Teilrevision Abbauzone Jossagada (gescannter Plan GGP Profile)

Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base · Vals

Documento

Numero
14.117_51512
Tipo
Pianificazione d'utilizzazione, ordinamento base
Comune
Vals
Cantone
Grigioni
Livello
Comune
In vigore dal
18 feb 2014

Carta

Il Cantone non pubblica un perimetro per questo documento. La carta mostra Vals con le zone edificabili.Apri la carta completa

File

3603_B_OPTR_Abbauzone_Jossagada_RB_14.117.pdfApri in una nuova scheda

Testo

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

Governo del Cantone dei Grigioni

Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

18. Februar 2014

Mostra tutto il testo

19. Februar 2014

117

111" ar

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Vals beschlossen an der Umenabstimmung

vom 24. November 2013 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden fol-

gende Planungsmittel verabschiedet: -

Zonenplan 1:2000 Abbauzone Jossagada

-

Genereller Gestaltungsplan: Profile, Abbauzone Jossagada

-

Genereller Gestaltungsplan 1:1000 Abbauzone Jossagada

Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Abbauzone Jossagada

Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Vals einen Planungs- und Mit-

wirkungsbericht vom 25. November 2013 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) ein. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste

mit Datum vom 21. Dezember 2012 einen Vorprüfungsbericht.

Die öffentliche Bekanntgabe der Urnenabstimmung vom 24. November 2013 gemäss

Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 28. November 2013. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 28. November 2013 ersuchte der Gemeindevorstand Vals um

Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

B. Zonenplan 1:2000 Abbauzone Jossagada Genereller Gestaltungsplan 1:1000 Abbauzone Jossagada Genereller Gestaltungsplan Profile Abbauzone Jossagada Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Abbauzone Jossagada Für eine Verbesserung der Produktionsbedingungen plant die Truffer AG die Erstel-

lung einer neuen Produktionshalle, wozu die rechtskräftigen Nutzungspläne angepasst werden müssen. Im Zonenplan wird die Abbauzone leicht verschoben und an die aktuellen Verhältnisse angepasst. In den Generellen Gestaltungsplänen werden die Nutzungsbereiche in der Abbauzone für den Werkbetrieb sowie die etappierte

Wiederherstellung des Gewässerraumes festgesetzt. Der Ausgangszustand und der

definitive Betriebszustand werden mit 3D-Situationen und drei Schnitten verdeutlicht.

Im Generellen Erschliessungsplan wird das Erschliessungskonzept mit Umlegungen der Werkerschliessungsstrassen festgesetzt.

Zum Zonenplan 1:2000 Abbauzone Jossagada, zum Generellen Gestaltungsplan

1:1000 Abbauzone Jossagada, zum Generellen Gestaltungsplan: Profile, Abbauzone

Jossagada sowie zum Generellen Erschliessungsplan 1:2000 Abbauzone Jos-

sagada, alle vom 24. November 2013, ergeben sich keine Bemerkungen, die Pläne können genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG beschliesst die Regierung: 1. Der Zonenplan 1:2000 Abbauzone Jossagada vom 24. November 2013 wird genehmigt.

2. Der Generelle Gestaltungsplan 1:1000 Abbauzone Jossagada vom 24. November 2013 wird genehmigt. 3. Der Generelle Gestaltungsplan: Profile, Abbauzone Jossagada vom 24. November 2013 wird genehmigt.

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

2

3

4. Der Generelle Erschliessungsplan 1:2000 Abbauzone Jossagada vom 24. November 2013 wird genehmigt.

5. Der Gemeindevorstand Vals wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

6. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 7. Der Gemeindevorstand Vals sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE.

8. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 9. Mitteilung an:

Der Präsident:

Namens der Regierung

Dr. M. Cavigelli

Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen