06/QP/1/0_Untere Weiden
Linee d'arretramento · Arlesheim
Documento
- Numero
- 2713
- Tipo
- Linee d'arretramento
- Sottotipo
- Linee d'arretramento
- Comune
- Arlesheim
- Cantone
- Basilea Campagna
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 5 set 1972
- In vigore dal
- 5 set 1972
Carta
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File
RRB_2713_19720905.pdfApri in una nuova scheda
Testo
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4,71 - 50000 -18
Nr.
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft 2713 5. September 1972
vom
Gemeinde Arleshein, Quartierplanung "Untere Weiden"
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim hat am 31. Mai 1972 den Quartierplan "Untere Weiden", bestehend aus Quartierplan und dazugehörendem Reglement beschlossen. Der Quartierplan unfasst ein Areal von 34'005 m2. Vorgesehen sind Lagergebäude und Werkstätten, Betriebsdienste, Kantine und Personalwohnungen der PTT, sowie die entsprechenden ober- und unterirdischen Parkflächen.
B. Die öffentliche Auflage für die Quartierplanung fand vom 12. Juni bis 12. Juli 1972 statt. Die Publikation erfolgt im Amtsblatt Nr. 23 vom 8. Juni 1972 und in "Wochenblatt für das Birseck und Dorneck" von 9. Juni 1972. Der Grundeigentümer und die Anstösser wurden mittels eingeschr\ebenen Briefes vom 8. Juni 1972 (Postauittung) auf die Planauflage aufmerksam gemacht. Innert der Auflagefrist sind
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keine Einsprachen eingegangen,
C. Mit Schreiben vom 23. August 1972 ersucht der Gemeinderat Arlesheim um die regierungsrätliche Genehmigung des Gemeindeversamnlungsbeschlusses,
Der Regierungsrat zieht in Erwägung: I,
Die der Genehmigung vorausgehende UVeberprüfungsbefugnis beschränkt sich laut $ 3 Absatz 2 des Baugesetzes auf die Rechtmässigkeit und auf eine Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung.
II.
Unter dieser Einschränkung hat die Kontrolle der beschlossenen Quartierplanung folgendes ergeben; j l. Die formell-rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung des Gemeindeversammlungsbeschlusses sind erfüllt. 2. In materiell-rechtlicher Hinsicht ist gegen die be-
schlossene Quärtierplanung nichts einzuwenden.
3. Die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung ergibt ebenfalls keinerlei Einwände gegen den Quar-
tierplan "Untere Weiden",
s//: 2.
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Gestüizt auf $ 3 Absatz 2 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 wird der von der Einwohnergemeindeversammlung Arleshein am 3L. Mai 1972 beschlossene Quartierplan "Untere Weiden", bestehend aus Quartierplan und dazugehörenden Reglement genehmigt und damit allgeneinverbindlich erklärt. Gleichzeitig werden für das betreffende Gebiet die bisherigen Zonenvorschriften aufgehoben.
Massgebend sind die mit den Inventarnumnern 6/ap/1/0 (Quartierplan), 6/OR/1L/O (Reglement) und 6/ZP/1/3 (Zonenplanänderung) versehenen Quartierpläne und Reglemente,
Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses sind gestützt auf $ 23 des Geschäftsreglementes für den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft in Amtsblatt zu veröffentlichen.
Mitteilung an Kreistelefondirektion Basel, vertreten durch
H. Bühler, Kreistelefondirektor, Wallstrasse 22, Basel
Gemeinderat Arlesheim (3)
Grundbuchant Arlesheim
Landeskanzlei
Tiefbauamt
Regionalplanungsstelle beider Basel (2) Baupolizeiamt (2)
Planungsant (4)
Baudirektion (2)
Der Landschreiber:
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