Genehmigung Überbauungsplan "Rastenhoschet", Näfels

Sondernutzungsplan · Glarus Nord

Dokument

Art
Sondernutzungsplan
Gemeinde
Glarus Nord
Kanton
Glarus
Ebene
Gemeinde
Genehmigt durch
DBU
Beschlossen
28.07.2014
In Kraft seit
28.07.2014

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Text

kantonSlarus

Telefon 055 646 64 00 Fax 055 646 64 19 E-Mail: [email protected] wvnv.gl.ch

ffi EINGANG

Bau und Umwelt Kirchstrasse 2 8750 Glarus

5 ri, JtJLt 2û1,'

Einschreiben Gemeinde Glarus Nord Gemeinderat Postfach 268 8867 Niederurnen

Glarus, 28. Juli 20141 ps Unsere Referenz: 433-3

Verfügung

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Genehmigung nach Art. 28 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) Gemeinde: Vorhaben:

Glarus Nord Überbauungsplan,,Rastenhoschet", Näfels

Das Departement Bau und Umwelt

zieht in Enrvägung:

1. Sachverhalt .1 Die Gemeinde Glarus Nord hat mit Schreiben vom 27 . März 2014 die Genehmigung

1

des Überbauungsplans,,Rastenhoschet", Näfels, gemäss Art.28 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) beantragt.

1.2 Der Überbauungsplan ,,Rastenhoschet" besteht aus folgenden Dokumenten:

- Überbauungsplan Situationsplan 1:500 vom 4.3.20i4 - Sonderbauvorschriften vom 4.3.2014 - Erläuterungsberichtvom 4.3.2014.

1.3 Der Überbauungsplan wurde im Amtsblatt vom 13. Dezember 2012 publiziert und während 30 Tagen gemäss Art. 25 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes öffentlich aufgelegt. Es sind mehrere Einsprachen eingegangen.

1.4 Der Überbauungsplan wurde den kantonalen Amtsstellen zur Vorprüfung nach Arl. 24 RBG unterbreitet. Es liegt ein kantonaler Vorprüfungsbericht mit Datum vom 5. Februar 2013 vor.

1.5 Das Gemeíndeparlament Glarus Nord hat den Überbauungsplan am 24. Oktober 2013 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet.

1.6 Die Gemeindeversammlung Glarus Nord hat den Überbauungsplan am 29. November 2013 beschlossen.

1.7 Gegen den Gemeindeversammlungsbeschluss erhoben Anna und Ruedi Menzi-Blumer sowie Erika und Ruedi Blumer-Dürst, Näfels, eine gemeinsame Beschwerde an den Regierungsrat des Kantons Glarus, die von diesem am 4. Februar 2014 abgewiesen

wurde. Gegen diesen Beschluss gelangten die Beschwerdeführer ans Verwaltungsgericht mit dem Antrag auf Aufhebung des Regierungsrats- und des Gemeindeversammlungsbeschlusses. Mit dem Rückzug der Beschwerde durch die Beschwerdeführer am 15. Mai 2014 hat das Veruvaltungsgericht die Beschwerde mit Verfügung vom 21 . Mai 2014 als erledigt abgeschrieben.

1.8 Mit Datum vom 4. März 2014 hat die Gemeinde Glarus Nord die Einspracheentscheide an die verschiedenen Einsprechenden eröffnet.

1.9 Gegen den sie betreffenden Einspracheentscheid erhoben Anna und Ruedi MenziBlumer, Näfels, Beschwerde beim Departement Bau und Umwelt. Mit dem Beschwerderückzug vom 15. Mai 2014 konnte das Departement Bau und Umwelt die Beschwerde am 23. Mai 2014 als erledigt abschreiben.

1.10 Gegen die restlichen Einspracheentscheide der Gemeinde Glarus Nord sind keine Beschwerden eingegangen.

1.11 Es sind somit keine Rechtsmittelverfahren hängig.

2.

Erwägungen

2.1 Der Überbauungsplan ,,Rastenhoschet" wurde folgenden kantonalen Amtsstellen zur Prüfung unterbreitet:

- Abteilung Wald und Naturgefahren - Abteilung Umweltschutz und Energie - Fachstelle Wasserbau - Abteilung Jagd und Fischerei - Abteilung Raumentwicklung und Geoinformation. Die Unterlagen wurden dem Kanton ursprünglich nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 10. April 2013 zur Genehmigung eingereicht. Die Stellungnahmen der kantonalen Amtsstellen basieren deshalb auf den am 12. April 2013 eingereichten Unterlagen. Da diese nur unwesentlich von der von der Gemeindeversammlung am 29. November 2013 beschlossenen Sondernutzungsplanung abweichen, weisen die kantonalen Stellungnahmen weiterhin ihre Gültigkeit auf.

2.2 Die Stellungnahmen derAbt. Wald und Naturgefahren(22. Mai 2013), derAbt. Umweltschutz und Energie(14. Juni2013), derAbt. Jagd und Fischerei (31. Mai 2013) sowie der Fachstelle Wasserbau (17. Mai 2013) legen wir orientierungshalber bei. Die darin enthaltenen Bemerkungen und Auflagen beziehen sich hauptsächlich auf das nachfolgende Baubewill ig ungsverfahren.

2.3 lm Rahmen der kantonalen Vorprüfung (Schreiben vom 5. Februar 2013) wurden bezüglich der Festlegung des Gewässerraums verschiedene Anforderungen festgehalten Diese sind gemäss den vorliegenden Unterlagen erfüllt worden.

2.4 lnsgesamt kann festgehalten werden, dass der Überbauungsplan ,,Rastenhoschet" und die zugehörigen Sonderbauvorschriften den geltenden raumplanungs- und umweltrechtlichen Bestimmungen des Bundes und des Kantons sowie dem kantonalen Richtplan 2004 entsprechen.

und verfügt sodann:

1. Der Überbauungsplan ,,Rastenhoschet" wird genehmigt. 2

Rechtsm ittelbelehru n g Gegen diese Verfügung kann binnen 30 Tagen seit der Eröffnung der Verfügung beim Regierungsrat des Kantons Glarus, Rathaus, 8750 Glarus, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Rechtsbegehren, eine Begründung sowie die Beweisanträge zu enthalten und ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Für das Departement

Landammann

Beilagen: Uberbauungsplan Situationsplan 1:500 vom 4.3.2014 (4-fach) Sonderbauvorschriften vom 4.3.2014(4-fach) Stellungnahmen Abt. Wald und Naturgefahren, Abt. Umweltschutz und Energie, Abt. Jagd und Fischerei sowie Fachstelle Wasserbau

-

versandt

am: ?9. JIJLIzÛilt

Kopie an: Abteilung Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. 1 Satz unterzeichneter Originaldokumente)

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RPG: RPV: RBG:

3

BundesgeseÞ über die Raumplanung vom 22. Juni 1g7g; Stand ,t. November 2012 Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000; Stand 1. November20l2 Raumentwicklungs- und BaugeseE des Kantons Glarus vom 1 . Juli 2011