Genehmigung Überbauungsplan "Panorama", Obstalden

Sondernutzungsplan · Glarus Nord

Dokument

Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Glarus Nord
Kanton
Glarus
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Beschlossen
01.03.2016
In Kraft seit
01.03.2016

Karte

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Text

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2016

Telefon 055 646 64 00 Fax 055 646 64 19 E-Mail: [email protected] www.gl.ch

Bau und Umwelt Kirchstrasse 2 8750 Glarus

Einschreiben .,

Gemeinde Glg¡róNord

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Gemeindent.

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v. Glarus, 1. März 2016 / ps

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Unsere Referenz: 433-3

Verfügung

Genehmigung nach Art.28 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) Gemeinde: Vorhaben:

Glarus Nord Überbauungsptan,,Panorama", Obstalden

Das Departement Bau und Umwelt

zieht in Enrvägung:

1. Sachverhalt 1.1 Die Gemeinde Glarus Nord hat mit Schreiben vom 3. Februar 2016 die Genehmigung des Überbauungsplans ,,Panorama", Obstalden gemäss Art. 28 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) beantragt.

1.2 Für die Genehmigung des Überbauungsplans ,,Panorama" wurden folgende Dokumente eingereicht:

- Uberbauungsplan,,Panorama", Obstalden, Situationsplan 1:500 - Sonderbauvorschriften - Planungsbericht - Richtprojekt,,Panorama", 30. April 2015 - Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. November 2015 1.3 Der Überbauungsplan wurde den kantonalen Amtsstellen zur Vorprüfung nach Art. 24 RBG unterbreitet. Es liegt ein kantonaler Vorprüfungsbericht mit Datum vom 12. September 2014vor.

1.4 Der Überbauungsplan wurde im Amtsblatt vom 30. April 2015 publiziert und während 30 Tagen gemäss Art.25 RBG öffentlich aufgelegt. Gegen den Überbauungsplan ist eine Einsprache eingegangen.

1

.5 Die Gemeindeversammlung Glarus Nord hat den Überbauungspla n am 27 . November 2015 beschlossen.

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1.6 Dem Einsprecher wurde der Gemeindeversammlungsbeschluss

am 23. Dezember 2015 mit Rechtsmittelbelehrung eröffnet. Eine Beschwerde wurde nicht eingereicht

2. Eruvägungen 2.1 Der Überbauungsplan ,,Panorama" wurde den folgenden kantonalen Amtsstellen zur Prüfung unterbreitet:

- glarnerSach,Brandschutz - Abteilung Wald und Naturgefahren - Abteilung Umweltschutz und Energie - Abteilung Raumentwicklung und Geoinformation. 2.2 Die im kantonalen Vorprüfungsberic.ht vom 12. September 2014 aufgeführten Genehmigungsvorbehalte wurden bei der Überarbeitung des Überbauungsplans und der Sonderba uvorsch riften vol u mfä ng lich berücksichtígt. I

2.3 Die zur Stellungnahme eingeladenen kantonalen Amtsstellen bringen zum Überbauungsplan ,,Panorama" keine Bemerkungen vor.

2.4 lnsgesamt kann festgehalten werden, dass der Überbauungsplan ,,Panorama" den geltenden raumplanungs- und umweltrechtlichen Bestimmungen des Bundes und des Kantons sowie dem kantonalen Richtplan 2004 entspricht.

und verfügt sodann:

1. Der Überbauungsplan ,,Panorama", Obstalden, bestehend aus Überbauungsplan 1:500 und Sonderbauvorschriften, wird genehmigt.

Rechtsm ittel belehru n g Gegen diese Verfügung kann binnen 30 Tagen seit der Eröffnung der Verfügung beim Regierungsrat des Kantons Glarus, Rathaus, 8750 Glarus, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Rechtsbegehren, eine Begründung sowie die Beweisanträge zu enthalten und ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Für das Departement

qM Landammann

Versandt

am: û I l,lnz,

2016

Beilagen: Uberbauungsplan ,,Panorama", Obstalden 1:500 (4-fach) Sonderbauvorschriften (4-fach)

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Kopie an: Abteilung Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. unterzeichnetem Überbauungsplan,,Panorama" und Sonderbauvorschriften)

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