Denkmalschutz Schaffhauserrheinweg 55
Elenco dei monumenti · Basilea Città
Documento
- Numero
- P240374
- Tipo
- Elenco dei monumenti
- Cantone
- Basilea Città
- Livello
- Cantone
- Autorità
- Denkmalpflege Basel-Stadt
- Approvato da
- RRB
- Adottato
- 23 apr 2024
- In vigore dal
- 15 mag 2024
Carta
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File
Beschluss und RechtskraftbescheinigungApri in una nuova scheda
Testo
Rubrik: Beschlüsse und Erlasse Unterrubrik: Beschlüsse des Regierungsrates Publikationsdatum: KABBS 27.04.2024 Meldungsnummer: RS-BS45-0000000895 Publizierende Stelle Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, Marktplatz 9, 4001 Basel
Genehmigung des Vertrags betreffend Eintragung der Liegenschaft Schaffhauserrheinweg 55 (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis Informationen zum Beschluss: Beschlussdatum: 23.04.2024 P240374 Beschliessende Stelle: Im Namen des Regierungsrates Vizepräsident: Lukas Engelberger Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl Der vollständige Beschluss kann im PDF-Anhang eingesehen werden. Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Regierungsratsbeschluss vom 23. April 2024
Genehmigung des Vertrags betreffend Eintragung der Liegenschaft Schaffhauserrheinweg 55 (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis P240374 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Denkmalschutz vom 20. März 19801, beschliesst: ://: 1. Der Vertrag vom 28. November 2023 betreffend Eintragung der Liegenschaft Schaffhauserrheinweg 55, Basel, in das Kantonale Denkmalverzeichnis wird genehmigt. Während der Rekursfrist liegt der genehmigte Vertrag bei der Kantonalen Denkmalpflege für Interessierte zur Einsichtnahme auf. 2. Infolgedessen wird die Liegenschaft Schaffhauserrheinweg 552, Basel, unter Ziff. 1, Basel, Profanbauten, ins Kantonale Denkmalverzeichnis vom 23. Juni 19813 aufgenommen. 3. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren. Basel, 23. April 2024 Im Namen des Regierungsrates Der Vizepräsident: Lukas Engelberger Die Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.
1
SG 497.100. Schutzumfang gemäss Vertrag vom 28. November 2023 (einsehbar bei der Kantonalen Denkmalpflege). 3 SG 497.300. 2
It
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Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt
Staatskanzlei
lie. iur. Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin
Marktplatz 9, Postfach
CH-4001 Basel
Frau Anne Nagel Kantonale Denkmalpflege Unterer Rheinweg 26 4058 Basel
Tel.: +41 61 267 85 60 E-Mail: [email protected] www.bs.ch
Basel, 15. Mai 2024 Rechtskraft zum RRB vom 23. April 2024 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Liegenschaft Schaffhauserrheinweg 55, Basel Sehr geehrte Frau Nagel Gegen den im Kantonsblatt vom 27. April 2024 publizierten Beschluss des Regierungsrates vom 23. April 2024 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Liegenschaft Schaffhauserrheinweg 55 in Basel ist innert der gesetzlichen Frist kein Rekurs eingereicht worden. Der Beschluss ist deshalb in Rechtskraft erwachsen. Freundliche Grüsse
^ (^v\i^^- . Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin