73/BSP/12/0_Bau- und Strassenlinienplan Büntenackerweg
Linee d'arretramento · Ziefen
Documento
- Numero
- 3604
- Tipo
- Linee d'arretramento
- Sottotipo
- Linee d'arretramento
- Comune
- Ziefen
- Cantone
- Basilea Campagna
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 21 nov 1989
- In vigore dal
- 21 nov 1989
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Ziefen con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
RRB_3604_19891121.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Letto con il riconoscimento del testo da un file scansionato: può contenere errori.
“2 a7 mm
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 3604 vom 21. November 1989
Gemeinde Ziefen, Mutationen zum Zonenplan Siedlung "Bünten-
ackerweg und OeW-Zonen Brunnmatt", Bau- und Strassenlinienplan
"Büntenackerweg" unter gleichzeitiger Anpassung des Strassennetzplanes
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Ziefen hat am 26. Juni 1989 die Mutationen zum Zonenplan Siedlung "Büntenackerweg" und die Zweckbestimmung der Oew-Zone "Brunnmatt" sowie den Bau- und Strassenlinienplan "Büntenackerweg" beschlossen unter
gleichzeitiger Anpassung des Strassennetzplanes.
Mostra tutto il testo
B. Die öffentliche Planauflage ist am 1. September bis
30. September 1989 durchgeführt und im kantonalen Amtsblatt Nr. 34 vom 24. August 1989 sowie im Amtsanzeiger der Gemeinde Ziefen Nr. 8 vom August 1989 publiziert worden. Die betroffenen auswärtigen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief (Postquittung) vom 29. August 1989 benachrichtigt. Wäh-
rend der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.
©. Mit Schreiben vom 26. Oktober 1989 unterbreitet der Ge-
'meinderat Ziefen die Mutationen zum Zonenplan Siedlung und den
Bau- und Strassenlinienplan "Büntenackerweg" mit der Anpassung des Strassennetzplanes zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und auf die nach-
folgenden Erwägungen verwiesen,
Der Regierungsrat zieht in Erwägung:
Die Gemeinden sind gestützt auf $ 4 des kantonalen Baugesetzes
vom 15. Juni 1967 befugt, Zonenpläne und Bau- und Strassenli-
nienpläne aufzustellen. Gemäss $ 3 des Baugesetzes bedürfen die Bauvorschriften der Gemeinden - und darunter fallen auch die erwähnten Pläne - der Genehmigung des Regierungsrates. Die dem Genehmigungsentscheid vorausgehende Prüfung ist dabei auf eine Rechtmässigkeitskontrolle und auf eine Ermessenskontrolle
aus Gründen der Regionalplanung beschränkt. II.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen hat die
Prüfung folgendes ergeben:
1. Rechtmässigkeitskontrolle
Sowohl formell-rechtlich als auch materiell-rechtlich sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung grundsätzlich erfüllt. Die kantonale Vorprüfung durch das Amt für Orts- und Regionalplanung erfolgte mit schriftlicher Stellungnahme am 8. Februar und 11. Mai 1989. Den Empfehlungen des Kantons konnte die Ge-
meinde in der Folge weitgehend Rechnung tragen.
2. Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung
Keine Bemerkungen.
://: 1. Gestützt auf $ 3, Absatz 2 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammiung Ziefen vom 26. Juni 1989 betreffend - Mutation zum Zonenplan Siedlung "Zweckbestimmung
OeW-Zone Brunnmatt" - Mutation zum Zonenplan Siedlung "Büntenackerweg" - Mutation zum Strassennetzplan "Büntenackerweg" - Bau- und Strassenlinienplan "Büntenackerweg"
genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
Massgebend sind die mit den Inventarnummern 73/2P/1/15 (Zweckbestimmung, OeW-Zone Brunnnmatt), 73/ZP/1/16 (Mutation Zonenplan Siedlung "Büntenackerweg"), 73/SP/1/3 (Mutation Strassennetzplan "Büntenackerweg") sowie 73/BSP/12/0 (Bau- und Strassenlinienplan "Büntenackerweg") versehenen Planexen-
plare,
Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses sind gestützt auf $ 23 des Geschäftsreglementes für den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft im Amtsblatt
zu veröffentlichen.
Mitteilung an Gemeinderat Ziefen, 4417 Ziefen
Sutter, Ingenieur- und Planungsbüro, Im Hooland 10, 4424 Arboldswil
Kreisgeometerbüro Liestal/Waldenburg, Frenkendörferstrasse 20, 4410 Liestal
Landeskanzlei (Amtsblatt)
Amt für Liegenschaftsverkehr Vermessungsant
Bauinspektorat
Amt für Orts- und Regionalplanung (11)
Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber:
UA