Nordtangente Abschnitt 2 St. Johann

Superfici di compensazione ecologica · Basilea Città

Documento

Numero
RRB Nr. 941720
Tipo
Superfici di compensazione ecologica
Cantone
Basilea Città
Livello
Cantone
Approvato da
FSB
Adottato
2 ago 1994
In vigore dal
2 ago 1994

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Basilea Città con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

1994-08-02_ENT_941720_961004_OEREB.pdfApri in una nuova scheda

Testo

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Beilage 8

34/35

des Kantons Basel-Stadt - vom 16. August 1994

941720 . Nationalstrasse N2 Nordtangente Abschnitt 2: St. Johann - Anträge der Baurekurskommission betreffena = Projektgenehmigung \

ur Bearbeitung an _ Umweltverträglichkeitsprüfung

769

BER BD vom 2. August 1994.

en ı//; Das Ausführungsprojekt N2 Nordtangente Abschnitt 2: St. Johann wird mit de nachstehenden Auflagen und Bedingungen genehmigt: _

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47,.N06, 1994

VER VORSTEHER LES

Beilage 8 '

Bereiche Natur und Landschaft

Im Rahmen der Detailprojektierung sind neu anzulegende Flächen sowie ‚der Ersatz und die Aufwertung bestehender. Flächen auszuweisen und mit den Anliegen der Stadtgestaltüng zu optimieren. _

Beilage8

2.3.2. Im inneren Teil der Voltamatte ist ein provisorischer Spielplatz mit ein- . facher Bademöglichkeit und Lärmschutz gegen Bau- und Installations- - plätze einzurichten. .

2.3.3 Die Ruderalflächen beim Bahnhof St. Johann sind unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit beim Bau des Halbanschlusses St. Johann zu schützen. Werden solche Flächen in Anspruch genommen, so ist das’ Vorgehen rechtzeitig. mit der Fachstelle für Naturschutz abzusprechen, damit die notwendigen Sicherungs- und Ersatzmassnahmen

" eingeplant werden können.

2.3.4 Die Stadtgärtnerei hat den gesamten Projektierungs- und Bauvorgang - bezüglich Grünrelevanz zu begleiten. .

EIDGENÖSSISCHES VERKEHRS- UND ENERGIEWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT DEPARTEMENT FEDERAL DES TRANSPORTS, DES COMMUNICATIONS ET DE L’ENERGIE DIPARTIMENTO FEDERALE DEI TRASPORTI, DELLE COMUNICAZIONI E DELLE ENERGIE DEPARTAMENT FEDERAL DA -TRAFFIC.ED ENERGIA

202.3.119/30/66 ‚3003 Bern, 4. Oktober 1996

- j Baudepartement des Kantons®a Basch-öu dt- Münsterplatz 11/Postfach SCHTSASTENUNG BD 4001 Basel

8. 0KT. 1996

- Städtische Nationalstrasse SN 2, Teilstrecke Nordtang ente, Abschnitt

St. Johann: Genehmigung des Ausführungsprojektes

Sehr geehrter Herr Regierungsrat j

Mit Schreiben vom 19. Juli 1996 hat das Baudepärtement des Kantons Basel- Stadt unserem Amt für Strassenbau (ASB) das. Ausführungsprojekt für deri Abschnitt St. Johann der . Nordtangente Basel (km 3.168 - km 3: 797) zur Genehmigung durch das Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement unterbreitet. Die Kosten dieser Teilstrecke belaufen sich auf (Preisbasis März 1996). Dieser Betrag umfasst den Landerwerb, die Projektierungskosten, die Bauausführung inkl, der Aufwendungen für den Umweltschutz sowie einen Anteil für Verschiedenes und Unvorhergesehenes. Mehrkosten im Rahmen der Detailprojektierung werden nur teuerungsbedingt und bei begründeten, vom EVED bzw. ASB'

- genehmigten. Proj ektänderungen als beitragsberechtigt anerkannt. In diesem Sinne bilden die BE. Ausführungsprojektes ein einzuhaltendes Kostendach. _. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat in seiner Sitzung vom 16. August 1994 über die aufgrund der öffentlichen Planauflage erhobenen Einsprachen entschieden.

Wir teilen Ihnen mit, dass wir das vorliegende Ausfühiungsprojekt g gestützt auf Art. 28 des _ Bundesgesetzes über die Nationalstrassen genehmigen. Diese Genehmigung bildet gleichzeitig die Grundlage für allfällig notwendig’ werdende Enteignungen. .

Von dieser Genehmigung ausgenommen ist das Normalprofil für die Stammlinie (Beilage 15) und von den Normalprofilen der Ein- und Ausfahrtsrampen des Anschlusses St. Johann

3.94 80C0 18752723

-2-

(Beilage 16), diejenigen für den Bereich km 0.000 bis km 0.350 sowie alle Elemente der andern Pläne, die sich auf die Konstruktion der Fahrbahn im Tunnel beziehen. Die Konstruktion der Fahrbahn ist nach den Weisungen des ASB abzuändern.

Das ASB wird zusammen mit den technischen Stellen Ihres Baudepartements noch den Umfang der nationalstrassenbedingten Anpassungsarbeiten bereinigen sowie Einzelheiten der “ baulichen Ausgestaltung weiter abklären. Der erwähnten Amtsstelle sind sämtliche Detailpro-' . jekte gemäss den einschlägigen Weisungen zur technischen Genehmigung zu unterbreiten.

Mit freundlichen Grüssen

EIDGENÖSSISCHES .VERKEHRS- UND ENERGIEWIRTS CHAFTSDEPARTEMENT .

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