Denkmalschutz Strassburgerallee 5

Elenco dei monumenti · Basilea Città

Documento

Numero
P220712
Tipo
Elenco dei monumenti
Cantone
Basilea Città
Livello
Cantone
Approvato da
RRB
Adottato
7 giu 2022
In vigore dal
21 giu 2022

Carta

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Beschluss und RechtskraftbescheinigungApri in una nuova scheda

Testo

Rubrik: Beschlüsse und Erlasse Unterrubrik: Beschlüsse des Regierungsrates Publikationsdatum: KABBS 11.06.2022 Meldungsnummer: RS-BS45-0000000640 Publizierende Stelle Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, Marktplatz 9, 4001 Basel

Beschluss des Regierungsrates in Sachen Genehmigung des Vertrags betreffend Eintragung der Liegenschaft Strassburgerallee 5 (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis Informationen zum Beschluss: Beschlussdatum: 07.06.2022 P220712 Beschliessende Stelle: Im Namen des Regierungsrates Der Regierungspräsident: Beat Jans Die Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl Der vollständige Beschluss kann im PDF-Anhang eingesehen werden. Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.

Beschluss des Regierungsrates in Sachen Genehmigung des Vertrags betreffend Eintragung der Liegenschaft Strassburgerallee 5 (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis Vom 7. Juni 2022 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Denkmalschutz vom 20. März 19801, beschliesst: Der Vertrag vom 28. April 2022 betreffend Eintragung der Liegenschaft Strassburgerallee 5, Basel, in das Kantonale Denkmalverzeichnis wird genehmigt. Während der Rekursfrist liegt der genehmigte Vertrag bei der Kantonalen Denkmalpflege für Interessierte zur Einsichtnahme auf. Infolgedessen wird die nachfolgende Liegenschaft: Strassburgerallee 52, Basel unter Ziff. 1, Basel, Profanbauten, ins Denkmalverzeichnis vom 23. Juni 19813 aufgenommen. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren.

Im Namen des Regierungsrates Der Regierungspräsident: Beat Jans Die Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl

Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.

1 SG 497.100. 2 Schutzumfang gemäss Vertrag vom 28. April 2022 (einsehbar bei der Kantonalen Denkmalpflege). 3 SG 497.300.

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Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt

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Staatskanzlei

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin Marktplatz 9, Postfach CH-4001 Basel Tel.: +41 61 267 85 60 E-Mail: [email protected] www.regierungsrat.bs.ch/staatskanzlei

Basel, 21. Juni 2022 Rechtskraft zum RRB vom 7. Juni 2022 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Liegenschaft Strassburgerallee 5 in Basel Sehr geehrte Damen und Herren Gegen den im Kantonsblatt vom 11. Juni 2022 publizierten Beschluss des Regierungsrats vom 7. Juni 2022 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Strassburgerallee 5 in Basel ist innert der gesetzlichen Frist kein Rekurs eingereicht worden. Der Beschluss ist deshalb in Rechtskraft erwachsen. Freundliche Grüsse

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Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin