Reigoldswil, Waldenburg, Wasserfallen
Riserve forestali · Basilea Campagna
Documento
- Numero
- 309
- Tipo
- Riserve forestali
- Cantone
- Basilea Campagna
- Livello
- Cantone
- Autorità
- Landeskanzlei
- Approvato da
- RR
- Adottato
- 1 mar 2001
- In vigore dal
- 1 mar 2001
Carta
Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Basilea Campagna con le zone edificabili.Apri la carta completa
File
217_RRB_Wasserfallen.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 0309
vom 01. März 2011
Aufnahme des Gebiets "Wasserfallen", Reigoldswil und Waldenburg, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft Schon früh wurden Teilgebiete der "Wasserfallen" als wertvoll erkannt und unter kantonalen Schutz gestellt. Der Naturlehrpfad "Chilchli-Eiset-Schelmenloch-Wasserfallen" mit der "Änzianflue" und dem "Wasserfallenweiher" südwestlich der Bergstation wurde bereits 1974 mit Regierungsratsbeschluss Nr. 3975 vom 3. Dezember 1974 ins Inventar der geschützten Naturobjekte aufgenommen, die Magerwiese "Goldbrunnen" im Jahre 1991 mit Regierungsratsbeschluss Nr. 3574 vom 26. November 1991. Gestützt auf die vorhandenen kantonalen Naturinventare erarbeiteten sodann in den Jahren 1998 und 2000 die Bürgergemeinden Lauwil, Reigoldswil, Titterten und Waldenburg gemeinsam mit dem Amt für Wald beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Schutzkonzept für die naturschützerisch wertvollsten Waldstandorte, welche unter kantonalen Schutz gestellt werden sollten. Darauf basierend wurde im Jahre 1999 das Gebiet "Hinteri Egg" mit Regierungsratsbeschluss Nr. 4 vom 5. Januar 1999 in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons BaselLandschaft aufgenommen. Im Jahre 2002 wurden auch die Gebiete "BärengrabenSchelmenloch", "Schattberg" und "Änzianen" mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2022 vom 9. Dezember 2002 in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Nach dem Kauf des Wasserfallengebiets durch die Stiftung Wasserfallen können nun auch die Magerwiesen und -weiden im Gebiet "Chliweidli" und "Wasserfallenweid", welche nationale Bedeutung aufweisen, geschützt werden. Alle diese Teilgebiete werden zu einem zusammenhängenden Naturschutzgebiet "Wasserfallen" zusammengefasst. Das grossflächige Naturschutzgebiet bildet damit einen landschaftlich und ökologisch überaus wertvollen Gesamtkomplex. Im Hinblick auf die Erfordernisse der elektronischen Datenverarbeitung (u.a. Vermeidung von Datenüberschneidungen in Datenbanken und Plänen) war es zweckmässig, die früheren Unterschutzstellungen und die jetzige Zusammenlegung und Erweiterung des Gebiets in einem einzigen, das gesamte Naturschutzgebiet "Wasserfallen" betreffenden Regierungsratsbeschluss zusammenzufassen. Der vorliegende Regierungsratsbeschluss enthält daher ebenfalls die formal angepassten Inhalte der eingangs erwähnten Regierungsratsbeschlüsse. Gleichzeitig werden die früheren Beschlüsse hiermit aufgehoben. Das Naturschutzgebiet "Wasserfallen" umfasst die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Grundstücke der bisher geschützten und der neu unter Schutz gestellten Flächen. Zur sinnvollen Abgrenzung des Schutzgebiets und aufgrund digitaler Planabstimmungen wurden geringfügige Flächenanpassungen vorgenommen. Das Naturschutzgebiet wird hiermit um 24.15 ha von bisher 65.15 ha auf neu 89.30 ha erweitert (davon 61.66 ha Waldareal).
P:\ARP\52 Biologische Vielfalt\523 Naturschutzgebiete\Wasserfallen\RRB\2011\RRB309_20110301_NLIm_NSG Wasserfallen.doc
2
Parzellen-Nr.
Gemeinde
Eigentümer/in
Mostra tutto il testo
171 (Teilfläche) 174 (Teilfläche) 175 176 (Teilfläche) 179 (Teilfläche) 183 (Teilfläche) 663 (Teilfläche) 667 (Teilfläche) 749 476 (Teilfläche) 494 (Teilfläche)
Bestehende Schutzgebietsflächen "Chilchli-Eiset-Schelmenloch-Wasserfallen / Goldbrunnen / Hinteri Egg / Bärengraben Schattberg / Änzianen" Reigoldswil Bürgergemeinde Reigoldswil Reigoldswil Bürgergemeinde Reigoldswil Reigoldswil Bürgergemeinde Reigoldswil Reigoldswil Bürgergemeinde Reigoldswil Reigoldswil Stiftung Wasserfallen Reigoldswil Kanton Basel-Landschaft Reigoldswil Einwohnergemeinde Reigoldswil Elisabeth Holzer-Hartmann, Reigoldswil 8702 Zollikon Waldenburg Einwohnergemeinde Titterten Waldenburg Bürgergemeinde Waldenburg Waldenburg Bürgergemeinde Reigoldswil
179 (Teilfläche) 495 (Teilfläche)
Neue Schutzgebietsflächen "Chliweidli / Wasserfallenweid" Reigoldswil Stiftung Wasserfallen Waldenburg Stiftung Wasserfallen
Total
Naturschutzgebiet "Wasserfallen"
1.
Beschreibung
1.1
Zusammenfassende Beschreibung des Naturschutzgebiets
Fläche (in ha)
Wald (in ha)
0.23 1.95 2.17 23.58 0.74 0.10 0.11 0.34
0.23 0.99 1.27 23.54 0.60 0.10 0.11 0.34
5.40 25.62 4.91 65.15
0.88 25.62 4.91 58.59
7.68 16.47 24.15
1.03 2.04 3.07
89.30
61.66
Das zur Gemeinde Waldenburg gehörende Gebiet "Wasserfallen" befindet sich im Kettenjura südlich des Siedlungsgebiets von Reigoldswil in ca. 1000 m ü.M. Der Weiher südwestlich der Seilbahnstation liegt 900 m ü.M., die umgebenden Höhenzüge ragen über 1100 m ü.M. (Hintere Egg: 1169 m ü.M., Schattberg: 1166 m ü.M.). Die Kantonsgrenze zu Solothurn durchquert das Gebiet in Ost-West-Richtung. Die während der Jura-Faltung aufgestellten Gesteinsschichten bilden hier eine Mulde (Synklinale) zwischen zwei Jura-Falten (Antiklinalen): im Süden die Passwang-Kette und im Norden die Mont Terri-Kette. Im zentralen Teil der Wasserfallen kommen darum die geologisch jüngsten Gesteine aus der Tertiär-Zeit vor. Dabei handelt es sich um Mergel, Sande und Süsswasserkalke aus dem Oligocaen (ca. 25 Mio. J. alt) sowie stellenweise um Gesteine aus dem Eocaen (Bohnerztone). Die oft von Gehängeschutt überdeckten Gesteine aus dem Tertiär ziehen sich als schmales Band von der "Vorderen Wasserfallen" über "Goldbrunnen", die Mulde zwischen Örlenberg und "Änzianen" bis zur "Hohi Stelli". Ausgedehnte Vorkommen finden sich auf der "Waldweide" sowie im Westen auf der "Bürten". Im Gebiet der "Hinteren Wasserfallen" stehen die Gesteine des Malm an. Die härteren Kalke des Kimmeridge treten als markante Geländerippe östlich der Bergstation hervor. Die weichen, mergeligen Effingerschichten erlauben eine zum Teil intensivere landwirtschaftliche Nutzung. Da dieses Gestein wenig widerstandsfähig ist, bildet es eine
3
Mulde vom "Vogelberg" her bis zur "Hinteren Wasserfallen". Die südlich anschliessende Felsrippe des Passwanges besteht aus dem geologisch älteren Hauptrogenstein des Doggers. Die Felskrete der "Änzianen-Fluh" nördlich der Wasserfallen besteht aus Kalksteinen des Malm (Sequankalke). Die "Wasserfallen" zählt zu den beliebtesten und bekanntesten Ausflugsziele unserer Region. Hauptgründe dafür sind die landwirtschaftliche Schönheit, die Aussichts- und die Wandermöglichkeiten sowie die Erschliessung durch die Seilbahn. Die touristische Nutzung dieses Gebiets entspricht einer langjährigen Tradition. Weniger augenfällig sind hingegen die naturschützerischen Werte des Gebiets. Insbesondere die nun neu unter Schutz gestellten, artenreichen Magerweiden im Gebiet "Wasserfallenweid" und "Chliweidli" haben aufgrund ihrer floristischen Zusammensetzung nationale Bedeutung. Neben verschiedenen Orchideen-Arten (u.a. der Grünen Hohlzunge) und Enzianen (5 Arten!), kommen hier zahlreiche weitere, seltene Arten der Magerwiesen und -weiden vor, wie z. B. Sumpfherzblatt, Bergflockenblume, Silberdistel, Augentrost, Wundklee, Hufeisenklee u.a. Der auffällige Gelbe Enzian erreicht im Bölchen-Passwanggebiet seine östliche Verbreitungsgrenze im Jura. Auf den oberflächlich leicht versauernden Böden über den Tertiärgesteinen wächst stellenweise sogar das Heidekraut, das in unserem Kanton sehr selten ist. Seltene Tierarten sind beispielsweise Baumpieper, Bergeidechse sowie verschiedene Schmetterlingsarten, wie Grosses Fünffleck-Widderchen (Zygaena lonicerae), Wachtelweizen-Scheckenfalter (Melitaea athalia), Grosser Perlmutterfalter (Argynnis aglaja) und Weissbindiger Mohrenfalter (Erebia ligea). Die Waldgebiete verleihen dem Gebiet zusätzliche naturschützerische Bedeutung. Die "Hinteri Egg" zeichnet sich durch einen wertvollen Altholz-Bestand aus. Im Gebiet "Änzianen" wachsen sehr schön ausgebildete Blaugras-Buchenwälder mit Jura-Bärenklaue und AlpenKreuzdorn. Kleinflächig kommen auch Orchideen-Föhrenwald und Schneeheide-Föhrenwald vor und in der Mulde von "Säuschwenki" bis "Hinter der Änziane" der wüchsige farnreiche Tannen-Buchenwald. Erwähnenswert sind hier auch die vielen Eiben und Wacholder. Typischen Tannen-Buchenwald findet man am Nordhang der "Hinteren Egg" und nördlich der "Vorderen Wasserfallen" im Gebiet "Auf der Stege".
1.2
Beschreibung der Teilgebiete des Naturschutzgebiets
1.2.1 "Chilchli-Eiset-Schelmenloch-Wasserfallen" Mit der Aufnahme des Naturlehrpfades "Chilchli-Eiset-Schelmenloch-Wasserfallen", Reigoldswil, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft im Jahre 1974 durch Regierungsratsbeschluss Nr. 3975 vom 3. Dezember 1974 nahm die Unterschutzstellung des Gebiets "Wasserfallen" ihren Anfang. Die folgenden Unterschutzstellungen überlagerten sich teilweise mit dem Schutzgebietsperimeter dieses Naturlehrpfades. Mit der vorliegenden Eingliederung des Naturlehrpfades in das Naturschutzgebiet "Wasserfallen" wird der frühere Regierungsratsbeschluss aufgehoben. Die darin enthaltene Beschreibung des Naturlehrpfades wurde in die folgende Beschreibung des Gebiets "Bärengraben-Schelmenloch" aufgenommen.
4
1.2.2 "Goldbrunnen" Die Magerwiese "Goldbrunnen", Waldenburg, wurde mit Regierungsratsbeschluss Nr. 3574 vom 26. November 1991 in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons BaselLandschaft aufgenommen. Die der Einwohnergemeinde Titterten gehörende Magerwiese befindet sich östlich der "Vorderen Wasserfallen" (gegen das Gebiet "Säustelli") im Einzugsbereich des "Goldbrunnenquelle", am Nordhang der "Hinteren Egg" im Gemeindebann Waldenburg. Seit einigen Jahren liegt die ehemalige Viehweide ungenutzt brach, da sie vollumfänglich innerhalb der Zone I der genannten Wasserschutzzone liegt. Eher ungewöhnlich für Baselbieter Verhältnisse sind Höhenlage (950 und 1000 m ü.M.) und Exposition dieser Magerwiese (Nordhang). Im Zusammenhang mit der Jura-Faltung wurden im Gebiet "Vordere Wasserfallen-Säustelli" die Gesteine schuppenartig übereinander geschoben und zu mehreren Synklinalen (Mulden) verbogen. Die geologischen Verhältnisse sind deshalb relativ kompliziert. Die anstehenden Gesteinsschichten gehören zur Hauptsache dem Tertiär und dem oberen Malm an (Ablagerungen aus der Kreidezeit fehlen). Unmittelbar an der Oberfläche befindet sich eine Gehängeschutt- bzw. Gehängelehm-Decke. Darunter folgen tertiäre Mergel, Sande und Süsswasserkalke aus dem Oligocaen (ca. 25 Mio. J.) von relativ geringer Wasserdurchlässigkeit. Nach unten hin folgen ca. 30-35 m mächtige Kalke des Malm (oberes Oxfordien, ca. 150 Mio J.), die sogenannten Steinibach-/Holflue-Schichten. Diese Kalke sind verkarstet und deshalb gut wasserdurchlässig. Kennzeichnend für das Gebiet ist ferner das stark gegliederte Relief mit Geländemulden und Geländebuckel. Höhenmässig befindet sich das Gebiet "Wasserfalle-Säustelli-Hinteri Egg" in der mittleren Montanstufe des Kettenjuras, also im Bereiche des Tannen-Buchenwaldes. In der bodenfeuchteren Mulde des Säuschwenkibaches stocken hingegen Farnreicher TannenBuchenwald und Ahorn-Eschenwald mit Alpendost. Die nordexponierte Magerwiese zeichnet sich durch einen grossen Reichtum an Pflanzenarten aus. Das stark gegliederte Relief bewirkt grosse Standortunterschiede bezüglich Bodenmächtigkeit auf kleinem Raum. An den steilen, flachgründigen und steinigen Stellen wachsen die naturschützerisch besonders wertvollen Blaugras-Rasen mit zahlreichen Magerwiesen-Arten. Als besondere Arten sind zu erwähnen: Silberdistel, Gelbes Labkraut, Wiesen-Zweiblatt, Geflecktes Knabenkraut, Akelei, Frühlings-Schlüsselblume, Gelber Enzian, Schwalbenwurz-Enzian, Gefranster Enzian, Berg-Klee, Gemeiner Wundklee, Zittergras, Abbisskraut und Sumpfherzblatt. In den tiefgründigen, nährstoffreichen Muldenlagen finden sich Fettwiesen, in welchen Wiesenfuchsschwanz und Knäuelgras stark vertreten sind. Binsen und Sumpfdotterblumen zeigen an einzelnen Stellen Bodenvernässungen an (v.a. im östlichen Teil). Der hohe naturschützerische Wert des Gebiets liegt – neben dem Vorhandensein von geschützten Arten – begründet im Vorkommen der für das Baselbiet sehr seltenen Blaugras-Rasen. Hervorzuheben ist ausserdem die vielfältige Wald-/Offenland-Gliederung durch den gebuchteten Waldrand, die Gebüsche, Feldgehölze und Einzelbäume. Ein typischer Brutvogel solcher Biotope ist der Baumpieper. Die Magerwiese bietet auch vielen Schmetterlingen geeignete Lebensbedingungen. So kommen hier Gemeines Widderchen (Zygaena filipendulae), Schachbrettfalter (Melanargia galathea), Grosser Perlmutterfalter (Argynnis aglaja), Märzveilchenfalter (Argynnis adippe) und Weissbindiger Mohrenfalter (Erebia ligea) vor. Zur Erhaltung der Artenvielfalt ist eine regelmässige Mähnutzung unerlässlich. Aus Gründen des Quellschutzes kommt eine Beweidung nicht in Frage. Der Grundwasserschutz hat hier
5
Vorrang (das Trinkwasser der Goldbrunnenquelle wird von der Gemeinde Titterten genutzt). Deshalb wurde bereits 1982 eine Wasserschutzzone festgelegt, die heute rechtskräftigen Bestimmungen gelten seit 1991 (Regierungsratsbeschluss Nr. 887 vom 19. März 1991). Deswegen ist bei den Pflegearbeiten auch besondere Sorgfalt geboten. Dank der Ende der 1980er-Jahren gestarteten Biotop-Pflege konnte die Magerwiese vor der Verwaldung bewahrt und deren Wert gesichert werden.
1.2.3 "Hinteri Egg" Das Waldgebiet der "Hinteri Egg", Waldenburg, wurde mit Regierungsratsbeschlus Nr. 4 vom 5. Januar 1999 in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons BaselLandschaft aufgenommen. Mit 1169 m ü.M. bildet die "Hinteri Egg" die höchste Erhebung des Baselbiets. Die tiefsten Bereiche des unmittelbar östlich an die "Wasserfallen" angrenzenden Naturschutzgebiets befinden sich ca. 1010 m ü.M.. Die "Hintere Egg" besteht aus Hauptrogenstein, welcher hier über die geologisch jüngeren Malm-Gesteine geschoben worden ist. Im Waldrandbereich stehen deshalb die Effinger-Schichten an. Dem geologischen Untergrund und der Höhenlage entsprechend kommen hier die typischen Waldgesellschaften der montanen Höhenstufe vor: auf der Nordseite der Tannen-Buchenwald und auf der Südseite der Blaugras-Buchenwald. Da dieses Waldgebiet nicht erschlossen ist, bildet es eine naturnahe Altholzinsel, direkt angrenzend an die wertvollen Magerweiden der "Wasserfallen". Im Ornithologischen Inventar ist die "Hinteri Egg" als Wertgebiet ausgeschieden.
1.2.4 "Bärengraben-Schelmenloch" Das Gebiet "Bärengraben-Schelmenloch", Reigoldswil, wurde mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2022 vom 9. Dezember 2002 in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Fährt man mit der Seilbahn auf die "Wasserfallen", taucht nach einer Weile die direkt darunter liegende Schlucht des bekannten "Schelmenlochs" auf und man durchquert einen beeindruckenden Felsenkessel, welcher von der "Bürtenflue" im Westen bis zum Felsband "Mittlerer Stein" im Osten reicht. Stufenweise wird der steile, nordexponierte Kessel von mehreren solchen markanten Felsbändern durchzogen. Das Gebiet "Schelmenloch-Bärengraben" – welches sich in einer Höhenlage zwischen ca. 600 und 900 m ü.M. befindet – umfasst den Graben des "Schelmenlochs" und den damit verbundenen seitlichen "Bärengraben", welcher unterhalb des erwähnten Felsbandes "Mittlerer Stein" liegt. Man gelangt auch zu Fuss durch das Schelmenloch zur "Wasserfallen" hinauf, und zwar auf dem bereits 1399 urkundlich erwähnten alten, schmalen und steilen Passweg. Dieser Weg gibt einen besonders guten Einblick in den Aufbau des Faltenjuras und die Abfolge der Gesteinsschichten, weshalb hier bereits im Jahre 1974 ein Naturlehrpfad eingerichtet wurde. Gleichzeitig stellte der Regierungsrat ein schmales Band entlang des Weges – zusammen mit Teilen der "Bürtenflue" und der "Änzianenflue" sowie dem künstlich angelegten Wasserfallen-Weiher – unter kantonalen Schutz (RRB Nr. 3975 vom 3. Dezember 1974). Der damals erste Lehrpfad dieser Art im Kanton Basel-Landschaft zeigt dank guter geologischer Aufschlüsse eindrücklich und auf kürzester Distanz die Stratigraphie (Abfolge der Gesteinsschichten) des Faltenjuras von der Trias-Zeit über den Lias und Dogger bis zum Malm. Nicht weit davon sind nördlich der "Vorderen Wasserfallen" auch Gesteine des erdgeschichtlich noch jüngeren Tertiärs aufgeschlossen. Das ganze Gebiet liegt im Nordschenkel einer Synklinale (Mulde), in welche sich die Hintere Frenke tief eingeschnitten und die verschiede-
6
nen Formationen freigelegt hat. Im Bereich der "Wasserfallen" lässt sich eine sogenannte Reliefumkehr beobachten. Die Mulde (Synklinale) mit den Sequan-Kalken – und etwas Tertiär im Kern – bildet heute die höchste Erhebung statt eine topographische Senke, weil die nördlich liegende Falte der Mont Terri-Kette im Bereich des "Dünnlenberg" und südlich die Passwang-Kette wegerodiert worden sind. Der tektonische Baustil des Gebiets beeinflusst auch die hydrogeologischen Verhältnisse. Die reichen Wasservorkommen werden dementsprechend im untersten Teil des "Schelmenloch" gefasst und für die Trinkwasserversorgung genutzt ("Eisetquellen"). Der abwechslungsreichen Topographie und den unterschiedlichen Standortverhältnissen entsprechend hat sich ein Mosaik an vielfältigen und seltenen Waldgesellschaften entwickelt. Im Bereich der trockeneren Felskreten kommen Blaugras-Buchenwälder sowie Fragmente des Orchideen-Föhrenwaldes vor, auf den Schutthalden darunter repräsentative Ausbildungen des Linden-Zahnwurz-Buchenwaldes. An den Grabenhängen vorherrschend sind weitere, unterschiedlich feuchte bis wechseltrockene Varianten des Zahnwurz-Buchenwaldes. Die feuchten bis nassen Bereiche entlang des Baches sind mit Ahorn-Eschenwald und Seggen-Bacheschenwald bestockt. Stellenweise kommen in der Schlucht auch der Hirschzungen-Ahornwald und der Eiben-Buchenwald vor, beides seltene Waldgesellschaften. Das naturnahe Waldgebiet beherbergt denn auch verschiedene seltenere Pflanzenarten wie Gemeiner Wacholder, Birnbaum, Eibe und Braunrote Sumpfwurz (Orchidee). Wertvoll ist auch der naturnahe, abwechslungsreiche Bachlauf. Im Bereich des "Bärengrabens" liegt eine sehr artenreiche Magerwiese, welche infolge Verwaldung vorübergehend wesentlich kleiner war als früher. Deshalb wurde die ursprüngliche Ausdehnung der Waldwiese durch etappenweises Ausholzen annähernd wiederhergestellt. Am trockenen, sonnigen Südhang kommen mehrere Orchideenarten vor (u.a. Spitzorchis, Grünliches Breitkölbchen, Langspornige Handwurz, Fliegen-Ragwurz) sowie diverse weitere seltene Arten (u.a. Frühlings-Enzian, Silberdistel, Ochsenauge, Wundklee, Bittere Kreuzblume). Die feuchteren, durch den angrenzenden Wald beschatteten Wiesen-Bereiche in der Geländemulde beherbergen – neben Herbstzeitlose, Kuckuckslichtnelke und Gefleckter Orchis – zahlreiche weitere bemerkenswerte oder seltene Pflanzenarten, beispielsweise KugelOrchis, Stattliche Orchis, Wiesen-Zweiblatt, Ross-Kümmel und Teufelsabbiss. Auf der Magerwiese wurden – neben diversen Schmetterlingsarten – die seltene Bergzikade, die Heideschnecke sowie in der Umgebung Feuersalamander und Bergeidechse festgestellt. Eine wertvolle Ergänzung zur besonnten Magerwiese bildet das südlich anschliessende, nordexponierte Felsband "Mittlerer Stein". Am wüchsigen Felsfuss soll eine Altholzinsel entstehen. Ein Teil des Gebiets "Bärengraben-Schelmenloch" gehört ebenfalls zum grossen, mit dem "Geitenberg" und der "Wasserfallen" zusammenhängenden Ornithologischen Wertgebiet.
1.2.5 "Schattberg" Das Gebiet "Schattberg", Reigoldswil, wurde mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2022 vom 9. Dezember 2002 in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Der "Schattberg" liegt südlich des Dorfes Reigoldswil im Gebiet der "Wasserfallen" in einer Höhenlage zwischen ca. 850 und 1160 m ü.M. Die langgezogene Fluh des "Schattberges" reicht von der westlichen "Dachsfluh" bis zur "Wasserfallen" und dehnt sich über eine Länge von rund drei Kilometern aus. Sie liegt im Südschenkel einer Mulde (Synkli-
7
nale) des Faltenjuras, welche weiter südlich in die grosse, zuoberst jedoch wegerodierte Falte (Antiklinale) des Passwangs übergeht. Die Felsrippe besteht aus den verwitterungsresistenten Sequankalken (Malm), während die am Südhang darunter liegenden, weicheren Effinger-Schichten des Rauracien zurückwittern und so die markante Felswand in Erscheinung treten lassen. Die Effinger-Schichten bilden bis zur Kantonsgrenze den Untergrund der Magerweiden am "Vogelberg" und "Kleinweidli" (Chliweidli). Das Gebiet ist ein wertvolles Teilelement des ausgesprochen schönen, intakten Landschaftsbildes zwischen "BogentalVogelberg-Wasserfallen". Das Felsband des "Schattberges" trägt einen BlaugrasBuchenwald mit typischer Krautschicht, Orchideen (Braunrote Sumpfwurz) und zahlreichen weiteren seltenen und geschützten Arten, darunter Aurikel, Berg-Flockenblume, Dorniger Wurmfarn, Hirschzunge, Alpenmasslieb, Alpen-Bergflachs, Kugelschötchen, FelsenHungerblümchen, Trauben-Steinbrech, Scheiden-Kronwicke, Felsenmispel, Filzige Steinmispel und Herzblättrige Kugelblume. Nördlich des Grates wachsen auf einem schmalen Rohhumuspolster mit Rottannen – neben Heidelbeeren – auch zwei seltene Bärlapp-Arten (Tannen- und Berg-Bärlapp). Auf den Schutthalden am Nordhang kommen der typische Tannen-Buchenwald in repräsentativer Ausprägung sowie der Alpendost-Buchenwald vor. Am Hangfuss findet sich auf Blockschutt der seltene Hirschzungen-Ahornwald. Auf den sonnigeren Kalkschutthalden unter den Felsen des Südhanges wächst der ebenfalls seltene Alpendost-Buchenwald mit Blaugras, im Waldrandbereich auf den Effinger-Schichten der mässig wüchsige Zahnwurz-Buchenwald mit Weisser Segge. Das Gebiet "Schattberg" ist Teil des grossen, mit dem "Geitenberg" und der "Wasserfallen" zusammenhängenden Ornithologischen Wertgebiets, welches als Lebensraumkomplex im Altholz Schwarzspecht und Hohltaube sowie an den Flühen Wanderfalke und Kolkrabe beherbergt. Das früher sichere Vorkommen der Juraviper wurde durch das Reptilien-Inventar nicht mehr bestätigt, jedoch bilden die Felsbereiche immer noch wertvolle Lebensräume für Eidechsen. Der Wasserfallen-Weiher ist – abgesehen vom kleinen Weiher auf der "Bürten" – das einzige Stehgewässer im Gebiet und erfüllt daher eine wichtige Funktion als AmphibienLaichgewässer. Damit der Weiher diese Aufgabe dauerhaft erfüllen kann, sind periodische Unterhalts- und Aufwertungsmassnahmen nötig.
1.2.6 "Änzianen" Das Gebiet "Änzianen", Reigoldswil und Waldenburg, wurde mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2022 vom 9. Dezember 2002 in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Das Gebiet "Änzianen" befindet sich südlich des Siedlungsgebiets von Reigoldswil in einer Höhenlage zwischen 960 und 1071 m ü.M. Es schliesst unmittelbar an die "Wasserfallen" im Bereich des bestehenden kantonalen Naturschutzgebiets "Goldbrunnen" an. Die Banngrenze zwischen den Gemeinden Reigoldswil und Waldenburg verläuft mitten durch das Gebiet, welches den Bereich mit den Flurnamen "Änzianen", "Säuschwenki" und "Ankenballen" oder "Änzianflue" umfasst. Das Gebiet "Änzianen" liegt im Nordschenkel der Synklinale (Mulde) zwischen der Passwang-Kette und der hier gegen Osten auslaufenden Mont Terri-Kette, deren Kern am "Dünnlenberg" aufgeschlossen ist. Das nordexponierte Felsband der "Änzianflue" bzw. "Ankenballen" besteht aus den Sequan-Kalken des Malm. Bedingt durch die topographischen und die geologischen Verhältnisse kommen hier verschiedene, seltene Wald-Gesellschaften in schöner Ausbildung vor. Auf der Felskrete wächst stellenweise der seltene Schneeheide-Föhrenwald. Am Südhang des "Änzianen" findet sich
8
ein sehr schön ausgebildeter Blaugras-Buchenwald, durchsetzt mit Orchideen-Föhrenwald. Ähnlich ausgebildet ist der Wald auf der Erhebung "Säustelli" westlich der "Waldweide". Hier wächst ein grösserflächiger Blaugras-Buchenwald in der Variante mit Eichenfarn. In der Geländemulde "Hinter der Änziane" mit wüchsigen Bodenverhältnissen gedeihen typischer Tannen-Buchenwald und farnreicher Tannen-Buchenwald. Diese wirtschaftlich interessanteren Bestände sollen zukünftig der natürlichen Entwicklung überlassen werden durch Nutzungsverzicht. Das Gebiet zeichnet sich durch das Vorkommen vieler seltener Arten aus, wie beispielsweise: Mougeot's Mehlbeerbaum, Alpen-Kreuzdorn, Berberitze, Seidelbast, AlpenHagrose, Alpen-Heckenkirsche, Felsenmispel, Filzige Steinmispel, Heidelbeere, JuraBärenklau, Breitblättriges Laserkraut, Berg-Flockenblume, Langstielige Distel, LappenSchildfarn, Braunrote Sumpfwurz, Alpen-Bergflachs, Ästige Graslilie, Kugelschötchen, Trauben-Steinbrech, Gelber Fingerhut, Alpenmasslieb. Aufgrund seiner Abgeschiedenheit nutzen die Gämsen das Gebiet zeitweise als Einstand. Hier befand sich bis in die 1960er-Jahre auch der letzte Auerhahn-Balzplatz des Baselbiets. Der Kreten- und Fluhbereich gehört – wie die anderen Schutzgebiete dieser Gegend – zum grossflächigen Ornithologischen Wertgebiet "Geitenberg-Wasserfallen".
1.2.7 "Chliweidli" und "Wasserfallenweid" siehe 1.1. Zusammenfassende Beschreibung des Naturschutzgebiets
2.
Naturschützerische Bedeutung und Schutzziele
Das Passwanggebiet hat schon vor langer Zeit nicht nur die Aufmerksamkeit der Geologen und der Naturforscher auf sich gezogen. Auch verschiedene Maler und Zeichner – so z.B. der Basler Maler Peter Birman (1758-1844), dessen Werke u.a. im Kunstmuseum Basel zu besichtigen sind – waren von der wilden Romantik der jungen Hinteren Frenke im "Schelmenloch" begeistert. In den Baselbieter Heimatblättern (Nr. 1, 1968) und im Reiseführer "Wasserfallen Passwang" (1998) wird viel Natur- und Volkskundliches sowie Historisches über das Gebiet – speziell auch über das "Schelmenloch" – berichtet. Deshalb wurden schon früh Teilgebiete der "Wasserfallen" als wertvoll erkannt und unter kantonalen Schutz gestellt (siehe vorangehende Abschnitte). Viele Teilobjekte sind bereits im Naturschutzgutachten 1971, im Regionalplan Landschaft 1976, in den Naturinventaren der Gemeinden Reigoldswil 1986 und Waldenburg 1987 sowie im kantonalen Waldinventar 1994 und im Waldreservatskonzept beider Basel 2003 enthalten. Auch in den kommunalen Zonenplänen Landschaft von Reigoldswil (RRB Nr. 2254 vom 16. Juli 1991) und Waldenburg (RRB Nr. 1511 vom 2. Mai 1990) werden zahlreiche Teilbereiche als Naturschutzzonen bezeichnet. Ein grosser Teil der Magerwiesen und -weiden wurde ins Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden aufgenommen. Die Magerwiesen und -weiden sind heute alle vertraglich geschützt. Das Gebiet "Wasserfallen" ist ausserdem Teil des grossen, mit dem "Schattberg" und dem "Geitenberg" zusammenhängenden Ornithologischen Wertgebiets, welches als Lebensraumkomplex mit hoher Baumpieper- und Berglaubsängerdichte bekannt ist und Hohltauben sowie an den Flühen Wanderfalken und Kolkraben beherbergt. Daneben sind Teilbereiche, darunter die Waldränder südlich der "Hinteri Egg", durch das Reptilien-Inventar als Lebensräume von Eidechsen ausgewiesen. Das Gebiet "Bärengraben-Schelmenloch" ist ausserdem im Verzeichnis der Geologischen Naturobjekte 1998 aufgeführt und im Kantonalen Richtplan als Vorranggebiet Natur bezeichnet.
9
Die wichtigsten Schutzziele für das Naturschutzgebiet "Wasserfallen" sind: a. Erhaltung und Förderung einer intakten, reichhaltigen Jura-Landschaft; b. Erhaltung und Förderung der Magerwiesen und -weiden von nationaler und regionaler Bedeutung, insbesondere der Blaugras-Rasen; c. Förderung wenig intensiv genutzter Wiesen sowie von Bracheflächen und Staudenfluren; d. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora; e. Förderung von extensiv bewirtschafteten, strukturreichen und stufig aufgebauten sowie Alt- und Totholz reichen Waldbeständen; f. Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten; g. Förderung lichter Waldbestände als Lebensräume licht- und wärmeliebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von Reptilien; h. Förderung und Erhaltung ungestörter Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften; i. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern; j. Erhaltung und Förderung der Feldgehölze, Hecken, Einzelbäume und Büsche; k. Erhaltung und Förderung der naturnahen Fliessgewässer, Wasserfälle und intakten Quellaufstösse; l. Förderung des Weihers als Amphibien-Laichgebiet; m. Erhaltung der geologischen Naturobjekte; n. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten. Aus Sicht des Artenschutzes sind insbesondere folgende Arten zu erhalten und zu fördern: Arten von Magerwiesen (insbesondere Orchideen und Enziane), Arten der Fels-Standorte, Tannen- und Berg-Bärlapp, Schmetterlinge, Reptilien und Baumpieper. Für die Umsetzung der Naturschutzziele ist der Schutz- und Pflegeplan für die Naturschutzgebiete im Wald der Gemeinde Waldenburg vom 30. Juli 1998 sowie das Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete der Gemeinde Reigoldswil vom 9. März 2000 mit den zugehörigen Abgeltungsberechnungen massgebend. Diese Dokumente bilden einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren sind diese Nutzund Schutzkonzepte zu überprüfen und die sich daraus allenfalls ergebenden finanziellen Abgeltungen neu zu ermitteln. Für Altholzinseln ab 5 ha Grösse gelten die Schutzziele mindestens 50 Jahre. Das von der Stiftung Wasserfallen in Auftrag gegebene "Nutzungs- und Schutzkonzept Wasserfallen" vom 21. Juni 2006 wird bei der Umsetzung der Schutzziele für das Naturschutzgebiet im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern beigezogen.
3.
Die Bedeutung als Ausflugsziel
Das Gebiet "Wasserfallen" ist ein bekanntes und intensiv genutztes Ausflugsziel von regionaler Bedeutung. Durch die Seilbahn und ein vielfältiges Angebot an Wald- und Wanderwegen ist das Gebiet gut erschlossen. Deshalb besteht hier – neben der Erhaltung der Naturwerte – auch ein öffentliches Interesse an einer touristischen Nutzung, welche ein vielfältiges Naturerlebnis ermöglicht, ohne die spezifischen Naturwerte zu gefährden. Die beiden Stiftungen "Wasserfallen" und "Luftseilbahn Reigoldswil-Wasserfallen (LRW)" erarbeiteten deshalb 2006 ein "Nutzungs- und Schutzkonzept Wasserfallen" (Konzept vom 21. Juni 2006).
10
Dieses zeigt auf, wo sich die Gebiete mit hohen Naturwerten und die vorrangigen Erholungsbereiche befinden. Es enthält ferner Vorschläge zur Umsetzung des Konzepts und insbesondere zur Besucherlenkung. Gestützt darauf entwickelte die Stiftung LRW 2006 das Konzept "Wasserfallen plus". Dieses Konzept hat zum Ziel, durch eine naturverträgliche Erweiterung des bestehenden Freizeit-Angebots der Bahn dauerhaft eine ausreichende Passagierzahl zu sichern – und damit auch den langfristigen Fortbestand der Luftseilbahn. Um dies zu erreichen, sollen neue Besuchersegmente angesprochen werden, welche die Wasserfallen während der Woche besuchen. Der Stiftung LRW ist es jedoch ein Anliegen, dass die Angebotserweiterung nicht durch zu starke Eingriffe das Naturerlebnis beeinträchtigt. Deshalb beinhaltet das Konzept "Wasserfallen plus" ausschliesslich naturverträgliche Projekte. Dabei handelt es sich um folgende Projekt-Ideen: Waldseilpark (im Frühjahr 2010 realisiert), Märchen-Weg (Wassi-Weg), Park der Natur-Elemente und Schlittel-Angebot im Winter mit kleinem Förderband oder Skilift. Als langfristige Option zieht die Stiftung LRW nach wie vor eine Verlängerung der Luftseilbahn auf den Vogelberg in Betracht.
4.
Gefährdung und Schutz
Das Gebiet "Wasserfallen" gehört zu den attraktivsten Ausflugszielen und Wandergebieten im Baselbieter Jura. Das Gebiet ist sehr gut erreichbar und mit Wanderwegen vielfältig erschlossen. Daher ist die Erholungsnutzung der potentiell grösste Gefährdungsfaktor für das Naturschutzgebiet. Trotzdem gibt es im Gebiet der "Wasserfallen" noch abgeschiedenere, steilere und unzugänglichere Bereiche wie den "Schattberg" und das Gebiet "Änzianen", welche sich als ungestörte Rückzugsgebiete für Wildtiere eignen. Diese Situation gilt es zu erhalten, da die zunehmende Erholungsnutzung einen nicht zu unterschätzenden Bedrohungsfaktor für Fauna und Flora darstellt. Dabei ist nicht so sehr die einzelne Freizeitnutzung an sich ein Problem, als vielmehr die Kumulation der verschiedenen Arten von Freizeitaktivitäten. Daher sind Lenkungsmassnahmen nötig, um die Schutzziele zu gewährleisten. Besonders zu schützen sind die sehr empfindlichen Bereiche, wie Felsstandorte, FelsschuttBereiche, unerschlossene Waldflächen, Altholzinseln, Magerwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung sowie störungs- und trittempfindliche Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten. Der attraktivste und am stärksten begangene Wanderweg zur "Wasserfallen" führt entlang des "Schelmenloches" und durch das Gebiet "Bärengraben ". Das dichte und gut ausgebaute Wegnetz wirkt jedoch als geeignete Besucherlenkung, so dass sich die Auswirkungen auf Fauna und Flora in naturschützerisch vertretbaren Grenzen halten. Wesentlich ist, dass die heutige Ungestörtheit des Gebiets "Bärengraben" weiterhin gewahrt bleibt. Daher ist in diesem Gebiet ein Weggebot unerlässlich. Auch zwischen der Kletterei und den Naturschutzzielen besteht nach heutigen Erkenntnissen kein Konflikt. Am 5. November 1999 fand eine gemeinsame Besprechung mit Vertretern der Kletterverbände, der Gemeinde sowie des Forstdienstes statt. Dabei wurde festgestellt, dass die Felsen des Gebiets "SchelmenlochWasserfallen" wegen der zu grossen Feuchtigkeit nicht beklettert werden. Hingegen handelt es sich um eine klassische Lokalität für Eiskletterei. Da zur Zeit die Auswirkungen dieser Freizeitaktivität auf die Natur gering erscheinen, kann die Eiskletterei im Bereich des Tunnels an der Wasserfallenstrasse weiterhin im bisherigen Rahmen gemäss Fluebible von 1997 (Seite 344) betrieben werden. Grössere Bereiche des Gebiets "Schattberg" sind aufgrund ihrer Unzugänglichkeit heute weitgehend ungestört. Das vorhandene Wegnetz kanalisiert die Erholungsnutzung, weshalb
11
zur Zeit keine Gefährdungen dieses Teilgebiets bestehen. Beeinträchtigt war hingegen der Wasserfallen-Weiher durch den Fischbesatz. Die Fische dezimieren die Jugendstadien der Amphibien und somit deren Population. Da die Amphibien eine bundesrechtlich geschützte Tiergruppe sind, bestand hier ein grundlegender Konflikt, der gelöst werden musste. Der Weiher darf zukünftig nicht mehr mit Fischen besetzt werden. Auch das Gebiet "Änzianen" ist aufgrund seiner Abgeschiedenheit heute noch weitgehend ungestört. Die Wahrung dieser Ungestörtheit ist eine wichtige Voraussetzung für die Erhaltung der vorhandenen Naturwerte, zumal sich das Gebiet nach wie vor als potentieller Lebensraum für Rauhfusshühner eignet. Weil das Objekt zu den wenigen und geeigneten Haselhuhn-Lebensräumen unseres Kantons gehört, ist eine Begrenzung der Erholungsnutzung unumgänglich. Ein Konflikt besteht auch mit dem Gleitschirmfliegen, da sich der Landeplatz in einer Magerweide von nationaler Bedeutung und im Brutgebiet des stark gefährdeten Baumpiepers befindet. Bevor konkrete Massnahmen getroffen werden, sind jedoch noch genauere Abklärungen vor Ort bezüglich der Auswirkungen dieser Freizeitaktivität erforderlich. Eine Verlegung der Gleitschirmflug-Aktivitäten aus dem Perimeter des betroffenen TWW-Objekts ist anzustreben. Mit der Unterschutzstellung ist jedoch nicht geplant, den Freizeit- und Erholungsbetrieb im Gebiet "Wasserfallen" zu unterbinden, sondern ihn so zu lenken, dass die zentralen Naturwerte erhalten und für die Bevölkerung langfristig erlebbar bleiben. Verbunden mit einer guten Aufklärungs- und Informationsarbeit für die breite Bevölkerung eignet sich das Gebiet gut als attraktives, naturkundliches und kulturhistorisches Anschauungsobjekt, als Naturschutzgebiet und als Naturerlebnisraum. Für die "Wasserfallen" gilt es daher einen Weg zu finden, der Bevölkerung das Naturerlebnis zu erhalten, ohne die besonderen Naturwerte zu gefährden. Die von der Stiftung LRW geplanten Projekte und weitere naturnahe Freizeitangebote stehen daher nicht a priori in Widerspruch zu den Naturschutzzielen, weil sie sich auch zu "naturpädagogischen Zwecken" nutzen lassen. Mit der Unterschutzstellung des Gebiets "Wasserfallen" werden diese Projekte weder grundsätzlich verhindert noch generell bewilligt. Die Interessenabwägung und die Prüfung der Naturverträglichkeit der einzelnen Projekte erfolgt jeweils im Rahmen der erforderlichen Bewilligungsverfahren und richtet sich nach den Vorgaben des Kantonalen Richtplans und den naturschutzrechtlichen Bestimmungen. Um allenfalls Bewilligungsfähigkeit zu erlangen, müssen die eingereichten Projekte landschaftsverträglich sein und die spezifischen Naturwerte des Naturschutzgebiets dürfen dadurch weder beeinträchtigt noch gefährdet werden, insbesondere die Naturwerte von nationaler Bedeutung. Allerdings hält der Regierungsrat fest, dass die Aufnahme des Gebiets "Wasserfallen" ins Inventar der geschützten Naturobjekte keine präjudizielle Wirkung bezüglich einer allfälligen Verlängerung der Wasserfallenbahn auf den Vogelberg entfaltet. Wie dargelegt, geht es um die Sicherung und Erhaltung von Objekten mit besonderen Naturwerten. Wo es die Erhaltung öffentlicher Interessen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen und Tieren, erfordert, haben die Kantone deshalb gestützt auf Art. 14, Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken. Aus diesem Grunde wird das generelle Betretungsrecht des Waldes im beschriebenen Gebiet grundsätzlich eingeschränkt, indem Veranstaltungen ab 50 Personen einer Bewilligungspflicht im Sinne von § 1 Abs.1, lit.a. des Dekrets über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald unterstellt sowie ein Weggebot und ein Betretverbot mit Hunden für die naturschützerisch besonders sensiblen Bereiche erlassen werden.
12
Das von der Stiftung Wasserfallen in Auftrag gegebene "Nutzungs- und Schutzkonzept Wasserfallen" vom 21. Juni 2006 dient als Grundlage für Massnahmen zur Lenkung der Freizeitund Erholungsnutzung im Naturschutzgebiet. Darin sind unter anderem die Vorranggebiete für Natur und Landschaft, für Land- und Forstwirtschaft sowie für Erholung ausgewiesen und insbesondere die vorgesehenen Rund- und Fernwanderwege, die zulässigen Schlittel-, Trottinet- und Bike-Strecken sowie die Rastplätze enthalten. Die potentielle Entwicklung der Erholungsaktivitäten ist im ganzen Naturschutzgebiet aufmerksam zu beobachten und gegebenenfalls durch weitere Massnahmen zu lenken. Dabei ist auch der Einsatz des Naturschutzdienstes Baselland zu erwägen. Im Unterschied zu den gesetzlich normalerweise nicht geregelten Freizeitnutzungen unterliegt der Jagd-Betrieb strengen jagdrechtlichen Bestimmungen. Diese beinhalten unter anderem Regelungen bezüglich des Artenschutzes und der Jagdmethoden. Durch die Jagdgesetzgebung ist ausserdem die Jagd zeitlichen Begrenzungen unterworfen. Insbesondere ist zu beachten, dass die Jagd im Kanton Basel-Landschaft dem Revierjagdprinzip folgt. Danach können im Jagdrevier nur eine limitierte Anzahl Pächter überhaupt jagen, was eine lediglich extensive Bejagung erlaubt: In der Regel werden die Jagdreviere nur ein Mal jährlich im Herbst/Winter – also zur Zeit der Winterruhe – bejagt. Ausserdem steht eine nach naturschützerisch-hegerischen Gesichtspunkten betriebene Jagd nicht im Widerspruch zu den Schutzzielen des Naturschutzgebiets. Die fachgerechte Bejagung des Rehwildes ist sogar eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Naturverjüngung der standortgemässen und insbesondere der seltenen Baumarten. Die landwirtschaftliche Nutzung und Pflege der Offenlandbereiche ist eine wichtige Voraussetzung zur Erhaltung der Artenvielfalt des Gebiets und zu dessen kleinräumigen Gliederung. Der Fortbestand der wertvollen, artenreichen Offenlandflächen hängt massgeblich von der Nutzungsintensität und der fachgerechten Pflege ab. Weil eine zunehmende Düngung und eine mehrfache Mahd oder eine intensive Beweidung eine starke Reduktion des ArtenBestandes zur Folge hätte, wurden mit den Bewirtschaftern bereits 1989 Bewirtschaftungsvereinbarungen im Rahmen des kantonalen Programms "Ökologischer Ausgleich" abgeschlossen und so die den Schutzzielen entsprechende Pflege der geschützten Offenlandflächen sichergestellt.
5.
Erlass einer neuen Schutzverordnung
Die grossflächige Erweiterung und Zusammenlegung von bestehenden Schutzgebieten zum Naturschutzgebiet "Wasserfallen" bedingt den Erlass einer neuen Schutzverordnung. Gleichzeitig werden folgende, frühere Schutzverordnungen aufgehoben: Verordnung über das Naturschutzgebiet "Goldbrunnen" in Waldenburg vom 26. November 1991, Verordnung über das Naturschutzgebiet "Hinteri Egg", Waldenburg, vom 5. Januar 1999, Verordnung über das Naturschutzgebiet "Bärengraben-Schelmenloch", Reigoldswil, vom 9. Dezember 2002, Verordnung über das Naturschutzgebiet "Schattberg", Reigoldswil, vom 9. Dezember 2002 sowie Verordnung über das Naturschutzgebiet "Änzianen", Reigoldswil und Waldenburg, vom 9. Dezember 2002 (RRB Nr. 2031).
13
6.
Finanzielle Auswirkungen
Die Unterschutzstellung von Grundstücken bewirkt in der Regel gemäss §§ 17, 18 und 27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 einerseits einmalig anfallende Abgeltungskosten (für den Grundbucheintrag und die generelle Nutzungsminderung) und andererseits periodisch wiederkehrende Folgekosten (für Pflege und Unterhalt). Die für den Kanton anfallenden Kosten werden im Rahmen des Budgets den beiden bewilligten Verpflichtungskrediten für den "Ökologischen Ausgleich im Landwirtschaftsgebiet" (Landratsbeschluss Nr. 1187/2009 vom 14. Mai 2009) in der Höhe von CHF 23'660'000.-- (für die Jahre 2009 - 2013) und für den "Naturschutz im Wald" (Landratsbeschluss Nr. 1061/2009 vom 12. März 2009) in der Höhe von CHF 9'500'000.-- (für die Jahre 2009 - 2013) sowie den übrigen bewilligten Budgetposten (Unterhaltskonto kantonale Naturschutzgebiete) belastet. Die vorliegende Erweiterung und Zusammenlegung bestehender Schutzgebietsflächen zum Naturschutzgebiet "Wasserfallen" führt jedoch zu keinem Mehraufwand. Die einmaligen Abgeltungskosten für die Landwirtschaftsflächen entfallen, da der Regierungsrat seinerzeit einen erheblichen Beitrag aus dem Lotteriefonds an den Erwerb der Wasserfallen durch die Stiftung Wasserfallen entrichtete. Die auf die Schutzziele ausgerichtete Pflege dieser Landwirtschaftsflächen ist bereits über den ökologischen Ausgleich sichergestellt (Vertragsflächen). Auch die Pflege der bereits geschützten Waldflächen erfolgt seit einigen Jahren über den Verpflichtungskredit für den Naturschutz im Wald. Daher ergeben sich auch für den Wald keine neuen Folgekosten.
7.
Rechtliche Grundlagen
Gemäss Artikel 78 der Bundesverfassung ist der Natur- und Heimatschutz Aufgabe der Kantone. Auch die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai 1984 verpflichtet Kanton und Gemeinden, den Natur- und Heimatschutz zu fördern und erhaltenswerte Landschaften und Naturdenkmäler zu schützen (§ 102). In Analogie zum Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verpflichtet das kantonale Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG BL) vom 20. November 1991 den Kanton und die Einwohnergemeinden, die einheimische Tier- und Pflanzenwelt durch Sicherung und Förderung ihrer Lebensräume zu erhalten, die bedeutsamen Naturobjekte zu schützen (§§ 1 & 2) und die Kosten für deren Pflege und Unterhalt zu übernehmen (§ 27). Dabei haben Grundeigentümer oder Bewirtschafter von geschützten Naturobjekten, welche im Sinne der Schutzziele Ertragseinbussen in Kauf nehmen oder Naturschutzleistungen ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag erbringen, Anspruch auf angemessene Abgeltung (§§ 17 und 18). Für den Wald verlangt das kantonale Waldgesetz vom 11. Juni 1998 grundsätzlich, dass dieser einerseits naturnah zu bewirtschaften ist (§ 14), und andererseits, dass der Kanton besondere Waldreservate ausscheidet (§ 21). Das kantonale Waldreservatskonzept ist am 4. November 2002 vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, heute BAFU) als verbindliche Vollzugsgrundlage genehmigt worden. Die spezielle Abgeltungsregelung für den Wald ist in der kantonalen Verordnung über die Vergütung von Naturschutzmassnahmen im Wald vom 16. Juni 1998 festgelegt. Gemäss § 12 des NLG BL ist der Regierungsrat zur Aufnahme der Naturobjekte von regionaler und nationaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft verpflichtet. Die formelle Unterschutzstellung von Naturobjekten ist somit ein klarer rechtlicher Auftrag. Ein allfälliger Verzicht auf die erweiterte Unterschutzstellung des Gebiets "Wasserfallen" käme daher einer Sistierung des Biotopschutzes gleich. Es blie-
14
be nur noch die ungenügende Hoffnung auf freiwillige Naturschutzmassnahmen. Der Verlust von bedeutsamen Lebensräumen und das Aussterben von einheimischen Tier- und Pflanzenarten wären die unvermeidbare Folge. Die gesetzliche Verpflichtung zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften bliebe damit unerfüllt. Bei wiederholtem Verzicht auf Unterschutzstellungen wäre auch die zertifizierte Waldbewirtschaftung, zu welcher die Bezeichnung und naturschutzspezifische Pflege von Waldreservaten zwingend gehört, in Frage gestellt und Ziffer 5 des vom Regierungsrat gefassten Beschlusses im Zusammenhang mit der Bewilligung eines Lotteriefonds-Beitrags an den Erwerb der Wasserfallen durch die Stiftung Wasserfallen wäre nicht vollzogen (RRB Nr. 931 vom 17. Juni 2003).
8.
Unterschutzstellung
Die Grundeigentümerschaft und die Gemeindräte von Reigoldswil und Waldenburg waren seinerzeit mit der Unterschutzstellung der verschiedenen Teilgebiete in den Jahren 1974, 1991, 1999 und 2002 einverstanden. Mit der aktuellen Erweiterung sind die neu betroffene Grundeigentümerin, die Stiftung Wasserfallen, sowie die Gemeinderäte von Reigoldswil und Waldenburg einverstanden. Die Erweiterung und Zusammenlegung zum Naturschutzgebiet "Wasserfallen" erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung sowie des Amtes für Wald beider Basel.
://:
1.
Gestützt auf §12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 wird das Gebiet "Wasserfallen", bestehend aus den Parzellen Nr. 175 und 179 sowie Teilflächen der Parzellen Nr. 171, 174, 176, 183, 663, 667, alle im Grundbuch Reigoldswil, sowie der Parzelle Nr. 749 und Teilflächen der Parzellen Nr. 476, 494 und 495, alle im Grundbuch Waldenburg, als Objekt von nationaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons BaselLandschaft aufgenommen.
2.
Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist im beiliegendem Plan eingetragen. Die Gesamtfläche beträgt 89.30 ha.
3.
Im Sinne der Erwägungen werden folgende Schutzmassnahmen festgelegt: a.
Die bestehenden naturnahen Freizeitangebote der Stiftung Luftseilbahn Reigoldswil-Wasserfallen bleiben unter Beachtung der Naturschutzziele gewährleistet. Weitere naturnahe Freizeitangebote sind grundsätzlich möglich, sofern sie den Naturschutzzielen nicht widersprechen und die spezifischen Werte des Naturschutzgebiets weder gefährden noch beeinträchtigen. Gestützt auf die Vorgaben des Kantonalen Richtplans und die naturschutzrechtlichen Bestimmungen ist jeweils im Rahmen der Bewilligungsverfahren eine Interessenabwägung vorzunehmen.
b.
Freizeitaktivitäten, welche die gebietsspezifischen Naturwerte gefährden oder solche mit übermässig starken Immissionen auf das Naturschutzgebiet wie Lärm, grossflächige Störungen oder Schädigungen von Standorten geschützter Arten, sind untersagt.
15
c.
Alle Veranstaltungen ab 50 Personen unterliegen der Bewilligungspflicht. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach den kantonalen waldrechtlichen Bestimmungen. Die kantonale Naturschutzfachstelle ist von der Bewilligungsbehörde jeweils vorgängig anzuhören. Veranstaltungen können unter Beachtung der Schutzziele bewilligt werden und soweit dadurch keine Beeinträchtigungen des betroffenen Naturschutzgebiets entstehen.
d.
Im ganzen Naturschutzgebiet ist das Klettern verboten. Das Eisklettern im Gebiet "Schelmenloch-Wasserfallen" bleibt im bisherigen Rahmen gewährleistet.
e.
Das Entfachen von Feuern ist nur an den offiziellen Rastplätzen gestattet. Reiten und Biken abseits von Waldstrassen gemäss § 10 kWaG ist untersagt.
f.
In den naturschützerisch besonders sensiblen Bereichen, insbesondere den Fels-, Felsfuss- und Blockschutt-Bereichen sowie den RauhfusshühnerLebensräumen, dürfen die erlaubten Wege nicht verlassen werden.
g.
Folgende spezifische Bestimmungen (gemäss den aufzulösenden Schutzverordnungen für die Teilgebiete) werden weitergeführt: Das Betreten des Gebiets "Bärengraben" mit Hunden, das Betreten der Gebiete "Änzianen" und "Goldbrunnen" mit Hunden sowie das Reiten in diesen Gebieten, das Reiten und Biken sowie das Laufenlassen von Hunden im Gebiet "Hinteri Egg" sowie das Laufenlassen von Hunden im Gebiet "Schattberg" sind untersagt.
h.
Keine Düngung und kein Bodenumbruch der Magerwiesen-Bereiche sowie keine Umwandlung der Mähwiesen in Weiden.
i.
Das von der Stiftung Wasserfallen in Auftrag gegebene "Nutzungs- und Schutzkonzept Wasserfallen" vom 21. Juni 2006 dient als Grundlage für Massnahmen zur Lenkung der Freizeit- und Erholungsnutzung im Naturschutzgebiet.
4.
Die Gleitschirmflug-Aktivitäten sind zu überprüfen und gegebenenfalls aus dem Perimeter des TWW-Objekts BL-Nr. 74 zu verlegen.
5.
Die zugehörige Verordnung über das Naturschutzgebiet "Wasserfallen", Reigoldswil und Waldenburg, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kraft.
6.
Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses werden folgende Regierungsratsbeschlüsse aufgehoben: Regierungsratsbeschluss Nr. 3975 vom 3. Dezember 1974 betreffend der Aufnahme des Naturlehrpfades "Chilchli-Eiset-Schelmenloch-Wasserfallen", Reigoldswil, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft; Regierungsratsbeschluss Nr. 277 vom 28. Januar 1975 betreffend Ergänzende Zusatzbestimmungen zum Regierungsratsbeschluss Nr. 3975 vom 3. Dezember 1974;
16
Regierungsratsbeschluss Nr. 3574 vom 26. November 1991 betreffend der Aufnahme der Magerwiese "Goldbrunnen", Waldenburg, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft; Regierungsratsbeschluss Nr. 4 vom 5. Januar 1999 betreffend der Aufnahme der Gebiete "Richtiflue", "Rehhag", "Hinteri Egg", "Esel" und "Chapfflüeli", Gemeinden Waldenburg und Oberdorf, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft; Regierungsratsbeschluss Nr. 2022 vom 9. Dezember 2002 betreffend der Aufnahme der Gebiete "Widenhölzli", "Rifenstein-Horniflue", "Gillen", "Baberten", "Geissrain", "Bürtenflue-Ängiberg", "Bärengraben-Schelmenloch", "Änzianen" und "Schattberg", Gemeinden Reigoldswil, Lauwil, Waldenburg und Titterten, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft. 7.
Für die von der Aufhebung gemäss Ziffer 6 betroffenen Naturschutzgebiete "Richtiflue", "Rehhag", "Esel, "Chapfflüeli", "Widenhölzli", "Rifenstein-Horniflue", "Gillen", "Baberten", "Geissrain" und "Bürtenflue-Ängliberg" werden neue Regierungsratsbeschlüsse erlassen, welche mit Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses in Kraft treten.
8.
Die Aufnahme des Gebiets "Wasserfallen" ins Inventar der geschützen Naturobjekte hat keine präjudizielle Wirkung bezüglich einer allfälligen Verlängerung der Luftseilbahn auf den Vogelberg. Es ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Dabei gilt Art.18, Abs.1ter des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966.
9.
Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gestützt auf §§ 17, 18 und 27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991, die in Kapitel 5 erwähnten Kosten für Pflege und Unterhalt wie bisher dem jeweils bewilligten Budget gemäss den entsprechenden Innenaufträgen und Kostenarten zu belasten.
10. Die Einwohnergemeinden Reigoldswil und Waldenburg werden angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden Inhalt zu übertragen. 11. Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
17
Verteiler: (alle mit Plan) Bürgergemeinde Reigoldswil, 4418 Reigoldswil Gemeinderat Reigoldswil, 4418 Reigoldswil Bürgergemeinde Waldenburg, 4437 Waldenburg Gemeinderat Waldenburg, 4437 Waldenburg Gemeinderat Titterten, 4425 Titterten Stiftung Wasserfallen, Baselweg 5, 4418 Reigoldswil Elisabeth Holzer-Hartmann, Buchholzstrasse 9, 8702 Zollikon Revierförster Roger Maurer, Forstverwaltung, 4437 Waldenburg Revierförster André Minnig, Gemeindeverwaltung, 4418 Reigoldswil Revierförster R. Lauper, Weidentalweg 30, 4436 Oberdorf Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal Interessengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil Patrik Müller, IG Klettern Basler Jura, Furlenstrasse 17, 4415 Lausen Jakob Weber, IG Mountainbike Schweiz, Sperberweg 2, 4125 Riehen Simon Scherrer, Präsident Regionaler OL-Verband Nordwestschweiz, Sundgauerstrasse 61, 4106 Therwil Sportamt, St. Jakobstrasse 43, 4133 Pratteln Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Postfach, 4450 Sissach Bezirksschreiberei Waldenburg, Grundbuchamt, Hauptstrasse 21, 4437 Waldenburg Landeskanzlei (Gesetzessammlung) Finanz- und Kirchendirektion Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Amt für Wald beider Basel Sicherheitsdirektion Amt für Kultur, Abteilung Kantonsarchäologie Amt für Liegenschaftsverkehr Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion Amt für Raumplanung (4) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber: A. Achermann
Basi legali
570 · kWaG · Cantone
790 · Cantone
790.493 · Cantone
921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederazione
921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederazione