40/TZPS/7/0_Teilzonenplan Altmarkt, Parz. 1835

Gradi di sensibilità al rumore · Liestal

Documento

Numero
1121
Tipo
Gradi di sensibilità al rumore
Comune
Liestal
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
15 lug 2003
In vigore dal
15 lug 2003

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Liestal con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

RRB_1121_20030715.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Letto con il riconoscimento del testo da un file scansionato: può contenere errori.

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1121 vom 15. Juli 2003

Gemeinde Liestal, Teilzonenvorschriften "Altmarkt, Parz. 1835" und Mutation "Heidenloch, Parz. 1675" zum Zonenplan Siedlung

A. Der Einwohnerrat Liestal hat am 11. Dezember 2002 die Teilzonenvorschriften "Altmarkt, Parz. 1835" und die Mutation "Heidenloch, Parz. 1675" zum Zonenplan Siedlung (ZPS) beschlossen. Bei den Teilzonenvorschriften handelt es sich um die Umzonung einer Zone WG3 in eine ÖWA-Zone mit Zweckbestimmung "Erziehung, Schule, Heim". Bei der Mutation des ZPS im Gebiet Heidenloch handelt es sich um eine Umzonung einer ÖWA- Zone in eine Zone WG3 im Sinne einer Flächenkompensierung.

B. Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 8. Mai 2003 unterbreitet die Gemeinde Liestal den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Die rechtlichen Abklärungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ergaben Folgendes:

Die kantonalen Fachstellen hatten Gelegenheit, im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens zu den Plänen Stellung zu nehmen. Es kann dazu insbesondere auf den Prüfungsbericht des Amtes für Raumplanung vom 16. April 2002 verwiesen werden. Darin wird die Problematik bezüglich des Lärmschutzes geäussert und ein Lärmgutachten gefordert, das den Nachweis erbringt, dass die massgebenden Belastungsgrenzwerte, in diesem Fall die Immissionsgrenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) der entsprechenden Lärm- Empfindlichkeitsstufen eingehalten werden können. Mit dem Genehmigungsantrag wurde dieses Lärmgutachten eingereicht. Daraus ist ersichtlich, dass sowohl für die Parz. 1835, Pulverturm als auch für die Parz. 1675, Heidenloch die Immissionsgrenzwerte zum Teil weit überschritten werden. Aufgrund dieser Tatsache , weist der Regierungsrat mit Nachdruck darauf hin, dass eine Baubewilligung nur unter Einhaltung der Bestimmungen des Art. 31 der LSV erteilt werden kann.

Weiter wurde im Vorprüfungsbericht auf den Pulverturm, als Kulturdenkmal unter kantonalem Denkmalschutz hingewiesen. Es wurde der Einsitz der kantonalen Denkmalpflege in die Wettbewerbskommission, beim Architekturwettbewerb auf Parz. 1835 gefordert. Da diesbezüglich im Planungsbericht keine Aussage gemacht wird, weist der Regierungsrat auf die Notwendigkeit des Beizugs der kantonalen Denkmalpflege in Bezug auf Stellung und Abstand von Neubauten gegenüber dem Pulverturm hin.

Mostra tutto il testo

Im Weiteren konnte die Prüfung des Planungsbeschlusses mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Gestützt auf $ 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:

Ik 1. Die vom Einwohnerrat Liestal am 11. Dezember 2002 beschlossenen Teilzonenvorschriften "Altmarkt, Parz. 1835" und die Mutation "Heidenloch, Parz. 1675" zum

2

Zonenplan Siedlung" werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 40/TZPS/7/0/ und 40/TZRS/7TIO (Teilzonenvorschriften "Altmarkt, Parz. 1835"), 40/ZP$/1/52 (Teilzonenvorschriften "Altmarkt, Parz. 1835"), 40/ZPS/1/53 (Mutation "Heidenloch, Parz. 1675") und 40/ZRS/1/14 (Mutation "Heidenloch, Parz. 1675") versehenen Exemplare der PIäne.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:

- Stadtrat Liestal, 4410 Liestal

- Stadtbauamt Liestal, 4410 Liestal - Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil - Schenk AG, Amtshausgasse 5, 4410 Liestal

- Landeskanzlei (Publikation)

- Vermessungs- und Meliorationsamt - Amt für Umweltschutz und Energie - Amt für Liegenschaftsverkehr

- Bauinspektorat

- Tiefbauamt

- Amt für Raumplanung (14)

- Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Lardschreibers