44/QP/16/0_QP Kilchmatt lll

Linee d'arretramento · Muttenz

Documento

Numero
2324
Tipo
Linee d'arretramento
Sottotipo
Linee d'arretramento
Comune
Muttenz
Cantone
Basilea Campagna
Livello
Comune
Approvato da
RR
Adottato
20 set 1994
In vigore dal
20 set 1994

Carta

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File

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Testo

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kanton Basel-Landschaft

Nr. 2324 vom 20. September 1994

Gemeinde Muttenz, Quartierplanung "Kilchmatt III"

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Muttenz hat am 21. Juni 1994 die Quartierplanvorschriften "Kilchmatt III", bestehend aus dem Quartierplan und dem Quartierplanreglement, beschlossen. Als Richtlinien für die kubische und architektonische Gestaltung der Ueberbauung dienen das Modell 1 : 500 sowie der Anhang (Grundriss-Schema und Schnitte). Gleichzeitig wurden alle im Widerspruch zu den Quartierplanvorschriften stehenden früheren Vorschriften aufgehoben.

B. Die Öffentliche Auflage der Quartierplanvorschriften ist vom 11. Juli bis 9. August 1994 durchgeführt und im kantonalen Amtsblatt Nr. 27 vom 7. Juli 1994 sowie im Muttenzer Anzeiger Nr. 27 vom 8. Juli 1994 publiziert worden. Die betroffenen auswärtigen Grundeigentümer wurden zudem mit eingeschriebenem Brief auf die Auflage hingewiesen. Innert der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.

c. Mit Schreiben vom 17. August 1994 ersucht der Gemeinderat Muttenz um die regierungsrätliche Genehmigung der Quartierplanvorschriften "Kilchmatt III". Auf Wunsch der zuständigen Fachstelle wurde am 13. September 1994 ein Parkplatznachweis nachgereicht. Für weitere Einzelheiten wird auf den Akteninhalt und auf die nachfolgenden Erwägungen verwiesen.

Der Regierungsrat zieht in Erwägung:

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1. Die gesetzlichen Anforderungen an Quartierplanungen werden in $ 29, Absatz 1 des kantonalen Baugesetzes (BauG) umschrieben. Im Vordergrund steht dabei die Förderung wohnhygienisch, architektonisch und städtebaulich befriedigender Gesamtüberbauungen sowie die Sanierung bestehender Quartiere. Quartierpläne bezwecken ferner eine sinnvolle Erschliessung und Ausnützung des Baulandes in

nach Lage, Grösse und Gestaltung geeigneten Gebieten.

Für die architektonische und städtebauliche Prüfung solcher Planungen hat der Regierungsrat ein spezielles Fachgremium, die "Kantonale Fachkommission zur Beurteilung von Arealüberbauungen", eingesetzt. An ihrer Sitzung vom 2. Februar 1994 hat diese Kommission die Quartierplanung "Kilchmatt III" behandelt und mit gewissen Vorbehalten und Auflagen grundsätzlich gutgeheissen.

2. Die kantonale Vorprüfung durch das Amt für Orts- und Regionalplanung erfolgte mit Schreiben vom 18. April 1994. Den Forderungen und Empfehlungen des Kantons konnte in der Folge weitgehend Rechnung getragen werden.

3. In Bezug auf die detaillierte Gestaltung entlang der Prattelerstrasse wird der Gemeinderat gebeten, dem Tiefbauamt einen entsprechenden Umgebungsplan zur Bewilligung

vorzulegen,

4. In bezug auf Ziffer 6 des QP-Reglementes ist zu bemerken, dass der genannte Bericht zur "Beurteilung der Lärmbelastung" bzw. dessen Anhang revidiert worden ist. Daher gilt als Datum des Berichtes anstelle vom 15. März 1993 neu der 15. November 1993.

5. Soweit sich innerhalb des Quartieplan-Perimeters ge-

ringfügige Abweichungen in bezug auf die gesetzlichen

Grenz- und Gebäudeabstände ergeben, ist der Regierungsrat bereit, diese gestützt auf S 102, Absatz 1 BauG zu gestatten.

Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses beschliesst der Regierungsrat:

://: 1. Gestützt auf $ 3, Absatz 2 des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 werden die von der Einwohnergemeindeversammlung Muttenz am 21. Juni 1994 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Kilchmatt III", bestehend aus dem Quartierplan mit Anhang und dem Quartierplan-Reglement, im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 44/QP/16/0 und 44/Gü/5/1 (Quartierplan mit Anhang), sowie 44/QR/16/0 (Quartierplan-Reglement) versehenen Exemplare des Planes und des Reglementes.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 23 des Geschäftsreglementes für den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: - Gemeinderat Muttenz, 4132 Muttenz - Bauverwaltung Muttenz, 4132 Muttenz - Burckhardt Partner, Hardstrasse 16, 4132 Muttenz - Landeskanzlei (Publikation) - Amt für Liegenschaftsverkehr - Amt für Umweltschutz und Energie

- Bauinspektorat

- Tiefbauant

- Amt für Orts- und Regionalplanung (10) (6 Archiv, ZD, OP, OK, ES)

- Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber:

Frl