34/ZPS/2/2_Mutation Zonenreglement Siedlung "Spezialzone Bodenacker"
Piano d'utilizzazione · Läufelfingen · Abrogato il 29 giu 2021
Documento
- Numero
- 936
- Tipo
- Piano d'utilizzazione
- Sottotipo
- Piano delle zone
- Comune
- Läufelfingen
- Cantone
- Basilea Campagna
- Livello
- Comune
- Autorità
- Gemeindeverwaltung
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 28 giu 2011
- In vigore dal
- 28 giu 2011
- Abrogato
- 29 giu 2021
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Läufelfingen con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
RRB936_20110628_OPGü_Läufelfingen-Mut_ZRS_Spezialzone Bodenacker_GK35639.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 936
28. Juni 2011
Gemeinde Läufelfingen, Mutation Zonenreglement Siedlung "Spezialzone Bodenacker" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Läufelfingen hat am 2. Dezember 2010 eine Änderung des Zonenreglementes Siedlung in der "Spezialzone Bodenacker" beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Ergänzung der bisherigen Zweckbestimmung als Tierfriedhof mit der Nutzung zur artgerechten Ausbildung von Tieren. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 27. April 2011 unterbreitet der Gemeinderat Läufelfingen den obgenannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Formell- und materiell-rechtlich sind die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass nach § 13 des Gesetzes über das Begräbniswesen vom 19. Oktober 1931 die Gemeinden besondere Beerdigungsreglemente und Friedhofordnungen zu erlassen haben, die der Genehmigung der Sanitätsdirektion bedürfen. Beschlussinstanz ist speziell für sogenannte Friedhofreglemente die Einwohnergemeindeversammlung, die dementsprechend auch Tierfriedhofreglemente zu erlassen hat. Im Weiteren wird im Sinne einer redaktionellen Korrektur im Titel in Klammern "Tierfriedhof" und "Ausbildung von Tieren" aufgeführt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:
1.
Die von der Einwohnergemeindeversammlung Läufelfingen am 2. Dezember 2010 beschlossene Mutation des Zonenreglementes Siedlung "Spezialzone Bodenacker" wird im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2.
Massgebend sind die mit den Inventarnummern 34/ZRS/2/2 und 34/ZPS/2/2 versehenen Exemplare des Mutationsreglementes.
Mostra tutto il testo
3.
Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: - Gemeinderat Läufelfingen, 4448 Läufelfingen - Landeskanzlei (Publikation) - Amt für Raumplanung (5) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der Landschreiber: W. Mundschin P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden E_L\Laeufelfingen\143 144 RRB_Einsprachen\RRB_OPGü_LäufelfingenMut_ZRS_Spezialzone Bodenacker_GK35639.doc