22/QP/1/0_Quartierplanung Kammermatten Baulinie

Linee d'arretramento · Ettingen

Documento

Numero
1699
Tipo
Linee d'arretramento
Sottotipo
Linee d'arretramento
Comune
Ettingen
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
21 mag 1974
In vigore dal
21 mag 1974

Carta

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File

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Testo

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

N 1699 vom 27, Mai 1974

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Ettingen hat am 10. Dezember 197% der Quartierplanung "Kamnermatten" — bestehend aus Quartierplan und Reglement - zugestimmt. Gleichzeitig wurde für das betroffene Gebiet die Aufhebung aller im Widerspruch zur Quartierplanung stehenden Zonenvorschrifien be-

schlossen. Die Quartierplanung "Kammermatten" liegt im nördlichen

Teil des Baugebietes von Ettingen, westlich der Therwilerstrasse und umfasst ein Areal von 41'896 m2, Aufgrund einer Ausnützungsziffer von 60% ergibt sich eine vorwiegend dem Wohnen dienende Nutzfläche von 25'136 m2. Sie verteilt sich auf mehrere - horizontal und vertikal gestaffelte - max. 5=geschossige Mehrfanilienhäuser sowie auf drei 1l0=-geschossige Hochbauten. Im Zentrum des Quartiers ist ein erdgeschossiges Gemeinschaftsgebäude und ein Kindergarten vorgesehen. Die erforderlichen Parkierungsflächen werden mittels 233 unterirdischen und 146

oberirdischen Parkplätzen nachgewiesen.

B. Die öffentliche Planauflage wurde von 11. Januar bis 11. Februar 1974 durchgeführt und im Äntsblatt Nr. 1 vom 10. Januar 1974 und im "Birsigtal-Bote" vom 11. Januar 1974 bekanntgemacht. Die auswärtigen Crundeigentüner wurden mit eingeschriebenem Brief vom 10, Januar 1974 (Postquittung) auf die Auflage hingewiesen.

Innert der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.

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C. Mit Schreiben von 12. März 1974 ersucht der Gemeinderat Ettingen un die regierungsrätliche Genehmigung der Quartierplanung "Kammermatten".

Der Regierungsrat zieht in Erwägung:

I. Die der Genehmigung vorausgehende Ueberprüfung des Ge-

meindeversammlungsbeschlusses beschränkt sich laut $ 3 Absatz van 2 des Baugesetzes auf die Rechtmässigkeit und auf eine Er-

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messenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung. II.

Unter dieser einschränkenden Ueberprüfungsbefugnis hat die Kontrolle des Gemeindeversammlungsbeschlusses folgendes ergeben:

1. Rechtmässigkeitskontrolle

Durch den 2-Stundenschatten des Hochhauses (Bau Nr. 7) wird der in $ 17 der Vollziehungsverordnung zum Baugesetz geforderte Gebäudeabstand zum Baukörper Nr. 6 unterschritten. Gestützt auf $ 102 des Baugesetzes und $ 17, Absatz 4 der Vollziehungsverordnung ist der Regierungsrat jedoch bereit diese Abweichung zu gestatten,

2. Die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung gibt zu keinen Bemerkungen Anlass.

ı//: 1. Gestützt auf $ 3 Absatz 2 des kantonalen Baugesetzes wird die am 10. Dezember 1975 von der Einwohnergemeindeversammlung Ettingen beschlossene Quartierplanung "Kammermatten" - bestehend aus Quartierplan und Reglement - genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. Gleichzeitig werden für das betroffene Gebiet die bisherigen Zonenvorschriften - soweit sie im Widerspruch zur Quartierplanung stehen - aufgehoben,

2, Massgebend sind die mit den Inventarnummern 22/aPp/ı/O (Quartierplan), 22/aR/1/O (Quartierplanreglement) und 22/ZP/0/& (Zonenplanänderung versehenen Pläne und Reglemente.

3, Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses sind gestützt auf $ 23 des Geschäftsreglementes für den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Mitteilung an Gemeinderat Ettingen (3)

Kreisgeometerbüro Binningen, Weihermattstrasse 2, Binningen

Landeskanzlei

Vermessungsamt Bodenamt Regionalplanungsstelle Tiefbauamt Baupolizeiamt (2) Planungsant (6) Baudirektion (2)

Der Landschreiber:

Or

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