 3 RBV festgelegt.

nicht zur Nutztläche

Nicht zur Bruttogeschossfläche (BGF) werden gerechnet:

zählend

a) unterirdische Bauten bzw. Untergeschossflächen/Sockelgeschossflächen; b) innerhalb der Bauten angeordnete unbeheizte Erschliessungsflächen samt der dazugehörenden Erschliessungsanlagen (Treppen- und Liftanlagen);

c) mindestens einseitig offene Balkone, Loggias, Terrassen und Pergolen; d) ausserhalb der Bauten liegende Bauteile wie Treppen, Stützmauern, Lichtschächte, Überdachungen, Dachvorsprünge, Rampenanlagen, überdachte Zugangsbereiche u. dgl.;

e) Nebenbauten gemäss $ 3 Abs. 5. 4

Nutzungsmass

a) Nutzungsmass Baubereich (BGF): - Baubereich 1 (bestehende Villa):

2: 3: - Baubereich 4:

600 m2

- Baubereich

1'350 m2

- Baubereich

750 mz

b) Nutzungsmass für Nebenbauten:

750 m2 150 m2

Spielgeräte und ungedeckte Sitzgelegenheiten werden nicht zum Nutzungsmass für Nebenbauten gezählt.

S

5

Gestaltung der Bauten

Gestaltung allgemein

Materialien, Farbgebung und Architektur sind auch bei späteren Sanierungen sorgfältig aufeinander abzustimmen, damit ein ästhetisch ansprechender Gesamteindruck und eine gute Einpassung an das benachbarte Siedlungsgebiet entstehen. Farbgebung und Materialisierung sind in Absprache mit dem Gemeinderat zu definieren.

Gestaltung Hauptbauten in den Baubereichen 2,3 u. 4

Quartierplan-Reglement

2

Die Hauptbauten in den Baubereichen 2, 3 und 4 sind hinsichtlich der Gestaltung und Materialisierung der Fassaden als Einheit auszubilden.

Seite 2

Quartierplanung "Neumattbünte"

Gemeinde Arlesheim

Die Hauptbauten der Baubereiche 2, 3 und 4 sind mit einem Flachdach zu erstellen. Nicht für Wohnzwecke verwendete Hauptdachflächen haben ökologische Funktionen zu erfüllen (2. B. eltensive Begrünung, Nutzung von Sonnenenergie oder Äfrntiches). Zur Belichtung von Räumen unter dem Flachdach sind Dacheinschnitte, verglaste Öffnungen, Oberlichter u. dgl. gestattet.

t

Dachgestaltung Nebenbauten

B"i den Nebenbauten ist die Dachform frei. Jedoch muss die Dachform bei gleichen Arten von Nebenbauten einheitlich sein.

4-

Sonnen-, W¡tterungsund S¡chtschutzelemente

Die Gestaltung von Sonnen-, Witterungs- und Sichtschutzelementen (Sitzplatz-Uberdach-

ungen, Vordächer, Markisen, Verglasungen, Trennelemente u. dgl.) muss für die Hauptbauten in den Baubereichen 2, 3 und 4 einheitlich erfolgen. Eine nachträgliche Erstellung von einzelnen oder mehreren Elementen kann nur auf der Grundlage eines Gestaltungskonzeptes vorgenommen werden. Das Gestaltungskonzept bedarf der Zustimmung des Gemeinderates.

5 Technische Einrichtungen wie Entlüftungsbauteile, Liftüberbauten, u. dgl. können die Dä-

techn. Einrichtungen

cher der Hauptbauten überragen, auch wenn die zulässige Gebäudehöhe dadurch überschritten wird. Liftüberbauten müssen bei den Flachdachbauten um das Mass ihrer Überhöhung von der Fassadenflucht zurückversetzt werden.

ln oder an der Fassade erforderlich platzierte Einrichtungen sind in die Fassadengestaltung zu integrieren.

S

6

Nutzung und Gestaltung des Aussenraumes ,1

Die Nutzung des Aussenraumes wird durch den Quartierplan (Situation und Schnitt,

Gliederung des

Aussenraumes

1:500) festgelegt.

Die Konkretisierung der Aussenraumgestaltung erfolgt in Absprache mit dem Gemeinderat vor Eingabe des Baugesuches. Für die Konkretisierung des Aussenraums sind die nachfolgenden Bestimmungen massgebend. Grünraum

'

D", Grünraum soll mit verschiedenen Bepflanzungselementen (2.8. Sträucher, Einzelbäume, Baumgruppen) naturnah gestaltet werden. Der Grünraum ist gemäss Quartierplan

dctrc ErwlgunEen RRB

(Situation und Schnitt, 1:500) unterteilt in einen Grüngürtel und einen lnnenbereich.

Der Grüngürtel ist zur Ausbildung eines Randbereiches mit einer dichteren Anordnung

von Bepflanzungselementen zu gestalten. Der lnnenbereich ist mit locker und punktuell angeordneten Bepflanzungselementen zu gestalten. lm Grünraum sind Spiel- und Aufenthaltsflächen mit entsprechenden Einrichtungen (Sitzgelegenheiten, Brunnen, Spielgeräte, Grilleinrichtungen u. dgl.) für die Bewohnerschaft zulässig. Erstellung Spiel- und Aufenthaltsflächen

3

Spiel- und Aufenthaltsflächen mit den entsprechenden Einrichtungen müssen mit der Re-

alisierung der Quartierplanung erstellt werden. lm Quartierplan (Situation und Schnitt, 1:500) ist ein Standortbereich für Gemeinschaftseinrichtungen

ausgewiesen. Die Ausstat-

tung der Einrichtungen er{olgt in Absprache mit dem Gemeinderat vor Eingabe des Baugesuches.

Quartierplan-Reglement

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Gemeinde Arlesheim

Standotte Nebenbau-

Quartierplanung

4

ten und Entsorgungs-

"

Neumattbünte"

Nebenbauten (2. B. Veloabstellanlage) sowie Entsorgungseinr¡chtungen (2.8. Abfallsammelstelle, Kompostierstellen) müssen an zweckmässigen Standoden, platziert werden.

einrichtungen

Zur Abfallentsorgung ist ein Standortbereich im Quartierplan (Situation und Schnitt, 1:500)

ausgewiesen. Weitere Standorte sind in Absprache mit dem Gemeinderat vor Eingabe des Baugesuches festzulegen. Bepflanzung

Für die Bepflanzung gelten folgende Grundsätze:

a) Venvendung von standortheimischen Arten (Bäume, Sträucher etc.) gemäss Pflanzenliste der Gemeinde.

b) Erhaltung der bestehenden Baumbepflanzung (gemäss Quartierplan, Situation und Schnitte, 1:500). Bei Entfernung von erhaltenswerten Bäumen sind Ersatzpflanzungen

vorzunehmen.

c) Die im Quartierplan (Situation und Schnitt, 1:500) ausgewiesenen Grünflächen sind zu begrünen.

d) Ausbildung eines Grüngürtels (gemäss Quartierplan, Situation und Schnitte, 1:500) mit Bäumen und Sträuchern. Bei der Anordnung von Bäumen ist die dereinstige Baumgrösse gegenüber den Hauptbauten zu berücksichtigen.

e) Entlang der Neumattstrasse ist eine Bepflanzung mit Sträuchern u. dgl. vorzunehmen. Aufschüttungen und Abgrabungen

6

Aufschüttungen und Abgrabungen sowie die Erstellung von Stützmauern sind im Rahmen des dem Quartierplan (Situation und Schnitt, 1:500) zugrunde liegenden Bebauungs- und Aussen raumkonzept gestattet.

Einfriedung

7

Das Quartierplan-Areal ist mit einer gemauenen Einfriedung zu umschliessen. Davon aus-

genommen sind die im Quartierplan (Situation und Schnitt, 1'500) definierten Zugangsbereiche.

Einfriedungen entlang der Neumattstrasse dürfen eine Höhe von 1.2 m (exkl. Absturzsicherung) ab Strassenniveau nicht überschreiten. Die restlichen Einfriedungen haben sich an der Höhe und dem Charakter der bestehenden Einfriedungen zu orientieren. Wege und Plätze

I

Wege und Plätze sind soweit technisch möglich und sinnvoll, mit wasserdurchlässigen Materialien zu gestalten.

Nachweis zur Aussenraumgestaltung

9

lm Rahmen des Baugesuchvedahrens ist mittels eines Umgebungsplans (mindestens im Massstab 1:200) der Nachweis zu erbringen, dass die Vorgaben der Quartierplan-Vorschriften zur Gestaltung des Aussenraums eingehalten werden. Dieser Nachweis beinhaltet bzw. stellt dar:

a) bestehendes und neu gestaltetes Terrain; b) Lage, Dimensionierung und Materialisierung aller geplanten baulichen Elemente und Anlagen im Aussenraum (Erschliessungs- und Platzflächen, oberirdische Parkierungs-

anlagen, Einfriedungsmauern, Spiel- und Aufenthaltsflächen mit den entsprechenden Einrichtungen, Nebenbauten sowie Entsorgungseinrichtungen u. dgl.);

c) Gestaltung der Grünflächen sowie Art und Lage von Bepflanzungen gemäss Pflanzenliste der Gemeinde;

d) Baumkataster (bestehende und neue Baumstandorte, mit Darstellung der erhaltenswerten Bäumen).

Quartierplan-Reglement

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Quartierplanung "Neumattbünte"

Gemeinde Arlesheim

S

7

Erschliessung und Park¡erung

MIV-Erschliessung

t Di" MIV-Erschliessung erfolgt über die Neumattstrasse.

Notzulahn

2

-

Die Notzufahrt (Feuerwehr) für die Baubereiche 1 und 2 erfolgt gemäss Quartierplan (Si-

tuation und Schnitt, 1:500) über eine neue Geleiseübedahrt in nördlich versetzter Lage

dchc EruvlgunEcn ßRø

zur Tramhaltestelle. Für die Baubereiche 3 und 4 erfolgt die Notzufahrt durch die Neumattstrasse.

t

interne Erschliessung und Parkierung

Di" interne Erschliessung wird im Quartierplan (Situation und Schnitt, 1:500) festgelegf. Die Parkierung erfolgt vollständig in der unterirdischen Einstellhalle. Die Besucherparkplätze in der unterirdischen Einstellhalle sind so anzuordnen, dass diese dauernd offen zugänglich sind.

4

Verbreiterung Fussweg entlang Parzelle

Die Fusswegverbindung von der Neumattstrasse zur Tramhaltestelle "Baselstrasse" ist durchgehend entlang des Quartierplan-Areals um mindestens 1.0 m zu verbreitern.

Nr.792

- Die Vermietung von Parkplätzen an Dritte ist nur gestattet, wenn der Parkierungsbedarf

5

Parkplatz-Vermietung

der Quartierplan-Überbauung nachweislich gedeckt ist. Besucherparkplätze dürfen weder fest vermietet noch dauernd belegt werden.

S

I

Energieeffizienz

t B"i der Wärmeerzeugung sind umweltfreundliche und energiesparende bzw. energieeffi-

Energiekonzept für Wärmeerzeugung

ziente Konzepte vorzusehen. Das Konzept ist vor Einreichung des Baugesuches dem Gemeinderat und dem Kanton zur Prüfung einzureichen.

2

MINERGIE-P

Für neue Hauptbauten gelten die Anforderungen des MINERGIE-P-Standards oder vergleichbare Standards zur baulichen Energieeffizienz als Zielgrössen. Mit dem Baugesuch sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen.

S

E mpt i nd I ichke ¡ts stuf e

9

Lärmschutz Für das Quartierplan-Areal gilt die Empfindlichkeitsstufe (ES) ll

S Etappierung

10 Realisierung Die Realisierung kann als Einheit oder in Etappen erfolgen. Sofern die Quartierplan-Über-

bauung in Etappen realisiert wird, sind die entsprechenden Ergänzungsanlagen wie Zufahrten, Wege, Abstellplätze, Frei- und Spielflächen sowie Ver- und Entsorgungsanlagen

etc. so auszulegen, dass der Bedarf der jeweiligen Etappe gedeckt ist und die spätere Realisierung der Gesamtüberbauung gewährleistet bleibt. Etstellung und Unterhalt

Alle Erschliessungs- und Parkierungsanlagen sowie Grünflächen, Bepflanzungen und Aussenraum-Einrichtungen innerhalb des Quartierplan-Perimeters sind durch die jeweiligen Grundeigentümerinnen und -eigentumer resp. Berechtigten zu erstellen und zu unterhalten.

Parzellenmutat¡onen

Spätere Parzellenmutationen sind zulässig, sofern Zielsetzung, Verwirklichung und Funktionalität der Quartierplanung gewährleistet bleiben.

Quartierplan-Reglement

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Gemeinde Arlesheim

Quartierplanung "Neumattbünte"

S

11 Ausnahmen und Abweichungen

Ausnahmen

ln Abwägung öffentlicher und privater lnteressen sowie in Wtirdigung der besonderen Um-

stände des Einzelfalls kann die Baubewilligungsbehörde auf Antrag des Gemeinderates Ausnahmen von diesen Quadierplan-Vorschriften gewähren. Vonussetzung für Ausnahmen

Für die Gewährung von Ausnahmen ist Voraussetzung, dass kein Widerspruch zum Zweck und den Zielsetzungen der Quaftierplanung gemäss $ 1 vorliegt. Die durch den Quartierplan {Situation und Schnitt, 1:500) definierte Gesamtkonzeption betreffend Überbauung, Aussenraum, Erschliessung und Parkierung darf durch die Ausnahmen nicht be-

einträchtigt werden. 3

Abweichungen

Grössere Abweichungen von der im Quaftierplan (Situation und Schnitt, 1:500) definierten

Gesamtkonzeption dürfen nur aufgrund einer Mutation der Quartierplan-Vorschriften erfolgen.

S12 Schlussbestimmungen Überwachung des Vollzugs

Der Gemeinderat überwacht die Anwendung der Quartierplan-Vorschriften. Das Baubewilligungsverfahren gemäss S 120 Íf. RBG bzw. $ 86 ff. RBV bleibt vorbehalten.

Inkrafttreten

Die Quartierplan-Vorschriften "Neumattbünte" treten mit der Genehmigung durch den Re-

gierungsrat in Kraft. Mit der lnkraftsetzung werden die bisherigen Zonenvorschriften Siedlung der Gemeinde Arlesheim im Bereich des Quartierplan-Perimeters aufgehoben.

Quartierplan-Reglement

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Quartierplanung "Neumattbiinte"

Gemeinde Arlesheim

Beschlüsse und Genehmigung GEMEINDE Beschluss des Gemeinderates:

3. März 2015

Beschluss der Gemeindeversammlung:

24. Juni 2015

Referendumsf rist:

25. Juni -24. Juli2O15

Urnenabstimmung: Publikation der Auflage im Amtsblatt Nr

7. Januar2016

Auflagefrist:

7. Januar- 5. Februar 2016

Namens des Gemeinderates Der Gemeindepräsident:

Der Leiter Gemeindeveruvaltung

M Karl -Hei nz Zel ler-Zanol ari

Thomas Rudin

KANTON Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt mit Beschruss N,. Á./Il¿.Å.uo' ........1..6... 4U0,.. 2.0t6.. . Publikation des Regierungsratsbeschlusses im Amrsbrart ru,.

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Der Landschreiber

Der Landschreiber:

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Quartierplan-Reglement

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