34/ZPS/2/2_Mutation Zonenreglement Siedlung "Spezialzone Bodenacker"

Piano d'utilizzazione · Läufelfingen · Abrogato il 29 giu 2021

Documento

Numero
936
Tipo
Piano d'utilizzazione
Sottotipo
Piano delle zone
Comune
Läufelfingen
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
28 giu 2011
In vigore dal
28 giu 2011
Abrogato
29 giu 2021

Carta

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File

RRB936_20110628_OPGü_Läufelfingen-Mut_ZRS_Spezialzone Bodenacker_GK35639.pdfApri in una nuova scheda

Testo

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 936

28. Juni 2011

Gemeinde Läufelfingen, Mutation Zonenreglement Siedlung "Spezialzone Bodenacker" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Läufelfingen hat am 2. Dezember 2010 eine Änderung des Zonenreglementes Siedlung in der "Spezialzone Bodenacker" beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Ergänzung der bisherigen Zweckbestimmung als Tierfriedhof mit der Nutzung zur artgerechten Ausbildung von Tieren. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 27. April 2011 unterbreitet der Gemeinderat Läufelfingen den obgenannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Formell- und materiell-rechtlich sind die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass nach § 13 des Gesetzes über das Begräbniswesen vom 19. Oktober 1931 die Gemeinden besondere Beerdigungsreglemente und Friedhofordnungen zu erlassen haben, die der Genehmigung der Sanitätsdirektion bedürfen. Beschlussinstanz ist speziell für sogenannte Friedhofreglemente die Einwohnergemeindeversammlung, die dementsprechend auch Tierfriedhofreglemente zu erlassen hat. Im Weiteren wird im Sinne einer redaktionellen Korrektur im Titel in Klammern "Tierfriedhof" und "Ausbildung von Tieren" aufgeführt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1.

Die von der Einwohnergemeindeversammlung Läufelfingen am 2. Dezember 2010 beschlossene Mutation des Zonenreglementes Siedlung "Spezialzone Bodenacker" wird im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2.

Massgebend sind die mit den Inventarnummern 34/ZRS/2/2 und 34/ZPS/2/2 versehenen Exemplare des Mutationsreglementes.

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3.

Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: - Gemeinderat Läufelfingen, 4448 Läufelfingen - Landeskanzlei (Publikation) - Amt für Raumplanung (5) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der Landschreiber: W. Mundschin P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden E_L\Laeufelfingen\143 144 RRB_Einsprachen\RRB_OPGü_LäufelfingenMut_ZRS_Spezialzone Bodenacker_GK35639.doc