Waldreservat Plattenwald, Glarus Nord

Waldreservate · Glarus

Dokument

Art
Waldreservate
Kanton
Glarus
Ebene
Kanton
Genehmigt durch
DBU
Beschlossen
26.06.1995
In Kraft seit
26.06.1995

Karte

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Text

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VEREINBARUNG zwischen dem

KANTON GLARUS vefireten durch die Direktion für Landwirtschatt, Wald und Umwelt und dem/der

WALDEIGENTUMER/IN Name Adresse

: Tagwen Niederurnen, vertreten durch den Gemeinderat Niederurnen : 8867 Niederurnen

betreffend

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Ausscheidung und Unterhalt eines Waldreservats im Plattenwald bei Niederurnen (Parz.Nr. 1, GB Niederurnen)

Ganzen Text zeigen

Gestützt auf Art. 20 des kantonalen Waldgesetzes vom 7. Mai 1995 wird vereinbart

1. Zweck Mit der vorliegenden Vereinbarung soll ein Teil des Plattenwaldes gemäss beiliegendem Plan 1:5000 und den Zielen des ebenfalls beigelegten lnventarblattes Nr. 001 Plattenwald unter Schutz gestellt werden.

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2. Gegenstand der Vereinbarung Gegenstand der Vereinbarung ist die im beiliegenden Plan rot eingezeichnete Waldparzelle Nr. 1 von GB Niederurnen mit einer Fläche von insgesamt ca. 3.95 ha.

3. Schutzziel und Massnahmen Schutzziele und notwendige Massnahmen zur Erhaltung des Waldreseryats Plattenwald ergeben sich aus dem beígelegten lnventarblatt Nr. 001. Vorgesehene Massnahmen sind in Absprache mit dem Kantonsforstamt festzulegen. Bei besonderen Ereignissen, wie z.B. Sturmschäden oder lnsektenschäden, ist das Kantonsforstamt umgehend zu orientieren.

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bgeltung für Leistungen im öfientlichen lnteresse

a) Besondere waldbauliche Eingritfe oder weitere notwendige Massnahmen, die den Zielen des bei-

gelegten lnventarblattes nicht Widersprechen, werden nach ausgewiesenem Autwand vom Kanton ãbgegolten. Ein allfälliger marktgerechter Holzerlös oder andere Leistungen Dritter müssen in Abzug gebracht werden.

b) Der'Kanton sorgt für die Einholung und Auszahlung des zugesichei'ten Bundesbeitrages.

5. Dauer der Vefeinbarung und Kündigung Die lereinbarung tritt nach Unteaeichnung durch beide Parteien nach. der Gg¡ehliOu¡q qt? kantonalen Waldreservatskonzeptes durch den Regierungsrát in Kratt und dauert 50 Jahre. Wird sie nicht fünf Jahre vorher gekündigt, erneueft sie sich stillschweigend um jeweils 10 Jahre.

6. Beilagen Der beiliegende Plan 1:5000 vom 9. Mai 1995 mit dem eingezeichneten Vereinbarungsgegenstand gemäss 211Íer 2 und das beigelegte lnventarblatt 001 Plattenwald werden von den Parteien unterzeichnet und bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung.

FüT den KANTON GLARUS:

Ort, Datum

Direktion für Landwirtschatt, Wald und Um

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Für den Tagwen Niederurnen als Waldeigentümer:

I 4. Juni 1gg5

Der Gemeinde pãsident:

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Der Gemeindeschreiber:

Exemplar:

Diese Vereinbarung wird in 4 Exemplaren ausgefertigt.

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Beilage zur Vereinbarung

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Waldreservat 001 Plattenwald +Gfellwald/Niederurnen

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1:5000

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1-J-.! Gegenstand der Vereinbarung

:

Waldparzelle mit Grundbuch-Nr. 1

¡ 9. Mai 1995

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Ort, Datum {r"/"!rr,, }¿ . t" .

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Für den Kanton Glarus:

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8867 Niederurnen ort, Datum I 4. JUni 1995 Für den Tagwen Niederurnen als Waldeigentümer:

Direktion für Landwirtschaft, Wald und Umwe

Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber:

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