Hörnliallee Neubau Gewerbepark
Superfici di compensazione ecologica · Basilea Città
Documento
- Numero
- BBG-Nr. 9119207
- Tipo
- Superfici di compensazione ecologica
- Cantone
- Basilea Città
- Livello
- Cantone
- Autorità
- Stadtgärtnerei
- Approvato da
- FSB
Carta
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File
Auflagen_9119207.pdfApri in una nuova scheda
Testo
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Bau- und Gastgewerbeinspektorat
Münsterplatz 11, CH-4001 Basel Telefon +41 61 267 92 00 Telefax E-Mail [email protected]
Generelles Baubegehren Nr. 9'119'207 Stellungnahme: Kosten: Prüfer:
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Stadtgärtnerei CHF
Susanne Hablützel
Adresse
Riehen, Hörnliallee 53 Riehen, Hörnliallee 55
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Objekt
Grundsatzfragen zum Vorhaben: Neubau Gewerbepark mit Werkstätten, Lager, Büros und unterirdischer Einstellhalle
Stellungnahme/Auflagen: zu bewilligen Entscheid vom 25.02.2020 Allgemein Entscheid vom 23.11.2020 Allgemein - Die Parzelle 0117 an der Hörnliallee 53 - 55 ist im Inventar der schutzwürdigen Naturobjekte des Kantons Basel - Stadt aufgeführt. Zudem liegt sie im Biotopverbundkonzept, das heisst auf einer wichtigen Vernetzungsachse für Flora und Fauna. Das vorliegende Baubegehren könnte die Stadtgärtnerei als ordentliches Baubegehren gutheissen. Die Stadtgärtnerei nimmt Stellung zu den folgenden Fragen 3.2, 4.1, 4.3, 5.1, 5.2 und 5.3 des generellen Baubegehrens.
Generelles Baubegehren Nr. 9'119'207 Druckdatum: 09.02.2021
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zu Frage 3.2 Gemäss §52 BPG müssen von der Fläche hinter der Baulinie, die oberirdisch nicht überbaut werden darf, mindestens zwei Drittel als Grünfläche angelegt werden. Durch die wertvolle Lage des Areals im Inventar der Naturobjekte von regionaler Bedeutung sowie in zwei prioritären Biotopverbundachsen liegend, ist eine grossflächige Grünzone von Bedeutung, um die Vernetzungsachse von Flora und Fauna zu gewährleisten. Hausdächer A und B werden vollflächig begrünt. Die Aufstiegswand für Kleinlebewesen am Haus B gewährleistet diese Vernetzungsachse. Die Begrünung des Daches ist hochwertig zu gestalten, das heisst genügend Substrat ist auszubringen, damit sich eine reichhaltige Vegetation ausbilden kann. Auf dem Dach soll sich eine wiesenartige Landschaft mit Stauden und Blumen entwickeln können. Unerwünscht ist eine eintönige Sedumvegetation. Unter diesen Umständen kann das begrünte Dach zur Grünfläche angerechnet werden, der Grünflächenanteil ist somit sichergestellt und die ökologischen Ersatzflächen können auf dem Areal realisiert werden zu Frage 4.1 Das Areal liegt auf zwei prioritären Vernetzungsachsen des Biotopverbundkonzepts des Kantons Basel - Stadt, einerseits auf der Achse welche trockenwarme Lebensräume und Wiesen Nr. 12 verbindet andererseits auf der Achse, welche strukturreiches Kulturland, Weiher und Wiesen Nr. 10 vernetzt. Nebst strukturreichen Dachbegrünungen sind Fassadenbegrünungen wertvolle ökologische Ausgleichsmassnahmen. Diesen Anforderungen kommt das entsprechende Konzept nach und ist bewilligungsfähig. Ökologische Bewertung / Bilanzierung der Familiengärten Das Ökobüro Life Science AG wurde beauftragt, ein Gutachten zur Bilanzierung der Naturwerte auf dem Areal zu erstellen. Anhand dieser Erhebung können die erforderlichen ökologischen Ersatzmassnahmen genau definiert werden. Der ökologische Ersatz und Ausgleich kann auf der eigentlichen Parzelle erfolgen. Die Schnitthecke ist mit einheimischen Sträuchern auszugestalten. Eine Durchmischung von mindestens fünf einheimischen Arten sollte gewährleistet sein. Die Anpflanzung muss frei von Pflanzen invasiver Art sein (siehe Punkt 4 Erhebung von Neophyten im Familiengartenareal und auf angrenzendem Flächen, Gutachten Rückbau Familiengärten Hörnliallee 53). Die langfristige Pflege aller Grünflächen ist sicherzustellen. Als Pilotprojekt für die Ökologisierung weiterer Gewerbeprojekte angedacht, ist eine Erfolgskontrolle in Erwägung zu ziehen.
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Unter Berücksichtigung dieser Aspekte, kann das Projekt in vorliegender Form bewilligt werden. zu Frage 4.3 Einer Trockensteinmauer mit Metallzaun kann die Stadtgärtnerei zustimmen, sofern die Durchlässigkeit / Vernetzung für Kleintiere trotz Zaun gewährleistet ist. Ein zusätzlicher Abschluss muss nicht ausgeführt werden. Die Mauer ist als Trockensteinmauer auszubilden. Zu beachten ist, dass das Gestein aus der Region oder dem Einzugsgebiet des Rheins stammt.
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zu Frage 5.1 Das biologische Gutachten zeigt auf, dass im Bereich der schützenswerten Böschung seltene Molluskenarten vorkommen. Die Böschung beheimatet Schneckenarten von national prioritärer Bedeutung unter anderem Chondrula tridens (Dreizahnturmschnecke). Die Dreizahn - Turmschnecke ist nur noch an ganz wenigen Standorten in der gesamten Schweiz anzutreffen. Die sehr selten gewordene Schneckenart ist ein Indikator für bedeutungsvolle alte Böden, das heisst, bauliche Eingriffe in ihren Lebensraum sollten unbedingt vermieden werden. Um einen möglichst schonenden Eingriff in die Böschung zu garantieren, ist analog des Hirtenwegs 24-28 eine ökologische Baubegleitung sicherzustellen (Erstellen eines Plans mit dem Zwischenlagerstandort des Bodens, Anwesenheit der ökologischen Baubegleitung beim Ein- und Ausbau des Bodens). Können diese Anforderungen gewährleistet werden, kann der oberste Bereich der Böschung abgetragen werden. zu Frage 5.2 Die Projektierung der Böschungsarbeiten ist in Mitwirkung der ökologischen Baubegleitung so auszuarbeiten, dass Flora und Fauna maximal geschont werden können (siehe Auflagen zu Frage 5.1). Wiederherstellungsmassnahmen der Böschung sollten zugunsten der Artförderung der bedrohten Molluskenarten ausfallen. Diese sind in einem Konzept für Artenförderung aufzuzeigen. Ein artenreicher Lebensraum, insbesondere für Mollusken ist auszugestalten. zu Frage 5.3 Plan 1811_GEPA_106 Sonnenstudie Böschung zeigt eine Besonnungszeit der Böschung von 7 Stunden im Februar und 8,5 Stunden im August auf. Die Sonnenstunden reichen für eine gute naturnahe Entwicklung der Böschung aus.
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Hinweis zur Stellungnahme
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