06/QP/9/0_Ita Wegmann Klinik

Linee d'arretramento · Arlesheim · Abrogato il 4 lug 2017

Documento

Numero
1469
Tipo
Linee d'arretramento
Sottotipo
Linee d'arretramento
Comune
Arlesheim
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
3 mag 1988
In vigore dal
3 mag 1988
Abrogato
4 lug 2017

Carta

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File

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Testo

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 1469 vom 3. Mai 1988

Gemeinde Arlesheim, Quartierplanung "Ita Wegman Klinik"

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim hat am 23. September 1987 die Quartierplanung "Ita Wegman Klinik", bestehend aus dem Quartierplan-Reglement und dem Quartierplan beschlossen. Alle im Widerspruch zu den Quartierplan-Vorschriften stehenden frühreren Vorschriften wurden für das betreffende Gebiet aufgehoben.

B. Die öffentliche Auflage fand vom 13. November 1987 bis

14. Dezember 1987 statt. Sie wurde durch Publikationen im Amtsblatt Nr. 45 vom 12. November 1987 und im Wochenblatt für das Birseck und Dorneck bekanntgegeben. Die betroffenen aus-

wärtigen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief

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benachrichtigt. Herr und Frau T. Düblin-Kraaz, Kirschweg 5,

4144 Arlesheim haben eine Einsprache eingereicht. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Verständigungsverhandlungen

wurde die Einsprache mit Schreiben vom 12. Februar 1988 zu-

rückgezogen. Es wurde ein Dienstbarkeitsvertrag am 29. Januar

1988 von den Vertragsparteien unterzeichnet.

C. Mit Schreiben vom 10. März 1988 ersucht der Gemeinderat Arlesheim um die regierungsrätliche Genehmigung der Quartierplanung "Ita Wegman Klinik". Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und auf die nachfolgenden Erwägungen verwiesen.

Der Regierungsrat zieht in Erwägung:

Das kantonale Baugesetz vom 15. Juni 1967 gibt den Gemeinden gemäss S 4 die Befugnis, Quartierpläne sowie die dazugehörenden Reglementsbestimmungen zu erlassen. Diese Quartierplan-

Vorschriften erwachsen jedoch erst mit der regierungsrätlichen Genehmigung in Rechtskraft. Laut 5 3, Absatz 2 des Baugesetzes beschränkt sich dabei die der Genehmigung vorausgehende Prüfung des Einwohnergemeindeversammlungsbeschlusses auf die Rechtmässigkeitskontrolle und auf eine Ermessens-

kontrolle aus Gründen der Regionalplanung. II.

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen hat die Prüfung der Quartierplan-Vorschriften "Ita Wegman Klinik"

folgendes ergeben:

1. Rechtmässigkeitskontrolle Sowohl formell-rechtlich als auch materiell-rechtlich sind

die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt.

Die Forderungen im Rahmen der Vorprüfung des Amtes für Ortsund Regionalplanung konnten teilweise Berücksichtigung finden. Der Regierungsrat hält an dieser Stelle fest, dass die Grenzabstandspolygone der zu erstellenden Gebäude die Parzellengrenzen nicht überschreiten dürfen. Im weiteren sollte das letzte Wort von Punkt 8.1 Quartierplan-Reglement korrekter-

weise "beantragen" heissen.

2. Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung

Keine Bemerkungen.

://: 1. Gestützt auf 8 3, Absatz 2 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 wird die von der Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim am 23. September 1987 beschlossene Quartierplanung "Ita Wegman Klinik" bestehend aus dem Quartierplan und dem Quartierplan-Reglement - im Sinne der Erwägungen - genehmigt und damit all-

gemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 6/Q0P/9/0 [Quartierplan] und 6/QR/9/0 [Quartierplan-Reglement] versehenen Exemplare des Planes und des Reglementes.

3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses sind gestützt auf S 23 des Geschäftsreglementes für den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Mitteilung an Gemeinderat Arlesheim, 4144 Arlesheim

Vischer + Weber + Ritter, Architekten SIA, Nees + Beutler, Architekten BSA, Heuberg 16, 4051 Basel

Landeskanzlei [Amtsblatt]

Tiefbauamt

Amt für Liegenschaftsverkehr Bauinspektorat [2]

Amt für Orts- und Regionalplanung [7] Bau- und Landwirtschaftsdirektion [2]

Der Landschreiber:

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